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18.11.13
11:57 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Verkehrsinfrastruktur, Flüchtlingspolitik, politische Jugendbildung und Jugendmedienschutz

130/2013 Kiel, 18. November 2013


Themen der Plenarsitzung: Verkehrsinfrastruktur, Flüchtlingspolitik, politische Jugendbildung und Jugendmedienschutz
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. November, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur A20 erneut die Verkehrsinfrastruktur aber auch die Flüchtlingspolitik, die politische Jugendbildung und der Jugendmedienschutz im Internet.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 20. November, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 5, 31 und 46 Gesetzentwurf über die Errichtung eines Sondervermögens Verkehrs- infrastruktur und Weiterbau der A20, Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/1236), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1306), Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (Drs. 18/1111 neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsaus- schusses (Drs. 18/1293), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der vom Bundesverwaltungsgericht verfügte Stopp für den Weiterbau der A20 bei Bad Sege- berg ruft die Opposition im Landtag auf den Plan. Die CDU fordert von der Koalition ein ver- stärktes Engagement für das Großprojekt. Die FDP will noch in diesem Jahr 41 Millionen Eu- ro in ein „Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur“ stecken. Die Koalition untermauert unter- dessen ihre Position zur A20: kein Weiterbau westlich der A7 in dieser Wahlperiode.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Planfeststellungsbeschluss des Landes- betriebs für Straßenbau und Verkehr Anfang November für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Betroffen ist der Abschnitt von Weede bis Wittenborn im Kreis Segeberg. So sei der Schutz eines großen Fledermausbestandes in den Segeberger Kalkhöhlen nicht hinreichend berücksichtigt worden. Mit dem Urteil wird sich der Weiterbau des Großvorhabens A20 vor- aussichtlich um mindestens zwei Jahren deutlich verzögern.

Die CDU will die Planfeststellung der noch ausstehenden Bauabschnitte beschleunigen und den Bau der A20 auch westlich von Bad Bramstedt vorziehen – inklusive der geplanten Elb- querung westlich von Hamburg. Einen zweijährigen Baustopp könne sich der Wirtschafts- standort Schleswig-Holstein nicht leisten. Und: Freie Stellen im Landesbetrieb für Straßenbau müssen nach Auffassung der Union rasch mit qualifiziertem Personal besetzt sowie zusätzli- che Beratungs- und Ingenieursleistungen eingekauft werden.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW verweisen im Koalitionsvertrag darauf, dass der noch bis 2015 laufende Bundesverkehrswegeplan „hoffnungslos unterfinanziert“ sei und dass es keine gesicherte Zeitplanung für den Bau der gesamten A20 gebe. Deswegen müsse zu- nächst von Osten her der „verkehrstechnisch sinnvolle“ Anschluss an die A7 bei Bad Bram- stedt hergestellt werden. Mehr sei in der laufenden Wahlperiode bis 2017 nicht möglich. Die Koalitionspartner betonen aber auch ihre „grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen“ in dieser Sache. Die Grünen haben wiederholt Zweifel geäußert, ob das zu erwartende Ver- kehrsaufkommen den Bau des Großprojekts überhaupt rechtfertigt.

Diese Haltung untermauerten SPD, Grüne und SSW nun im Wirtschaftsausschuss – mit Un- terstützung der Piraten: Ein Weiterbau der A20 westlich der A7 sei „in dieser Wahlperiode nicht realistisch und ausgeschlossen“. Die laufenden Planfeststellungsverfahren sollten ge- nutzt werden um eine „Neubewertung der prognostizierten Verkehrsströme sowie der ökolo- gischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen“.

Die FDP fordert erneut mehr Landesmittel für die Verkehrsinfrastruktur. Mit acht Millionen Euro aus dem PROFI-Programm für energetische Sanierung und 33 Millionen aus den zu- sätzlichen Zensus-Einnahmen müsse noch in diesem Jahr ein „Sondervermögen Verkehrsinf- rastruktur“ aufgelegt werden, so die Liberalen.

Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) will den Ausbau der A20 nach dem Leipziger Ur- teil auf eine 20 Kilometer lange Teilstrecke östlich der A7 konzentrieren. Im nächsten Jahr solle das Planungsrecht vorliegen für die Strecke von Wittenborn zur A7 bei Bad Bramstedt. Dieser Abschnitt ist vom Baustopp-Urteil nicht betroffen. Meyer betonte laut Medienberichten, dass der ins Auge gefasste Abschnitt von Wittenborn zur A7 durch den Koalitionsvertrag mit den Grünen und dem SSW gedeckt sei. Sollten ande- re Teilstücke im Laufe der Legislaturperiode möglich werden, müsse man in aller Ruhe mit den Koalitionspartnern darüber sprechen. Zudem, so heißt es in der Presse, überprüfe das

2 Ministerium die Planungen für die weiteren Bauabschnitte. Das BVG hatte den Verkehrspla- nern in seinem Urteil attestiert, die Auswirkungen der Autobahn auf die Natur „nicht in ausrei- chendem Maße“ begutachtet zu haben.


