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25.10.13
14:29 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Hartz-IV-Bezieher müssen wegen Betreuungsgeld nicht Kita-Platz aufgeben

118/2013 Kiel, 25. Oktober 2013
Bürgerbeauftragte: Hartz-IV-Bezieher müssen wegen Betreuungs- geld nicht Kita-Platz aufgeben
Kiel (SHL) – Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten Bir- git Wille dürfen Eltern, die Hartz IV beziehen und ihre Kinder in einer Tageseinrich- tung oder in Tagespflege betreuen lassen, nicht verpflichtet werden, diese Betreu- ung aufzugeben, um Betreuungsgeld zu beantragen.
Seit dem 1. August 2013 können Eltern im Anschluss an den Bezug von Elterngeld Betreuungsgeld beantragen. Das Betreuungsgeld beträgt pro Kind monatlich 100 Euro. Für Hartz-IV-Bezieher mit Kindern unter drei Jahren stellt sich nun die Frage, ob das Job- center sie zwingen kann, das Betreuungsgeld als vorrangige Leistung (§ 12a SGB II) in Anspruch zu nehmen.
„Eine Verpflichtung zum Verzicht oder zur Aufgabe eines Betreuungsplatzes, um Betreu- ungsgeld zu beanspruchen, ist entschieden abzulehnen“, so Birgit Wille heute (Freitag, 25. Oktober) in Kiel, „denn Eltern haben das durch die Verfassung geschützte Recht, die Art der frühkindlichen Förderung frei zu bestimmen“. Eltern, die sich entschlossen haben, ihr Kind in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreuen zu lassen, dürfen dem- nach nicht gezwungen werden, diesen Platz aufzugeben, um Betreuungsgeld zu beantra- gen.
Eltern, die Hartz IV beziehen und ihr Kind zu Hause selbst betreuen, sind hingegen ge- setzlich verpflichtet, Betreuungsgeld zu beantragen, da es in diesem Fall eine vorrangige Leistung im Sinne des § 12a SGB II ist. In der Folge wird dann das Betreuungsgeld auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet.
Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de