Anita Klahn: Das Ziel muss eine faire Finanzierungsregelung für alle Ersatzschulen sein
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 536 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 4. Dezember 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerBildung / Schulen in freier Trägerschaft www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Das Ziel muss eine faire Finanzierungsregelung für alle Ersatzschulen sein Zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung erklärt die bildungspoli- tische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Durch die geplante Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung ent- zieht die Landesregierung zahlreichen freien Schulen die Existenz- grundlage. Dies wurde durch die Anhörung zum Schulgesetz noch einmal mehr als deutlich. Dass gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, die freien beruflichen Schulen mit technischer Ausrichtung existenzbedrohende Kürzungen hinnehmen müssen, ist völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Andere Ersatzschulen hingegen erfahren zum Teil eine erhebliche Besserstellung. An- scheinend misst die Landesregierung auch im Bereich der Ersatz- schulen mit zweierlei Maß.Die freien Schulen bereichern die Bildungslandschaft und die Bil- dungsvielfalt unseres Landes. Die Landesregierung wird daher auf- gefordert, Nachbesserungen im Bereich der Ersatzschulfinanzierung vorzunehmen, so dass ab dem Haushaltsjahr 2015 für alle Schulen in freier Trägerschaft eine nachvollziehbare und faire Finanzierung vorliegt. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, hat die FDP-Fraktion daher beschlossen eine Übergangsregelung in das Schulgesetz ein- zubringen, welche sicherstellen soll, dass keine freie Schule schlechtergestellt wird. Zur Finanzierung werden im Jahr 2014 dafür 1,3 Mio. Euro bereitgestellt.“Der Beschluss der FDP-Fraktion beinhaltet folgende Punkte: 1. In das Schulgesetz wird eine Übergangsregelung eingefügt, wel- che sicherstellt, dass keine Ersatzschule im Jahr 2014 schlechtergestellt wird. Der §150 Schulgesetz erhält folgenden Wort- laut: Die Berechnung des Zuschusses für einen Schüler oder eine Schülerin einer Ersatzschule erfolgt nach den bis zum 31.12.2012Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 geltenden Bestimmungen, wenn sie gegenüber der nach diesem Ge- setz maßgeblichen Berechnung für den Schulträger günstiger ist.2. Aus Zensusmitteln werden die Zuschüsse an die Ersatzschulen für das Jahr 2014 um 1,3 Mio. Euro erhöht, um die Übergangsregelung zu finanzieren.3. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit al- len Schulen in freier Trägerschaft bis zum zweiten Quartal 2014 eine neue Berechnungsmethode zu entwickeln, die eine faire und trans- parente Finanzierung für alle Schulen in freier Trägerschaft gewähr- leistet.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de