TOP 23 und 53 Antrag und Bericht zur Förderung der Politischen Jugendbildung, An- trag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1281), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/510), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/892), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1214), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Nur 46,7 Prozent der schleswig-holsteinischen Wähler sind bei der Kommunalwahl im Mai an die Urnen gegangen. Das waren 2,7 Prozent weniger als bei der letzten Wahl 2008 – ein histo- rischer Tiefstand. Vor diesem Hintergrund fordert die CDU die Landesregierung auf, den „Ver- band politischer Jugend Schleswig-Holstein“ im nächsten Jahr stärker zu fördern. In diesem Verband arbeiten die Nachwuchsorganisationen der im Landtag vertretenen Parteien zusam- men. Und: Das Land soll nach Willen der Union einen neuen „Aktionsplan“ für die Weiterent- wicklung der politischen Jugendbildung erarbeiten. Über ihre Aktivitäten in diesem Bereich legt die Regierung zudem einen Bericht vor, der nun im Landtag beraten wird.

Ein Kernpunkt der politischen Bildung ist demnach das Schulfach „Wirtschaft/Politik“ (WiPo). An Regional- und Gemeinschaftsschulen wird WiPo ab der neunten Klasse und an Gymnasien ab der elften Klasse angeboten. In der Sekundarstufe I soll das Unterrichtsfach laut Lehrplan „Kenntnisse über gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge vermitteln, Urteilsfähigkeit und Handlungskompetenz in politischen und wirtschaftlichen Lebenssituationen anbahnen, die Offenheit junger Menschen gegenüber kultureller Vielfalt fördern und den Willen zur Völkerverständigung und Friedensfähigkeit entwickeln“.

In der Sekundarstufe II sieht der Lehrplan als Themenschwerpunkte vor: Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland, Wirtschaft in Theo- rie und Praxis, Politik im Spannungsfeld europäischer Interessen sowie Internationale Bezie- hungen, Globalisierung, der Sozialstaat, Medien und Öffentlichkeit, Demokratie, Ökonomie und Ökologie.

Daneben fördert das Land die Landesschülervertretungen mit 55.000 Euro pro Jahr. An den Schulen gibt es außerdem die Projekte „Juniorwahl“, wo Jugendliche im Vorfeld einer Land- tags- oder Bundestagswahl einen eigenen Urnengang organisieren, und den Wettbewerb „Ju- gend debattiert“. Hier üben Jugendliche die politische Debatte und den Austausch von Argu- menten. Im Vorfeld der letzten Bundestagswahl fand zudem eine „Erstwählerkonferenz“ im Landeshaus statt, und Erstwähler wurden beim Projekt „jung & wählerisch“ motiviert, sich mit den Themen der Wahl zu befassen.



3 Politische Bildung im Landtag: Über 12.000 Interessierte nehmen jährlich Informationsangebo- te der Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsverwaltung wahr. Besuchergruppen können das Kieler Landeshaus besuchen, sich über die Arbeit des Landtages informieren und mit Abgeordneten ins Gespräch kommen. Über die Hälfte der Landeshaus-Besucher sind Jugendliche.


TOP 44 Blockadepolitik im Bundesrat beenden, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/305), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1262), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit der Föderalismusreform 2006 steht das so genannte Kooperationsverbot im Grundgesetz. Es zieht einen scharfen Trennstrich zwischen den Zuständigkeiten des Bundes und der Länder im Bildungsbereich. Die Folge: Die Länder haben zwar mehr zu sagen, aber es fehlt oft am nötigen Geld. Denn Berlin hat seine Zuschüsse zusammengestrichen, etwa bei den Unis. Auch Kooperationen von Bund und Ländern sind rechtlich schwerer zu bewerkstelligen. Des- wegen sprechen sich zahlreiche Landespolitiker seit Jahren dafür aus, das Kooperationsverbot wieder zu streichen. Wie genau das geschehen soll, ist aber zwischen unionsgeführten und SPD-geführten Ländern umstritten.

Die CDU im Landtag ruft die Sozialdemokraten auf, ihre „Blockadepolitik“ in diesem Bereich zu beenden. Der Vorstoß scheiterte im Bildungsausschuss aber am Veto von SPD, Grünen, SSW und Piraten.

Hintergrund: Die Sozialdemokraten haben im Mai reserviert auf einen Vorschlag des Vorsit- zenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder reagiert, das Kooperationsverbot zunächst nur im Hochschulbereich zu kippen. Auch ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktio- nen von CDU und FDP aus der vergangenen Wahlperiode, der die dauerhafte Zusammenar- beit von Bund und Ländern bei ausgesuchten Spitzen-Forschungsinstituten vorsieht, hängt seit Monaten im Bundesrat fest. Dort hat Rot-Grün zurzeit die Mehrheit. Und die SPD- und Grün- geführten Länder wollen das Kooperationsverbot nicht nur für die Unis, sondern auch für die Schule streichen.


TOP 15 Wahl der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Wahlvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/1295), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten



TOP 14 Wahl der Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, Wahlvor- schlag der Landesregierung (Drs. 18/1211), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Rede- zeit 5 Minuten

4 TOP 18 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der Legislative und Exekutive, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1144 neu), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Hatten es ehemalige Nazis in Schleswig-Holstein besonders leicht, nach 1945 in Politik und Verwaltung Fuß zu fassen? Diese Frage soll nun ein wissenschaftliches Gutachten klären.

Alle Fraktionen haben sich darauf verständigt, eine „wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in Landesregierung und Parlament nach 1945“ bei einem historischen Institut in Auftrag zu geben. Landtagspräsident Klaus Schlie soll bis zum Frühjahr ein geeignetes Forschungsinstitut bestimmen. Bis 2017 soll die Studie vorlie- gen.

