Sandra Redmann zu TOP 29: Wer ein Tier hält, ist dafür verantwortlich
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 20. November 2013TOP 29: Landesförderung für Katzenkastrationen (Drucksache 18/1289)Sandra Redmann:Wer ein Tier hält, ist dafür verantwortlichDas Thema ist heikel. Als ich es in meiner Fraktion angesprochen habe, wurden viele meiner männlichen Fraktionskollegen blass um die Nase, bis ich ihnen hoch und heilig versprochen habe, dass es wirklich nur um Katzen geht. Bei der Diskussion um Alternativen kam auch der Vorschlag auf, Katzen zur Enthaltsamkeit zu erziehen. Bei den Piraten hätte das vielleicht noch funktioniert, weil die meistens nur eine Bordkatze hatten, um die Ratten knapp zu halten. Der blieb gar nichts anderes übrig, als zölibatär zu leben.Entscheidend ist für die Küstenkoalition, dass wir keine Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg fällen. Darum gilt für uns das Prinzip: Kastration im Dialog, Kastration durch Dialog!Aber nun im Ernst: Nach Schätzungen der Tierschutzorganisation PETA gibt es bundesweit bis zu 2 Millionen herrenloser Katzen. Allein in Schleswig-Holstein soll es 75.000 wild lebende Katzen geben, und es werden Tag für Tag mehr. Diese Tiere bedrohen viele andere, auch geschützte Tierarten. 300.000 Katzen landen nach diesen Zahlen jährlich in Tierheimen, die überlaufen sind mit Katzen, für die sich keine Abnehmerin/kein Abnehmer findet und die irgendwann eingeschläfert werden müssen.Kastration ist keine billige Angelegenheit, eine Kastration kostet einschließlich Vor- und Nachversorgung zwischen 110 und 140 €. Auch wer seinen Stubentiger nur in der Wohnung 2hält, sollte diese Ausgabe nicht scheuen. Tiere kosten nun einmal Geld, nicht nur für das Futter. Eine nicht kastrierte Katze wird ihren Weg nach draußen schon finden, und die Freude über ein halbes Dutzend kleine Kätzchen hält sich nicht lange.Andere Länder sind juristisch weiter. In Österreich und in der Schweiz ist gesetzlich schon festgelegt, dass Hauskatzen beim Kauf kastriert werden müssen. In diesen Ländern hält sich das Problem mit streunenden Katzen sehr in Grenzen. Es gibt auch in Deutschland schon Modellversuche. In Dortmund zahlt der Tierschutzverein Zuschüsse an jede Halterin/jeden Halter, der sein Tier kastrieren lässt. In Neumünster zahlt der Tierschutzverein bisher schon Hartz IV-Empfängern etwas dazu. Nach dem Stand von August dieses Jahres haben 180 Städte und Gemeinden in Niedersachsen, Bremen sowie vereinzelte Städte in einigen anderen Bundesländern Kastrationspflichten beschlossen. Schleswig-Holsteinische Gemeinden sind in dieser Liste nicht zu finden.Ich bin der Piratenfraktion dankbar, dass sie dieses Thema mit einem Antrag unterlegt hat. Ich bin allerdings mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden. Wir reden von Schuldenabbau, und gleichzeitig verlangen Sie, dass das Land Aufgaben an sich zieht und mitfinanziert, die nicht die seinen sind.Um es noch einmal zu sagen: Wer sich ein Tier hält, ist auch dafür verantwortlich. Wir müssen von den Halterinnen und Haltern der Katzen erwarten, dass sie die nicht ganz billige, aber durchaus erschwingliche Kastration finanzieren. Ausnahmen kann es hier natürlich für Menschen mit sehr geringem Einkommen geben, auch über den Kreis der Hartz IV-Empfängerinnen und - Empfänger hinaus. Aber hier sind die Kreise und Kommunen in der Pflicht.Richtig: Hamburg will künftig 60.000 € statt bisher 10.000 € dem Tierschutzverein zur Verfügung stellen, der die tierärztlichen Kastrationen koordiniert, aber Hamburg hat auch nicht die Aufgabentrennung zwischen Land und Gemeinden wie unser Flächenland.Die Kastration wild lebender Katzen, für die Privatpersonen nicht verantwortlich sind (wobei man natürlich fragen darf, wie diese Katzen denn in die freie Wildbahn gelangt sind), ist hingegen eher eine öffentliche Aufgabe. Ich möchte hier nicht gleich den Weg gehen, die überlaufenden Schatztruhen des Landes in Anspruch zu nehmen, bin aber gern bereit, mich an der Suche nach geeigneten Fördertöpfen zu beteiligen. 3Ich bitte deshalb, dass wir den Antrag der Piratenfraktion in den Umweltausschuss und wegen der kommunalen Mitverantwortung mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen.