Christopher Vogt zu TOP 8 (Gesetz über Sonn- und Feiertage): Verbote bedürfen eines triftigen Grundes
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 551 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 12. Dezember 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen / Feiertage www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Verbote bedürfen eines triftigen Grundes In seiner Rede zu Top 8 (Gesetz über Sonn- und Feiertage) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Es ist mittlerweile ja fast schon so etwas wie ein Ritual: Die alljähr- lich aufkommende Diskussion über das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag, die regelmäßig zu Ostern durch die Presselandschaft geistert. Ich gebe freimütig zu, dass ich daran nicht immer ganz un- beteiligt war, was vermutlich auch der Grund dafür ist, dass ich hier nun für meine Fraktion zu diesem Thema reden darf (oder auch muss). Umso erfrischender ist es deshalb, nun einmal im Dezember – also fernab des ‚normalen‘ Termins für dieses Thema – darüber debattieren zu dürfen.Pubertäre Provokationen sind bei diesem noch immer recht emotio- nalen Thema unangebracht, auf der anderen Seite wäre es förder- lich, wenn sich die Hüter dieser Regelungen von ihrer teilweise doch recht eingefahrenen Argumentation lösen würden, denn wie sagte schon der alte Heraklit:‚Nichts ist so beständig wie der Wandel.‘Auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger – und auch Abgeordnete – meinen, dass dieses Thema eigentlich doch völlig unwichtig sei, da es sich ja nur um wenige Tage im Jahr handele und dieses Verbot deshalb ja nun gar nicht so schlimm sei (und auch mir würden etwa hundert wichtigere Themen einfallen), hat diese Debatte doch einen sehr interessanten und auch wichtigen Kern: Es geht doch letztlich um die Frage, aus welchen Gründen und zu welchen Anlässen der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern Vorschriften machen sollte oder eben nicht. Obwohl ich kirchensteuerzahlender Christ bin, emp- finde ich es beispielsweise als anmaßend und kleinlich, erwachsenenDr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Menschen an bestimmten Tagen das Tanzen in geschlossenen Räumen zu verbieten. Es gibt ja zum Glück die räumliche Distanz.Wenn man sich den Gesetzentwurf der Piraten genau anschaut, dann kann man kaum behaupten, dass es ihnen um den Untergang des Abendlandes oder um das Stören von christlichen Feiertagen gehen würde: Es handelt sich lediglich um Vorschläge zu einer zeitli- chen Anpassung beim Abhalten öffentlicher Veranstaltungen am Volkstrauertag und Totensonntag sowie um den Vorschlag zur Lo- ckerung – und eben nicht zur Abschaffung – des sogenannten ‚Tanzverbotes‘ am Karfreitag. Diesen Teil des Gesetzentwurfes, also der Vorschlag, öffentliche Versammlungen nicht mehr komplett für 24 Stunden am Karfreitag, sondern lediglich innerhalb der Zeiten von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu verbieten, halte ich für völlig richtig. Damit wäre zum einen denjenigen Rechnung getragen, die sich besinnen und gedenken wollen, aber auch denjenigen, die keinerlei Bezug zu diesem ‚stillen Feiertag‘ haben und sich nicht über Gebühr ein- schränken lassen wollen. An dieser Stelle möchte ich kurz daran er- innern, dass rund 40 Prozent der Schleswig-Holsteiner keine Chris- ten sind. Eine gewisse Lockerung des ‚Tanzverbotes‘ wäre eine Maßnahme, die meines Erachtens vertretbar wäre.Zu Zugeständnissen sollten meiner Ansicht nach alle Beteiligten schon bereit sein. Ich sehe wie viele andere Christen kein Problem darin, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen stattfinden, die weder optisch noch akustisch Gottesdienste stören oder prakti- zierende Christen belästigen würden. Verbote bedürfen meiner An- sicht nach stets eines triftigen und sehr guten Grundes. Der Hinweis, man solle wenigstens einen Tag im Jahr zur Ruhe kommen, lasse ich schon deshalb nicht gelten, da es zu meinem Verständnis von Selbstbestimmung gehört, selbst darüber zu entscheiden, wie viele Tage und zu welchem Zeitpunkt im Jahr ich mir diese Ruhe gönne. Die Ansicht der Nordkirche, die davon spricht, dass seitens der Kriti- ker die ‚Inhalte‘ des stillen Feiertages in Frage gestellt werden und deshalb von deren Seite konsequenterweise eine komplette Abschaf- fung zu fordern sei, teile ich ausdrücklich nicht. Es geht in dieser Dis- kussion keineswegs um die Ablehnung oder Infragestellung christli- cher Feiertage und deren Inhalte, sondern um die Frage, inwieweit sie einen Einfluss auch auf das Leben und den Alltag von Nicht- Christen haben dürfen.Man sollte bei dieser Debatte auch nicht außer Acht lassen, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung für die Handhabung öffentli- cher Veranstaltungen am Karfreitag gibt. Bei diesem Gesetzentwurf der Piraten handelt es sich ja nicht um einen aus der Luft gegriffenen Vorschlag, sondern um eine bereits bestehende Regelung aus Bre- men. Andere Bundesländer haben auch noch weniger strikte zeitli- che Beschränkungen für Veranstaltungen am Karfreitag. Schleswig- Holstein hat meines Wissens mit 24 Stunden das umfassendste Ver- bot an diesem Tag. Über die anderen Punkte des Gesetzentwurfes der Piraten, also inwieweit eine Anpassung der Regelungen für den Volkstrauertag und für den Totensonntag sinnvoll wäre, muss eben- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 falls gründlich diskutiert werden, am besten im Innen- und Rechts- ausschuss. Der Gesetzentwurf der Piraten ist eine gute Grundlage für eine ernsthafte Diskussion, die dann ja vielleicht dazu führen wird, diese Dauerdiskussion zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ende zu bringen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de