Im Kern geht es um die Frage, inwieweit Mitglieder von Regierung und Parlament sowie hohe Verwaltungsbeamte, die nach 1945 in ihr Amt kamen, zuvor NSDAP-Mitglieder waren oder das nationalsozialistische Regime in anderer Weise unterstützt haben. Die Frage, wie im Landtag und dessen politischem Umfeld mit der NS-Belastung wichtiger Funktionsträger um- gegangen wurde, sei ein wichtiger Bestandteil der politischen Kultur im Schleswig-Holstein der 1950er Jahre, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionsvorsitzenden.

Es soll auch der Frage nachgegangen werden, ob es in Schleswig-Holstein eine besonders ausgeprägte Tendenz zu einer politischen und beruflichen Rehabilitierung ehemaliger Natio- nalsozialisten gab. Beispielsweise hatten in der Regierung von Ministerpräsident Walter Bart- ram (CDU) im Jahr 1950 sieben der acht Kabinettsmitglieder eine NS-Vergangenheit.


TOP 21, 26 und 30 Anträge zur Entwicklung des Waldanteils, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1271), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1284), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1299), ge- planter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Medienberichten zufolge will Umweltminister Robert Habeck (Grüne) von dem Ziel abrücken, den Waldanteil in Schleswig-Holstein von derzeit rund zehn auf zwölf Prozent der Landesflä- che aufzustocken. Diese Zielmarke aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) sei unrealistisch und daher ein „reines Symbol“, wird Habeck zitiert. CDU und FDP im Landtag beharren da- gegen auf der Zwölf-Prozent-Marke. Sie sei „inhaltlich richtig“.

Schleswig-Holstein ist laut dem letzten Waldbericht der Landesregierung aus dem Jahr 2009 das waldärmste Flächenland in Deutschland. 162.000 Hektar sind im Norden bewaldet, das

5 entspricht 10,3 Prozent der Landesfläche. Im Bundesdurchschnitt sind es 31 Prozent. Der LEP aus dem Jahr 2010, der die Ziele der räumlichen Entwicklung für die kommenden Jahr- zehnte aufzeigt, gibt die Marke aus, „bis 2030 den Waldanteil auf zwölf Prozent der Landes- fläche zu erhöhen“.

Dieses Ziel würde erfordern, 30.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche aufzuforsten. Über so viel Grund und Boden verfüge der Staat nicht, so Habecks Argument. Und: Angesichts der derzeit hohen Preise für Grünland und Ackerböden sei es schwer, an diese Flächen „ranzu- kommen“. Der Minister will deswegen auf „Qualität statt auf Quantität“ setzen und den Anteil der Naturwälder erhöhen. Hier wird der Forst nicht wirtschaftlich genutzt, Tiere und Pflanzen können sich ungestört ausbreiten.

Dieses Ziel unterstützen auch die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag. SPD, Grüne und SSW verweisen auf die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“, wonach bis 2020 fünf Pro- zent aller Wälder und zehn Prozent der öffentlichen Wälder als Naturwald ausgewiesen wer- den sollen.

Laut dem Waldbericht 2009 ist der Norden zwar waldarm, verzeichnet aber auch die größte Wald-Zuwachsrate aller Bundesländer – seit 1987 sind 7.000 Hektar dazugekommen. Zum Vergleich: Im Jahr 1780 betrug der Waldanteil in Schleswig-Holstein nur vier Prozent. Inner- halb des Landes gibt es starke regionale Unterschiede: Im Südosten, im Kreis Herzogtum Lauenburg, stehen die meisten Bäume; der Waldanteil beträgt fast 25 Prozent. Die Marschen im Nordwesten sind hingegen fast unbewaldet.

Die Hälfte des schleswig-holsteinischen Waldes befindet sich in Privatbesitz. Gut ein Drittel ist Landes- oder Bundeswald, der Rest gehört anderen öffentlichen Körperschaften. 61 Prozent der schleswig-holsteinischen Wälder bestehen aus Laubbäumen, 39 Prozent aus Nadelhöl- zern. 60 Prozent der Bäume sind jünger als 60 Jahre.


TOP 13 Gesetz zur Änderung des Glücksspielgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1300), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Mai hatte der Landtag einstimmig beschlossen, dass auch der Feuerwehrverband und die Friesenstiftung von den Einnahmen des Landes aus der Glücksspielabgabe profitieren sollen. Nun reichen die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag nach, wie dies im laufenden Jahr kon- kret passieren soll. Nach Vorstellung von SPD, Grünen und SSW sollen Feuerwehren und Friesen rückwirkend ab 1. Juli mehr Geld bekommen. Nach Schätzung der Koalition können beide Institutionen mit jeweils 150.000 Euro rechnen.



6 Die Gelder können fließen, obwohl die Koalition Anfang des Jahres das alte schwarz-gelbe Glücksspielgesetz aufgehoben und damit den Sonderweg des Nordens in diesem Bereich beendet hat. Hieran erinnerte die CDU: Hätten die Koalitionspartner am alten Glücksspielge- setz festgehalten, dann könnten nun noch mehr Mittel in gemeinnützige Projekte gehen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Gesamteinnahmen des Landes werden im laufenden Jahr auf sechs Millionen Euro geschätzt.

Die Mittel an Feuerwehr, Friesen sowie Landessportverband, Sucht- und Schuldnerberatun- gen werden nur 2013 und 2014 fließen. Ab 2015 unterliegen Online-Lizenzen der Umsatz- steuerpflicht nach EU-Recht. Damit fallen im Norden keine Abgaben mehr an. Anfang des Jahres hatte die Nord-Ampel den Sonderweg des Landes beim Glücksspiel beendet und war dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen Länder beigetreten. Für bereits vergebene Kon- zessionen im Lande gilt jedoch Bestandsschutz.

