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30.10.13
16:11 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Die Legalisierung von Alkoholtestkäufen ist völlig daneben

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 474 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 30. Oktober 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Jugend / Alkoholtestkäufe



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Die Legalisierung von Alkoholtestkäufen ist völlig daneben Zum Erlass der Landesregierung, der Alkoholtestkäufe durch Jugendli- che zukünftig legalisieren soll, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Es bleibt dabei: Ich halte es für den völlig falschen Ansatz, den proble- matischen Alkoholkonsum bei Jugendlichen dadurch bekämpfen zu wol- len, dass man für Alkoholtestkäufe Jugendlicher eine rechtliche Grund- lage schafft. Solche Maßnahmen halte ich nicht nur aus rechtlichen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für äußerst fragwürdig, sondern auch aus jugendpolitischer Sicht für sehr bedenklich. Aktiver Jugendschutz sieht anders aus.
Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren insgesamt zwar rückläufig, aber leider wächst die Gruppe derer, die ei- nen besonders problematischen Konsum aufweisen. Von daher gilt es, Präventionsangebote zu stärken, die Jugendliche über die gefährlichen Folgen eines problematischen Alkoholkonsums aufklären. Anstatt sinn- volle Präventionsmaßnahmen zu fördern, forcieren die rot-grün-blauen und schwarzen Sheriffs lieber weiter den Kontroll- und Überwachungs- staat. Die Landesregierung schreibt in ihrem entsprechenden Erlass noch nicht einmal vor, dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss.
Die Landesregierung legalisiert mit diesem Erlass Maßnahmen, die bis- her ausdrücklich untersagt waren. Dabei waren zumindest SPD und Grüne in dieser Frage schon einmal deutlich weiter. So hieß es im Er- lass (Durchführung des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002) aus dem Jahr 2004 unter anderem:
‚Erwachsene, die beispielsweise einen Alkoholtestkauf mit Kindern oder Jugendlichen durchführen, erfüllen selbst den Tatbestand einer Ord- nungswidrigkeit. Denn nach § 28 Abs. 4 JuSchG handelt jede Person Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 über 18 Jahre ordnungswidrig, die ein Verhalten eines Minderjährigen in der Öffentlichkeit herbeiführt oder fördert, das durch die Schutzbestim- mungen des Jugendschutzgesetzes verhindert werden soll. (…) Der Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 Strafgesetzbuch) lässt sich hier nicht anwenden. Das Interesse an einer wirksamen Kontrolle kann nicht als überragendes Schutzgut gegenüber dem Schutzziel eines Gesetzes, ein Kind gar nicht in eine solche Situation zu bringen angese- hen werden. Bedenken bestehen auch aus allgemein jugendpolitischer Sicht, weil Kinder und Jugendliche nicht für Kontrollen missbraucht wer- den sollten, die grundsätzlich von staatlichen Behörden durchzuführen sind.’
Die damalige Landesregierung hatte vollkommen recht. Die jetzt vorge- nommene Legalisierung von Testkäufen durch die Landesregierung ist populistisch und völlig daneben.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de