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12.12.13
14:59 Uhr
SPD

Gitta Trauernicht zu TOP 31: Der Versorgungsauftrag gilt!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 12. Dezember 2013



TOP 31, Absicherung der Geburtshilfesituation in Schleswig-Holstein (Drucksache 18/1385, 18/1406, 18/1415)



Gitta Trauernicht:
Der Versorgungsauftrag gilt!

Die Absicherung der Geburtshilfesituation ist angesichts des demografischen Wandels und der besonderen Beschaffenheit unseres Landes mit seinen Inseln und Halligen eine Herausforderung. Eine Herausforderung, die bei gutem Willen und guter Kooperation aller Beteiligten auch unter schwierigen Bedingungen gelingen kann.
Seit geraumer Zeit nun wohnen wir einem Schauspiel der besonderen Art bei – der Diskussion um die Geburtshilfe auf Sylt. Man fragt sich: Handelt es sich um ein Drama oder ein Posse?!
Hauptakteur: ein Krankenhaus-Konzern mit 3 Milliarden Umsatz, 44.000 Mitarbeitern und 80 Standorten, einer auf Sylt. Die Handlung: Der Asklepios-Konzern sieht sich nicht mehr in der Lage, seinem mit dem Land geschlossenen Versorgungsauftrag nachzukommen. 100 Geburten im Jahr in seiner Klinik auf Sylt durchzuführen. Mal liegt es an den Hebammen, mal an den Gynäkologen, mal an den Chirurgen, mal ist die EU-Gesetzgebung schuld und dann wieder werden die Leitlinien der Fachgesellschaft zur Sicherung der Qualität herangezogen. Der Konzern attestiert der Geburtshilfe nun eine Qualität auf dem Niveau von Costa Rica, Mexico oder Albanien.
Ein unwürdiges Schauspiel? Nein, es ist unerträgliche Realität. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das wichtige und sensible Thema der Qualität nun als letzte Karte gezogen wurde, um von der Last des Versorgungsauftrages befreit zu werden. 2



Ich finde es unerträglich, wie ein Konzern, der einen Sicherstellungsvertrag mit dem Land hat, mit den Menschen, dem Gemeinwesen Sylt, mit der Landesregierung, mit uns Abgeordneten, vor allem aber mit den Schwangeren auf der Insel umgeht! Warum wird so viel Vertrauen verspielt, soviel Porzellan zerschlagen? Warum lässt man grundsätzliche Zweifel an der Verlässlichkeit der Versorgung durch einen privaten Konzern zu?
Das Gesundheitsministerium hat nach intensiver Prüfung der Sachlage und engem Austausch mit den Akteuren vor Ort gestern erklärt, dass die Fortsetzung der Geburtshilfe auf Sylt möglich ist und der Versorgungsauftrag gegenüber der Asklepios-Nordseeklinik gilt! Gut so, Frau Ministerin! Es ist gut zu hören, dass es weiter intensive Beratungen mit dem Ziel einer angemessenen geburtshilflichen Versorgung auf Sylt gibt.
Ohne Zweifel: Auch eine Geburtshilfe auf einer Insel muss die wichtigen Mindestanforderungen der Fachgesellschaft für eine gute Qualität sicherstellen. Das hat noch einmal vor einigen Tagen Dr. Rainer Stachow in einem Interview unmissverständlich festgestellt. Die Erfahrung der letzten 10 Jahre mit der Geburtshilfe auf der Insel sind gut. Insellage, niedrige Geburtszahlen und Qualität schließen sich nicht aus. Dr. Stachow ist anerkannter Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin an der Fachklinik Sylt und hat konsiliarisch hunderte von Geburten in der Nordseeklinik begleitet. Er beschreibt die Situation wie folgt: „Die Strukturqualität ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. (….) Alles, was man braucht, ist da. Die Ausstattung ist sehr gut. Die gute, verantwortungsbewusste ärztliche Übung und die entsprechenden Strukturen des jeweiligen Fachgebietes werden gefordert und sind auch gegeben. Es muss zudem ein Facharzt für Geburtshilfe oder Frauenheilkunde innerhalb von zehn Minuten im Krankenhaus verfügbar sein, das ist ebenfalls gegeben. Es stehen zwei Gynäkologen weiterhin zur Verfügung – Herr Dr. Budkowski und Herr Dr. Kirstein – alle anderen Behauptungen sind falsch. Dasselbe gilt für die Hebammen, die innerhalb von fünf Minuten erscheinen müssen und können. Auch die Verfügbarkeit eines Anästhesisten und einer OP- Bereitschaft werden gefordert. Beides ist auf Sylt sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag gewährleistet. Ganz entscheidend ist auch die Frage, wie schnell kann man in einem geburtshilflichen Notfall mit einem Kaiserschnitt reagieren. Hier ist in der Leitlinie zwingend vorgegeben, dass dieser nach maximal 20 Minuten möglich sein muss. Das ist nach meiner Erfahrung auf Sylt zu jeder Tages- und Nachtzeit der Fall.“ 3



Wenn das Ministerium diese Aussagen zur Qualität bestätigen kann, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Lösung. Ich appelliere an den Konzern und alle Beteiligten diesen Schritt miteinander zu gehen.
Verehrte Frau Ministerin, eine Bewertung Ihres Hauses und ein Hinwirken auf die geforderte Qualität ist für den weiteren Entscheidungsverlauf wichtig. Damit Hürden für eine Sicherung der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein generell beiseite geschafft werden, haben die Regierungsfraktionen ihren Antrag formuliert. Das Problem der Berufshaftpflicht für Hebammen und Gynäkologen muss geklärt werden. Ein zukunftsweisendes Konzept mit innovativen Ideen für eine Absicherung der Geburtshilfe haben die Regierungsfraktionen mit Haushaltsmitteln unterlegt. Das Thema der Geburtshilfe wird uns weiter intensiv beschäftigen!