Schleswig-Holsteins Feuerwehrverband erhält fünf Prozent der Einnahmen aus der Glücks- spielabgabe zur Nachwuchsförderung. Weitere fünf Prozent gehen an die Friesenstiftung. Ein Drittel der Einnahmen bekommt der Landessportverband, und weitere fünf Prozent die Sucht- und Schuldnerhilfe.


Donnerstag, 21. November, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 17 Jugendmedienschutz und Novellierung des JMStV, Große Anfrage der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/780), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1114), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Gewalt, Pornografie, Belästigung, Mobbing – auf Kinder und Jugendliche lauern Gefahren, wenn sie im Internet unterwegs sind. Und der Staat tut sich schwer damit, klare Schutzregeln für das Netz aufzustellen. Ein erster Versuch für eine bundesweite Regelung ist 2010 geschei- tert, und ein neuer Anlauf lässt noch auf sich warten. Das wird aus der Antwort der Landesre- gierung auf eine Große Anfrage der Piraten deutlich. „Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen“, heißt es aus der Staatskanzlei.

Vor drei Jahren war ein Staatsvertrag der 16 Bundesländer zum Jugend-Medienschutz ge- scheitert, nachdem der Landtag von NRW das von den Ministerpräsidenten ausgehandelte Abkommen nicht ratifizierte. Der Vertrag sah ein einheitliches Kennzeichnungssystem für Web-Seiten vor. Demnach sollten Internet-Anbieter ihre Seiten auf freiwilliger Basis mit einer Alterskennzeichnung versehen, die sich an das Kino und das Fernsehen anlehnen sollte (emp- fohlen für Zuschauer ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren). Eltern hätten dann am heimischen PC Filterprogramme installieren können, die Inhalte oberhalb einer bestimmten Altersstufe aus-



7 sperren, wenn ihr Kind im Netz surft. Alternativ waren Filter vorgesehen, die bestimmte Alters- stufen erst ab einer festgelegten Uhrzeit freigeben.

Diese Regelung wurde einstimmig vom Düsseldorfer Landtag abgelehnt, unter anderem weil die technischen Voraussetzungen, etwa zur Alterskennzeichnung von Angeboten und zur Be- reitstellung von anerkannter Jugendschutzsoftware nicht geschaffen worden waren. Zudem wurde das Klassifizierungssystem als zu komplex und das vorgesehene Verfahren als zu bü- rokratisch kritisiert. Bis zu einer Neuregelung bleibt der mittlerweile mehr als zehn Jahre alte Jugendmedien-Staatsvertrag in Kraft.

Ohnehin sei der beste Schutz für Kinder und Jugendliche ein kompetenter Umgang mit neuen Medien, schreibt die Landesregierung. Hier sei das Land aktiv: So werden Lehrer durch das Fortbildungsinstitut IQSH im Umgang mit dem Web 2.0 geschult. Die Medienanstalt Hamburg- Schleswig-Holstein (MA HSH) bietet verschiedene Projekte an. Und auch die Offenen Kanäle gehen auf Jugendliche und Eltern zu, etwa bei „WebTreffs“ oder am „SchulMedienTag“.


TOP 25 und 32 Antrag und Bericht zur Zinssicherung , Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1283), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Ab- geordneten des SSW (Drs. 18/1307), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt drücken über 27 Milliarden Euro Schulden. Hierfür muss das Land pro Jahr etwa 900 Millionen Euro Zinsen zahlen. Derzeit profitieren die öffentlichen Haushalte von weltweit niedrigen Zinssätzen. Aber was passiert, wenn die Zinsen steigen? Die Landesregierung will sich hiergegen versichern, die FDP warnt vor „Spekulation mit Steuergeldern“.

Als Teil der „Risikovorsorge“ will die Landesregierung im Haushalt für das nächste Jahr etwa 30 Millionen Euro in eine Art Versicherung investieren, um länger von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren und sich gegen einen möglichen Anstieg der Zinsen am Kreditmarkt ab- zusichern. Es sei wichtig, „das Zinsrisiko aktiv zu managen“, heißt es aus dem Finanzministe- rium.

Nach Ansicht der Liberalen deutet dagegen „eine Vielzahl der volkswirtschaftlichen Indikato- ren“ derzeit darauf hin, dass die Zinsen dauerhaft niedrig bleiben könnten. Wenn die Landes- regierung sich gegen steigende Zinsen absichern wollen, so handele es sich hierbei nicht mehr um „Sicherungs-, sondern um Spekulationsgeschäfte“. Spekulationen mit Steuergeldern seien jedoch „entschieden abzulehnen“, so die FDP-Fraktion.



8 TOP 16 Freie Berufe in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/571), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1102), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Anzahl der Selbstständigen und der Freiberufler in Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine ins- gesamt 67 Fragen umfassende Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Freie Berufe in Schleswig-Holstein“ hervor. Der Norden folgt damit dem bundesweiten Trend.

Laut Lohn- und Einkommensteuerstatistik gibt es bundesweit fast 1,7 Millionen freiberuflich Erwerbstätige, von denen 3,2 Prozent in Schleswig-Holstein arbeiten. In der Bundesrepublik ist die Anzahl der Selbstständigen im Zeitraum von 2000 bis 2011 um 62 Prozent gestiegen. Auch in Schleswig-Holstein verläuft die Entwicklung ansteigend: Seit 2008 verzeichnet das Landes-Wirtschaftsministerium einen Anstieg von insgesamt 19 Prozent. Die Regierung geht von insgesamt „ca. 41.000 Selbstständigen in Freien Berufen“ in Schleswig-Holstein aus.

