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26.09.13
16:27 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 3: Mit Grünland die Vielfalt in Natur und Landschaft erhalten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. September 2013



TOP 3, Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland (Drucksache 18/1134)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Mit Grünland die Vielfalt in Natur und Landschaft erhalten

Die Wiesen und Weiden sind ein wesentlicher und prägender Teil unserer Kulturlandschaft. Sie sind bedeutend für die Biodiversität, für den Klima-, Grund- und Oberflächen- und den Bodenschutz. Dauergrünland, das ist so ein sachlicher Begriff, da können sich die Menschen nichts darunter vorstellen. Bei strukturreich denken viele eher an das Unkraut im heimischen Rasen als an den Erhalt von Biodiversität in Natur und Landschaft. Und die Gründe für den Schutz des Dauergrünlandes sind vielfältig: Klimaschutz durch die CO2 Bindung, Fließgewässer- und Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Bodenschutz mit dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Bodenfunktionen, darum geht es! Das wissen wir alles, das wissen wir alles schon lange und doch haben wir dem fortschreitenden Verlust von Dauergrünlandflächen zu lange zugesehen.
Dauergrünland umfasst in Schleswig-Holstein ca. ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen sind die Bundesländer verpflichtet, Maßnahmen zur Erhaltung von Dauergrünland auf einzelbetrieblicher Ebene zu ergreifen, sobald der aktuelle Dauergrünlandanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche um mehr als 5% gegenüber dem Anteil im so genannten Basisjahr 2003 abgenommen hat.
Seit dem Inkrafttreten der Dauergrünlandverordnung im Juni 2008 nimmt der Dauergrünlandanteil in Schleswig-Holstein wieder zu. Diese Zunahme erklärt sich im Wesentlichen durch Ackergrünland, das nach fünfjähriger ununterbrochener Flächennutzung mit 2



derselben Kulturart wieder in den Dauergrünland-Status gewachsen ist. Aber das sind nicht die bunten Wiesen aus den Bilderbüchern, auf denen die Kühe weiden, die Fohlen springen oder wir unsere Picknickdecken ausbreiten. Und doch haben diese Flächen große Bedeutung etwa für den Wiesenvogelschutz und den Klimaschutz.
Sollten nun die Zahlen für 2013 zeigen, dass wir in Bezug auf das Basisjahr 2003 weniger als 5% Verluste beim Dauergrünland haben, wäre die Dauergrünlandverordnung von 2008 hinfällig. In der gegenwärtigen Situation der hohen Wettbewerbskraft des Ackerbaus und der Attraktivität des Maisanbaus würde das einen rapiden Anstieg bei der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerfläche bedeuten.
Daher ist dieses Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland so wichtig! Hinzu kommt, dass die jetzige Dauergrünlanderhaltungsverordnung nur für Prämienempfänger gilt. Das Gesetz schützt aber jedwedes Dauergrünland, unabhängig davon, ob der Eigentümer EU-Prämien erhält oder nicht.
Wie angekündigt, haben wir die Hinweise aus der Anhörung sehr ernst genommen und die Argumente abgewogen. In ausführlichen Gesprächen haben wir uns Klarheit über die Bedeutung und Auswirkungen dieses Gesetzes verschafft. Ein Dialog auf Augenhöhe – das Ergebnis liegt vor Ihnen.
Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass alle von Naturschutz über Wissenschaft bis zum Bauernverband einig sind, dass unser historisches, strukturreiches Dauergrünland, die artenreichen Wiesen und Weiden mit Blumen und Schmetterlingen – das Tafelsilber des Grünlands – in Schleswig-Holstein erhalten werden muss, ohne Wenn und Aber. Und hier nehmen wir Sie beim Wort. Im Radio hören wir den Slogan „Ich vertrau der heimischen Landwirtschaft“. Dann sorgen Sie jetzt auch dafür, dass das artenreiche, historische Dauergrünland nicht entwässert wird oder durch eine Intensivierung der Bearbeitung und Nutzung untergeht!
Das Gesetz wird das Dauergrünland in Schleswig-Holstein schützen. Dabei muss es auch praxistauglich sein. Da hat uns die Anhörung viele wertvolle Erkenntnisse und Hinweise gegeben. Hier ist sicher eine gute Gelegenheit, all den Organisationen, Verbänden, Einrichtungen und vor allem den Menschen, die dahinter stehen, Dank zu sagen für die guten 3



Stellungnahmen, für die persönliche Anwesenheit, für das Wissen und das Engagement! Ein Dialog ist immer nur so gut wie die, die sich darauf einlassen. Ergebnisse können nur dann tragen, wenn sie fundiert sind.
Das Gesetz darf nicht für die zum Nachteil gereichen, die sich bisher für den Erhalt des Dauergrünlands eingesetzt haben. Die Grünlandbewirtschaftung ist eng verbunden mit einer meist bäuerlich geprägten Milchviehhaltung. Dem muss Rechnung getragen werden.
Nach vier Jahren wird das Gesetz in seinen Auswirkungen evaluiert. Wir wollen wissen, welche Auswirkungen damit verbunden sind. Wir brauchen dazu eine zuverlässige flächendeckende Biotopkartierung, wir brauchen eine wissenschaftliche Begleitung und Forschung und wir brauchen den gesellschaftlichen Konsens für eine nachhaltige, ressourcenschonende bäuerliche Landwirtschaft in Schleswig-Holstein im Einklang mit den Zielen von Natur und Landschaft.