Wolfgang Kubicki zu TOP 13 u. 24 (Sparkassengesetz): Sie haben ein Sparkassenschwächungsgesetz vorgelegt!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 429 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Mittwoch, 25. September 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Innen/ SparkassengesetzWolfgang Kubicki: Sie haben ein Sparkassen- schwächungsgesetz vorgelegt!In seiner Rede zu TOP 13 und 24 (Sparkassengesetz) erklärt der Vorsit- zende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Gesetze sollten keinem Aktionismus entspringen. Gesetze, die keine reale Entfaltung erzeugen und weder ein drohendes Problem verhindern, noch ein Problem zumindest in Teilen lösen können, sind sinnlos. Das vorliegen- de Sparkassengesetz löst keine Probleme, es beinhaltet keinerlei ernsthaf- ten Instrumente zur Lösung bevorstehender Herausforderungen, sondern soll eigentlich nur demonstrieren, dass die Landesregierung etwas Schriftli- ches vorlegen kann. Vielmehr aber als das zeigt dieses Gesetz, wie falsch es war, im Januar das von der schwarz-gelben Vorgängerregierung be- schlossene Sparkassengesetz zu verändern.Herr Minister Breitner, man merkt Ihnen an, dass Sie hier ein Gesetz ver- teidigen müssen, von dem Sie selbst überzeugt sind, dass es weder die Probleme der Sparkassen im Land lösen kann, noch dass es den Sparkas- sensektor im Wettbewerb gegen die privaten Banken wird stärken können. Das ist nicht ein Sparkassenstärkungsgesetz, so wie Sie sich redlich be- mühen es zu vermitteln, sondern es ist ein Sparkassenschwächungsge- setz. Es schwächt die Sparkassen, es wird das Geschäft von den Sparkas- sen zu den Privatbanken treiben. Mit diesem Gesetz wird nicht die örtliche Sparkasse, sondern der private Bankenkonzern gestärkt.Kommen wir zu den Fakten, die dies untermauern: Durch die erhöhten Ei- genkapitalanforderungen von Basel III – die mittlerweile mit der CRD IV Richtlinie in nationales Gesetz überführt wurden – benötigen die Sparkas- sen im Land einen dreistelligen Millionenbetrag an neuem Eigenkapital.Dazu schlagen Sie drei Möglichkeiten vor:Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 1. Öffentlich-rechtliche Sparkassen sollen sich an den Instituten im Land beteiligen dürfen. Wenn zwei Geld benötigen, dann bringt es nichts, wenn sie sich gegenseitig welches leihen dürfen.2. Die Kommunen dürfen sich an den Sparkassen beteiligen. Das kann kein ernstgemeinter Vorschlag sein. Welche Kommunen schwimmen denn im Geld? Kommunen, das haben Sie selbst bis letzten Sonntag wiederholt, müssen in Infrastruktur, in Schulen, Bildung und Kindertagesstätten inves- tieren und nicht in Banken. Sollen die Entlastungen für die Kommunen, die sich aus der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund er- geben, den Menschen oder den Banken zu Gute kommen. ‚Mensch vor Bank‘ haben die Grünen plakatiert. Was ist hiervon übrig geblieben?3. Die Beteiligungsmöglichkeit durch den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein ist freundlich ausgedrückt als ‚kreativ‘ zu beschreiben. Der Sparkassen- und Giroverband leidet selbst am meisten unter den Ab- schreibungen aus ihren Engagements bei der HSH Nordbank und der Lan- desbank Berlin. Sie lechzen am meisten nach Kapital, sie treten an viele Sparkassen heran, um vor allem von ihnen Kapital zu erhalten, statt wel- ches zu vergeben.Dieser Gesetzentwurf dokumentiert die Einfalls- und Ratlosigkeit der Lan- desregierung. Diejenigen, die sich mit der Materie etwas auseinanderge- setzt haben, wissen das. Die Lösung, die bei der Sparkasse Hohenweststedt gefunden wurde, wird nicht auf andere Sparkassen über- tragen werden können. Mit 52 Beschäftigten ist die Sparkasse Hohenweststedt eine der kleinsten Sparkassen Deutschlands. Sie ist nicht vergleichbar mit den wirklichen Problemfällen. Für die haben Sie keine Lö- sung.Ich fand es daher schon bemerkenswert, wie die regierungstragenden Fraktionen den Abbau von 130 Arbeitsplätzen bei der Sparkasse Südhol- stein achselzuckend und gleichgültig zur Kenntnis genommen haben. An diesem Personalabbau tragen Sie eine erhebliche Mitschuld. Die Sparkas- se Südholstein ist durch ihre Gesetzesänderung gezwungen gewesen, ihr Geschäft zurückzuführen und Mitarbeiter zu entlassen, weil sie keine Mög- lichkeit mehr hat, neues Eigenkapital zu generieren. Ihr Sparkassengesetz wird zu einer reinen Jobvernichtungsmaschine.Sie haben mit dem Landtagsbeschluss im Januar die Sparkassen ihres einzigen praktikablen und effektivsten Instrumentes beraubt, womit sie die Herausforderungen durch Basel III und durch die erhöhten Abschreibungen hätten meistern können. Stattdessen präsentieren Sie mit diesem Gesetz den Sparkassen und der Öffentlichkeit einen neuen schönen Werkzeugkas- ten, der aber keinerlei Werkzeuge enthält, sondern mit jeder Menge Konfet- ti gefüllt ist. Mit Konfetti, das werden Sie noch erleben, können weder Handwerker noch die Sparkassen arbeiten.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de