Die Gruppe der Freiberufler umfasst laut Bundesverband der Freien Berufe über 100 Berufe, von A wie Ambulante Krankenpflege bis Z wie Zauberer. Hinzu kommen die vier traditionellen Hauptgruppen: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten.

Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein schätzt, dass ca. 85.000 sozial- versicherungspflichtig Erwerbstätige von Freiberuflern beschäftigt werden. Etwa 4.500 davon sind Auszubildende. Die Entwicklung der Ausbildungsvertragsabschlüsse entspricht in „abge- schwächter Form“ der Situation auf Bundesebene: Bis 2005 sank deren Anzahl stark, konnte sich dann aber ab 2006/2007 ein wenig erholen und ist seitdem auf einem konstanten Niveau geblieben. Der von Freiberuflern erbrachte Anteil am gesamten Einkommenssteueraufkom- men lag 2010 bei über 72 Millionen Euro.

Der Anteil der Frauen, die eine Existenz gründen, liegt nach Ministeriumsangaben deutlich unter dem Anteil der Männer. Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Branchen, in denen diese Existenzgründungen erfolgen: Während Frauen vor allem in Berufsfeldern mit Dienstleis- tungen für Menschen aktiv sind, wählen Männer eher die Baubranche oder Tätigkeiten für Un- ternehmen.

Für die Betätigung als Freiberufler mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss sieht die Landesregierung keine besonderen Hürden. Lediglich bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse seien Hindernisse vorhanden, die aber durch das Anerkennungsgesetz des Landes beseitigt werden sollen.



9 TOP 41 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/1260), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten (Berichterstat- ter)


TOP 24 Zukunft der Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1282), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen, die in den letzten Monaten aus dem Bürger- kriegsland Syrien und aus Afrika in die EU gekommen sind, berichtet die Landesregierung über ihre Aktivitäten in diesem Bereich. Die Koalitionsfraktionen haben das Thema auf die Ta- gesordnung gesetzt.

Kernpunkte sind das derzeit in Deutschland geltende Arbeitsverbot innerhalb des ersten Jah- res nach Ankunft in Deutschland und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Au- ßerdem geht es um die so genannte Residenzpflicht. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge dürfen sich seit 2011 zwar in ganz Schleswig-Holstein frei bewegen und sind nicht mehr auf ihren Landkreis beschränkt. Sie dürfen jedoch nicht in andere Bundesländer reisen.

Ein weiteres Thema ist die Ausbildungsförderung. Bislang sind Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge vier Jahre lang vom Bafög ausgeschlossen. Und: Die Landesregierung hat Mitte November angekündigt, Integrationskurse auch für EU-Bürger sowie für Ausländer mit huma- nitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen und für Flüchtlinge im Asyl- verfahren und Geduldete öffnen zu wollen. Nach geltendem Recht dürfen nur Ausländer mit einem Bleiberecht in Deutschland Integrationskurse besuchen.


TOP 52 Mehr Zeit für Pflege, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/629), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1213), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Durchschnittlich neun Minuten brauchen Pflegefachkräfte pro Patient, um ihre Arbeit zu do- kumentieren. Dadurch entstehen in Deutschland jedes Jahr Gesamtkosten von rund zwei Milliarden Euro. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, der nun im Landtag beraten wird. Entsprechend weniger Zeit bleibt für die medizinische Betreuung und das persönliche Gespräch. Deswegen setzt sich das Sozialministerium nach eigenen Angaben intensiv dafür ein, den Bürokratieaufwand in der Altenpflege herunterzufahren.

Zwar habe das Land sich schon während des Modellprojekts „Vereinfachte Pflegeplanung“ in den Jahren 2002 bis 2004 für eine Entlastung der Pfleger eingesetzt. Doch dies habe „nicht die gewünschte Breitenwirkung entfaltet“. Einen neuen Anlauf unternimmt die vom Bund er- nannte „Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege“, Elisabeth Beikirch. Sie hat ein Kon-

10 zept erarbeitet, das derzeit bundesweit erprobt wird – auch in acht Einrichtungen in Schles- wig-Holstein.

Außerdem will die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht der Kreise und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen verbessern. Beide kontrollieren die Pflegeeinrichtungen, und das führe oft zu einer bürokratischen „Doppelung“, so der Regie- rungsbericht. Es gehe darum, nun ein „gemeinsames und arbeitsteiliges Verfahren zu schaf- fen“. Das Sozialministerium hat zudem eine neue Prüfrichtlinie für die Pflegequalität erarbei- tet. Entscheidend sei aber, dass auch der Bund seine Regelungen für die Pflegeversicherung vereinfacht. Entsprechende Initiativen Schleswig-Holsteins seien auf dem Weg.

In der Pflege-Doku werden beispielsweise die verabreichten Medikamente, die Körperpflege, die Mahlzeiten, der Stuhlgang oder akute gesundheitliche Probleme vermerkt. In Schleswig- Holstein gab es 2011 nach Angaben des Statistischen Landesamts rund 80.000 pflegebedürf- tige Menschen, die von 664 Pflegeheimen und 399 ambulanten Einrichtungen betreut wur- den. 38.400 Pflegefachkräfte haben hier gearbeitet.


