Dr. Ralf Stegner zu TOP 4 + 7: Unser Paket für gute Arbeit
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 27. September 2013TOP 4 + 7: Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs / Lohnuntergrenzen / Mindestlohngesetz / (Drucksachen 18/827, 18/620, 18/1164)Dr. Ralf Stegner:Unser Paket für gute ArbeitSPD, Grüne und SSW haben ein Paket geschnürt. Ein Paket für gute Arbeit. Dieses ist nicht nur ein zentrales Thema aus 150 Jahren Sozialdemokratie, sondern auch ein gemeinsames Anliegen der Regierungskoalition. Das Quartett der guten Entscheidungen für gute Arbeit wird damit heute komplett. 1. Mitbestimmung:Ein modernes Mitbestimmungsgesetz gehört zu den ersten Entscheidungen, die den Politikwechsel in Schleswig-Holstein deutlich gemacht haben. Unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung haben CDU und FDP begonnen, diesen Fortschritt der früheren SPD- geführten Landesregierungen zurückzudrängen. CDU und FDP haben die Reduzierung der Größe der Personalräte sowie weitere Behinderungen ihrer Arbeit beschlossen. Das haben wir umgekehrt. Wir wollen diesen wesentlichen Bestandteil der demokratischen Gesellschaft sowie die Wertschätzung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2. Tariftreue:Unser Tariftreuegesetz steht für die Ausweitung und die Einhaltung von Tarifen. Wer von der öffentlichen Hand Aufträge erhält, soll seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen bezahlen. Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, soll kein Lohndumping von Mitbewerbern fürchten müssen. 2 3. Mindestlohn:Der Mindestlohn ist und bleibt eine richtige und wichtige Maßnahme. In Deutschland gehen wir heute in Schleswig-Holstein voran – europaweit liegen wir allerdings weiterhin zurück. Angesichts zunehmender prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Leiharbeit und sogenannter „Aufstocker“ – also der staatlichen Subventionierung von Dumpinglöhnen – ist und bleibt ein flächendeckender Mindestlohn im Bund für uns ein wichtiges Anliegen. Und wir meinen damit einen echten Mindestlohn. Keine Lohnuntergrenzen, hinter denen sich Dumpinglöhne verstecken. Das sind die Schachteln der Bundeskanzlerin, die Peer Steinbrück so oft beschrieben hat, die sich im Schaufenster gut machen; aber wehe, man öffnet sie – dann erwartet einen nichts als gähnende Leere.Mit Blick auf die Vorwürfe des Opposition will ich sagen: Die Arbeit für Menschen mit Behinderungen wird nicht schlechter gestellt. Dafür werden wir alle Regelungen vornehmen, die auf Landesebene möglich sind. Wir wollen Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Lohn leben können.Ihr Lohn muss nicht nur ein menschenwürdiges Leben garantieren, sondern gleichzeitig eine ausreichende Altersversorgung sichern. Denn Altersarmut entsteht nicht plötzlich, sondern ist auch die Folge von prekären Beschäftigungsverhältnissen in unserer Gesellschaft. Wer Altersarmut bekämpfen will, muss deshalb auch etwas gegen Erwerbsarmut tun. 4. Das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs:Mit diesem Register leistet das Land Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag zur effektiven Korruptionsbekämpfung und -prävention. Schwarze Schafe ausschließen – Unternehmen mit guter Arbeit unterstützen, lautet die Devise. Und ich frage mich: Müsste das nicht eine Selbstverständlichkeit sein? Warum haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren in der Opposition, eigentlich Angst vor einem Instrument zum Schutz des fairen Wettbewerbs?Rechtliche Bedenken, die von der Opposition so gerne angeführt werden, wurden von der Landesregierung geprüft und sie hat keine Vorbehalte erkannt. Denn: Nicht ein Strafregister soll hier entwickelt werden, sondern ein Instrument für die vergaberechtliche Eignungsprüfung. 3Maßstab ist hier die gewerberechtliche Zuverlässigkeit, nicht die strafrechtliche Vorwerfbarkeit. Und dass wir ein Monitoring des Gesetzes vornehmen werden, ist doch selbstverständlich.Womit haben Sie eigentlich ein Problem? Der ehrbare Handwerksmeister oder Mittelständler, der sich an die gesetzlichen Spielregeln hält, der Steuern zahlt und seine Leute nicht um ihren Lohn betrügt, wird nie in dem Register auftauchen. Sagen Sie doch mal, wen Sie denn vor unserem Gesetz schützen müssen!Nach Regelungen in Nordrhein-Westfahlen und Berlin wollen wir heute ein Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs beschließen. Wir tun dies gemeinsam mit Hamburg, denn Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt. Und wir laden andere Länder ein, sich zu beteiligen. Das Ziel ist klar: Wir wollen nicht, dass der Ehrliche der Dumme ist. Wir zeigen den Schwarzen Schafen die rote Karte!Mitbestimmung, der Kampf gegen prekäre Beschäftigung, ein Mindestlohn, Tariftreue und unser Korruptionsregister – das ist unser Paket für gute Arbeit. Und im Gegensatz zu den leeren schwarz-gelben Schachteln ist dieses Paket prall gefüllt. Das ist gut für die Unternehmen und den fairen Wettbewerb. Das ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist gut für unser Land.