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21.11.13
16:19 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 54: Auf dem Weg zu einer Lösung der Probleme der Sparkassen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. November 2013



TOP 54: Herausforderungen der Sparkassen (Drucksache 18/1215)



Thomas Rother:
Auf dem Weg zu einer Lösung der Probleme der Sparkassen

Erst einmal auch von mir vielen Dank an die Landesregierung für diesen Bericht. Er enthält, wie gefordert, eine allgemeine Übersicht über die künftigen Anforderungen an die Kapitalstruktur der Sparkassen. Das ist bekanntermaßen alles öffentlich, aber hier sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. Hinzu kommt, dass auf der Seite 4 die erforderlichen bilanziellen Wertberichtigungen aufgrund von Wertminderungen durch die Beteiligung an der HSH Nordbank sowie der Landesbank Berlin – so weit bekannt – genannt werden. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für die Sparkassen in unserem Land dar.
Die politische Frage für den Landtag an dieser Stelle ist natürlich, in wie weit die Sparkassen in Schleswig-Holstein die Eigenkapitalanforderungen erfüllen beziehungsweise in Zukunft erfüllen werden.
Über die wirtschaftlichen Herausforderungen an die Sparkassen haben wir hier ja schon des Öfteren geredet. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Im Ergebnis haben die von der Sparkassenorganisation eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen – gemeinsam mit den von uns hier auf den Weg gebrachten gesetzgeberischen Maßnahmen im Sparkassengesetz – sowie auch das Engagement der Haspa die noch vor einiger Zeit als sehr kritisch eingeschätzte Situation vieler Institute verändert und verbessert. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg! 2



Der Kernsatz des Berichts findet sich meiner Meinung nach auf der Seite 12, wenn der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein ausführt, dass nach seinen von den Sparkassen zur Verfügung gestellten Informationen 12 von 13 Sparkassen in der Lage seien, die in den kommenden Jahren stetig ansteigenden Kriterien hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung, das heißt die verschärften Eigenkapitalanforderungen nach Basel III, aus eigener Kraft vollumfänglich zu erfüllen. Das ist gut, aber eine Sparkasse fehlt eben noch.
Doch wenn wir den Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes, der sich noch in der Ausschussberatung befindet, beschließen, werden wir den Weg für die 13. Sparkasse zur Erfüllung der Eigenkapitalkriterien öffnen. Damit hätten wir die Probleme der Sparkassen in Schleswig-Holstein vorerst gelöst.
Vorerst, denn eine Aussage am Ende des Berichts halte ich für etwas gewagt: Auf der Seite 13 ist davon die Rede, dass die Sparkassen selbst im Wesentlichen durch Gewinn-Thesaurierung die Eigenkapitalanforderungen künftig werden erfüllen können. Angesichts der Zinsentwicklung – wir haben ja heute Vormittag schon darüber gesprochen – und der strukturellen Veränderungen, vor allem ausgelöst durch das Verhalten der Sparkassenkunden, werden viele Institute das nicht so einfach hinbekommen können, zumal sie eben auch noch einen öffentlichen Auftrag erfüllen, der sich nicht nur positiv auf den Gewinn auswirkt. Und wenn es so einfach wäre, würden wir wohl die heutige, hätten aber auch die Debatten der letzten vier / fünf Jahre nicht führen müssen.
Da sich die Zukunft immer noch nicht zuverlässig voraussagen lässt, ebenso wenig klar ist, ob Herr EZB-Asmussen sich mit seiner Vereinfachungsforderung durchsetzen wird, bleibe ich vorsichtig.
Wir haben das Erforderliche getan, um die Sparkassen für die Herausforderungen der nächsten Jahre zu wappnen. Alles Weitere wäre tatsächlich Spekulation.
Den Bericht sollten wir abschließend im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Er passt gut zum Verfahren zur Änderung des Sparkassengesetzes.