TOP 27 Vorratsdatenspeicherung stoppen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1285), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten machen Front gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindun- gen – dies sei ein „hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte“. Die Landesregierung müsse sich im Bundesrat und auf der Innenministerkonferenz klar dagegen wenden. In ihrem Antrag zitieren die Piraten wörtlich aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW. Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland zum Jahresanfang 2007 in Kraft getreten, liegt aber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem März 2010 auf Eis.

Bundestag und Bundesrat hatten 2007 den Weg dafür geebnet, dass Telefon- und Internetda- ten ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Erfasst werden sollen demnach Gespräche im Festnetz und über Handy wie auch SMS-Daten, E-Mail-Verkehr und Internet-Aufrufe. Dabei werden Rufnummer, Uhrzeit und Datum der Verbindung sowie bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs gespeichert, nicht jedoch der Inhalt. Hierdurch sollen Polizei und Justiz Erkenntnisse im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität gewin- nen. Mit der Datenspeicherung wurde eine Vorgabe umgesetzt, die die Europäische Union nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 beschlossen hatte.

Datenschützer sahen durch die verdachtsunabhängige Speicherung die Grundrechte in Ge- fahr, und das Bundesverfassungsgericht gab ihnen im März 2010 recht. Das BVerfG hat die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Zur Be- gründung gab das Gericht an, dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen zur Datensi-

11 cherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien. Eine Vorratsdatenspeicherung verstoße allerdings nicht generell gegen das Grundgesetz.


TOP 34 Initiative für eine wachstumsorientierte Mittelstandspolitik, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1309), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU wirft der Koalition vor, mit ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik den Mittelstand im Lan- de zu schwächen und das Wachstum abzuwürgen. Zudem ruft die Union Bund und EU auf, bessere Rahmenbedingungen für Handwerker und Selbständige zu schaffen.

Einmal mehr im Fokus der Oppositionskritik: das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz, das Landesmindestlohngesetz und das Korruptionsregister. Diese Regelungen, die die Koalition in den letzten Monaten verabschiedet hat, schwächen nach Auffassung der CDU die Tarifauto- nomie und schaffen bürokratische Hürden für die Unternehmen.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht vor, dass Firmen, die sich um einen Auftrag des Lan- des, einer Kommune oder eines Unternehmens mit öffentlicher Beteiligung bewerben, ihre Mitarbeiter nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen müssen. Wo es keinen allge- meinen Tarif gibt, müssen die Anbieter mindestens 9,18 Euro pro Stunde zahlen. Diesen Stundenlohn sieht auch das Landesmindestlohngesetz vor. Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist oder die „überwiegend“ vom Land bezuschusst werden, müssen ihren Mitarbeitern mindestens diese Summe zahlen. Im neu geschaffenen Korruptionsregister landen Unterneh- men, denen bestimmte Verfehlungen vorgeworfen werden, etwa Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit. Wer im Register einge- tragen wird, erhält bis zu drei Jahre lang keine öffentlichen Aufträge. Durch diese Vorgaben werde die Wirtschaft unter „Generalverdacht“ gestellt, moniert die CDU.

Zudem will die Union die Mehrwertsteuerbelastung für Kleinunternehmer senken. Zurzeit müs- sen Freiberufler keine Mehrwertsteuer zahlen wenn sie weniger als 17.500 Euro im Jahr um- setzen. Diese Grenze will die Nord-CDU auf 30.000 anheben. Hier müsse die Landesregie- rung in Berlin aktiv werden. Von der EU verlangt die CDU-Fraktion, Unklarheiten bei der ge- planten Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu beseitigen.


Freitag, 22. November, 10:00 bis 12:30 Uhr

TOP 33 und 60 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und Antrag für einen Aktionsplan, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1308), Bericht des Landesbeauftragten für



12 Menschen mit Behinderung (Drs. 18/1035), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW rufen die Landesregierung auf, einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, um damit die Forderungen der UN-Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderung umzusetzen. Die UN-Vereinbarung ist auch ein Kernpunkt im Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragten Ulrich Hase, den der Landtag ebenfalls berät. Die 2006 von der UN-Vollversammlung in New York verabschiedete Behindertenrechtskon- vention fordert Teilhabe, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Behinde- rung wird nicht mehr nur unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ wird die Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen in allen Phasen der Umset- zung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben.

Nach Ansicht von Ulrich Hase, der als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung mit seinen sieben Mitarbeitern beim Landtag angesiedelt ist, sind zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein noch viel stärkere Anstrengungen nötig. Ein Kernpunkt sei die durchgehend barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, die schon bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe der öffentlichen Hand beginnen müsse.

Als weiteren zentralen Bereich führt Hase in seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 und 2012 die Hilfe für Menschen mit umfassenderem Unterstützungsbedarf an. Es werde viel über Geld gesprochen, aber die Menschen in Einrichtungen würden zu wenig gefragt, was sie wol- len und brauchen, bemängelt Hase vor allem die Diskussionen und die langen Vertragsver- handlungen zwischen Kommunen und Sozialverbänden.


TOP 47 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/807 neu), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/961), Bericht und Beschluss- empfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/1294), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auch vermeintlich fleischlose Produkte wie Kartoffelchips oder Fruchtsaft können tierische Be- standteile enthalten – und das macht es für Vegetarier und Veganer wie auch für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften schwierig, die richtige Kaufentscheidung zu treffen. Zur- zeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lan- desregierung soll nun bei Bund und EU für rechtliche Klarheit sorgen. Verbraucher müssten auf einen Blick erkennen können, ob ein Produkt „tierisch“, „vegetarisch“ oder „vegan“ ist. Dies haben SPD, Grüne und SSW im Umwelt- und Agrarausschuss beschlossen.



13 Damit ist ein konkreter Gesetzesvorschlag der Piraten zunächst vom Tisch. Die Piraten hatten das Thema im Juni aufgegriffen und eine Kennzeichnungspflicht sowie eine klare Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gefor- dert: Alle tierischen Zutaten mitsamt Angabe der jeweiligen Tierart sollten demnach auf der Verpackung stehen. Und: Wer seine Produkte als „vegetarisch“ einstuft, müsse sicherstellen, dass keine tierischen Überreste enthalten sind. Ei, Milch und Honig sollen erlaubt sein. Wer „vegane“ Speisen anbietet, soll auf jegliche Zutaten tierischen Ursprungs verzichten müssen.

Das Problem: Viele industriell hergestellte Lebensmittel enthalten Zutaten, Zusatzstoffe oder Aromen mit tierischen Bestandteilen, die derzeit nicht auf der Packung ausgewiesen werden und damit für den Verbraucher nicht ersichtlich sind. Das gilt zum Beispiel für Gelatine im Mul- tivitaminsaft, für Aroma mit Geflügel-, Schweine oder Rindfleisch in Chips oder für Cystein aus Schweineborsten in Backwaren.

Auch freiwillige Kennzeichnungen als „vegan“ oder „vegetarisch“ seien oft nicht zuverlässig, monieren die Piraten. Das stelle Menschen vor Probleme, die bewusst fleischlos leben wollen oder die als Muslime oder Juden Schweinefleisch grundsätzlich ablehnen.


TOP 54 Herausforderungen der Sparkassen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1126), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1215), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Sparkassen stehen unter Druck: Sie müssen in den kommenden Jahren mehr Eigenkapital bereithalten als bisher, und ihre Beteiligung an der angeschlagenen HSH Nordbank hat zuletzt rote Zahlen abgeworfen. Dennoch sieht die Landesregierung die öffent- lich-rechtlichen Geldinstitute gut aufgestellt. Das geht aus einem Bericht des Innenministeri- ums hervor, der nun im Landtag beraten wird.

Ein Problem: Das internationale Basel-III-Abkommen verlangt von den Kassen, ihre Geschäf- te künftig mit mehr Eigenkapital zu unterfüttern als es bisher erforderlich war. Müssen die Sparkassen derzeit nur acht Prozent ihres Kreditvolumens als Sicherheit nachweisen, so steigt dieser Wert bis 2021 auf 10,5 Prozent. Hinzu kommt ein Risikopuffer von 1 bis 1,5 Pro- zent.

Nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (SGV), auf den sich das Innenministeri- um bezieht, sind zwölf der 13 Nord-Sparkassen aber in der Lage, diese Vorgaben „vollum- fänglich“ zu erfüllen. Einziger Stützungsfall ist Presseberichten zufolge die Sparkasse Süd- holstein. Laut dem Regierungsbericht lag die Eigenkapitalquote der 13 Institute zum Jahres- abschluss 2012 zwischen 11,2 und 15,4 Prozent.



14 Weitere Verschärfungen sind von Seiten der EU zu erwarten, wo derzeit über strengere Maß- gaben zur Einlagensicherung diskutiert wird. Auch die deutsche Bankenaufsicht Bafin könnte höhere Kapitalpuffer verlangen. Und: Die Beteiligung an der kriselnden HSH hat den Kassen in den Jahren 2011 und 2012 eine Wertminderung von 370 Millionen Euro eingebracht. Mit weiteren Verlusten durch die HSH Nordbank rechnet der SGV jedoch nicht.

Die Voraussetzung für eine stabile Zukunft ist laut Landesregierung, dass die Sparkassen bis 2019 mindestens 500 Millionen Euro aus ihren Erträgen in Eigenkapital umwandeln. Um dies zu ermöglichen, will das Innenministerium den Kreis derjenigen erweitern, die sich an Spar- kassen beteiligen können. Der bereits im September vorgelegte Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes sieht vor, dass sich alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Kreise und Zweckverbände am Stammkapital öffentlich-rechtlicher Sparkassen beteiligen können. Die Beteiligungsmöglichkeit wird von 25,1 Prozent auf 49,9 Prozent ausgeweitet. Kassen aus anderen Bundesländern sollen jedoch außen vor bleiben.

Dieser Passus, der sich gegen einen Einstieg der Hamburger Sparkasse (Haspa) richtet, stieß auf scharfe Kritik bei CDU und FDP: Damit werde den hiesigen Sparkassen ein poten- zieller Kapitalzugang versperrt. Die Koalition hatte einem möglichen Haspa-Einstieg den Rie- gel vorgeschoben. SPD, Grüne und SSW befürchten, dass die Haspa aufgrund ihrer beson- deren Rechtsform einen Präzedenzfall für eine mögliche Privatisierung der Sparkassen im Lande schaffen könnte. Damit sei der öffentlich-rechtliche Charakter der Sparkassen gefähr- det.


TOP 56 EU-Strukturfonds, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1143), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1195), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1217), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die 28 EU-Regierungen und das Europaparlament haben Mitte November ihren monatelan- gen Haushaltsstreit beigelegt. Laut der Brüsseler Einigung darf die Europäische Union im kommenden Jahr 135,5 Milliarden Euro ausgeben, rund 6,5 Prozent weniger als im laufenden Jahr. Nach der Verständigung am letzten Tag vor dem Auslaufen einer Einigungsfrist wird auch damit gerechnet, dass das Europaparlament am 19. November den Mehrjährigen Fi- nanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 im Volumen von rund einer Billion Euro ge- nehmigen wird.

Was das konkret für Schleswig-Holstein bedeutet, ist noch unklar. Sicher scheint nur eines: Das Land wird weniger Geld aus den europäischen Fördertöpfen erhalten als bisher. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, der nun im Landtag beraten wird. So erwartet das Europaministerium, dass die stärker entwickelten Regionen in Deutschland, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört, in der kommenden Förderperiode nur noch 3,8 Milliarden Euro

15 aus dem Europäischen Sozialfonds ESF erhalten. In der jetzigen Periode 2007 bis 2013 sind es noch 4,66 Milliarden.

In der laufenden Förderperiode hat Schleswig-Holstein insgesamt 850 Millionen Euro aus den Brüsseler Töpfen. Rund 374 Millionen Euro fließen aus dem Regionalfonds EFRE sowie 100 Millionen aus dem Sozialfonds ESF und 67 Millionen aus dem INTERREG-IV-A-Programm. Hinzu kommen 302 Millionen aus dem Landwirtschaftsfonds ELER und 16 Millionen aus dem Fischerei-Topf EFF.

Zudem sollen die Mitgliedsstaaten Partnerschaftsabkommen mit der EU-Kommission ab- schließen und sich verpflichten, die Gelder entsprechend der neuen Europa-2020-Strategie auszugeben. Hierin benennt die EU-Kommission drei Schwerpunkte: „Wachstum durch Wis- sen“, „Schaffung einer integrativen Gesellschaft“ und „Aufbau einer umweltfreundlichen, in- ternational wettbewerbsfähigen Wirtschaft“. Was diese Abkommen genau beinhalten, steht ebenfalls noch nicht fest.



Hinweis: Der Ältestenrat ist übereingekommen, die Tagung wegen der Verleihung der Ehrendok- torwürde an Herrn Ministerpräsidenten a. D. Peter Harry Carstensen an der Universität Kiel am Freitag um 12:30 Uhr zu beenden.
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Diens- tag, 19. November, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet ple- num-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigs- ten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufen- den gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



16 Reihenfolge der Beratung der 15. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. November 2013 5 + 31 + Gesetzentwurf über die Errichtung eines Sondervermögens Ver- 35 10:00 46 kehrsinfrastruktur und Weiterbau der A20 23 + 53 Antrag und Bericht zur Förderung der Politischen Jugendbildung 35 10:35 44 Blockadepolitik im Bundesrat beenden 35 11:10 15 Wahl der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts 5 11:45 14 Wahl der Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein 5 11:50 - Die Wahl soll vor Eintritt in die Mittagspause aufgerufen werden

18 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und 35 15:00 strukturellen Kontinuität nach 1945 in der Legislative und Exekuti- ve 21 + 26 Anträge zur Entwicklung des Waldanteils 35 15:35 + 30 13 Gesetz zur Änderung des Glücksspielgesetzes 35 16:10 Donnerstag, 21. November 2013 17 Jugendmedienschutz und Novellierung des JMStV 35 10:00 25 + 32 Antrag und Bericht zur Zinssicherung 35 10:35 16 Freie Berufe in Schleswig-Holstein 35 11:10 41 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 11:45

24 Zukunft der Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein 35 15:00 52 Mehr Zeit für Pflege 35 15:35 27 Vorratsdatenspeicherung stoppen 35 16:10 34 Initiative für eine wachstumsorientierte Mittelstandspolitik 35 16:45 Freitag, 22. November 2013 33 + 60 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 35 10:00 und Antrag für einen Aktionsplan 47 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung 35 10:35 54 Herausforderungen der Sparkassen 35 11:10 56 EU-Strukturfonds 35 11:45



17 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:
TOP Redezeit 3 Gesetze über die Errichtung von Sondervermögen zur "Hochschulsanierung" und "Energeti- 5 sche Sanierung" sowie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/1316):
TOP 2 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages 4 Staatsvertrag über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ 8 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes 9 Entwurf eines Gesetzes zum Landeswasserabgabengesetz 10 Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes 11 Gesetzentwurf zur Ausführung von Art. 53 der Verfassung 12 Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes 19 Inklusion an Schulen 22 Gesundheitliche Belastungen von Schülern und Lehrern 28 Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln 29 Landesförderung für Katzenkastrationen 35 Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz der Elbanrainer 36 Anträge zur Drogenpolitik und Suchtprävention 37 Psychiatrieplanung in Schleswig-Holstein 38 Europäisches Kulturerbe-Siegel Schleswig-Holstein / Süddänemark 39 Bekämpfung von Lohndumping 40 Bei der Reform des EU-Saatgutrechts Vielfalt sichern 43 Erfassung und Bekämpfung des Unterrichtsausfalls 45 Regionale Kompetenz erhalten und nutzen! 48 Freie Nachnutzung von Werken des Landes Schleswig-Holstein 50 Bedeutung des Kreuzfahrt- und Fährtourismus 51 Bericht des Stiftungsrates „Landesmuseen Schloss Gottorf“ 55 Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu ordnen 57 Bericht zur psychosomatischen Versorgung in Schleswig-Holstein 58 Bericht zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen 59 Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
6 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage 7 Änderung des Landesbeamtengesetzes 20 Antrag zur Evaluierung der Kirchenstaatsverträge 42 Detektoren an Schulen untersagen Der TOP wird im Dezember mit einer Redezeit von 5 Minuten je Fraktion/LReg vorgesehen 49 Bericht über die bisherigen Gespräche mit den muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde



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