Dr. Heiner Garg zu TOP 12 (Spielbankgesetz): Gleiche Regeln für alle!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 428 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Mittwoch, 25. September 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Finanzen/ SpielbankenDr. Heiner Garg: Gleiche Regeln für alle!In seiner Rede zu TOP 12 (Spielbankgesetz) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern müssen mit den darin formulier- ten Regelungen einen Sinn ergeben. Sie müssen mit höherrangigem Recht vereinbar sein und dürfen anderen Gesetzen nicht widersprechen.Konkret heißt das: Der Grundsatz der Gleichheit muss eingehalten werden. Es kann nicht sein, dass zwei unterschiedliche Akteure bei demselben Sachverhalt unterschiedlich behandelt werden. Wer die Spielsucht beim Automatenspiel bekämpfen will, der darf das nicht nur bei privaten Spielhal- len tun, sondern muss dies auch bei den staatlichen Spielbanken gewähr- leisten. Zudem heißt es ja in Ihrem Koalitionsvertrag:‚Wir streben den Verkauf der Spielbanken an.‘Es ist naiv zu glauben, dass Spielsüchtige nur private Spielhallen aufsu- chen und vor Spielbanken einen Bogen machen. Ein Spielsüchtiger wird, um seine Sucht zu befriedigen, auch eine Spielbank betreten. Herr Eichstädt und Herr Harms haben diesen Umstand während einer Podiums- diskussion zum Spielhallengesetz ebenfalls bestätigt. Herr Eichstädt, Sie haben wörtlich gesagt:‚Um die Spielbanken muss man sich natürlich auch kümmern.‘Gesetze müssen das Kohärenzgebot erfüllen. Das heißt, sie müssen in sich schlüssig sein, weil sie ansonsten vor der Rechtsprechung keinen Be- stand haben werden. Wenn also die Landesregierung und die regierungs- tragenden Fraktionen wollen, dass das Spielhallengesetz dauerhaft Be- stand haben soll, dann müssen sie die dort gefundenen Regelungen Eins zu Eins auf die Spielbanken übertragen.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Wer Spielsucht bekämpfen will, muss sie überall bekämpfen. Deshalb ha- ben wir diesen Gesetzesentwurf eingebracht.Ohne eine gleiche Regelung bei den Spielbanken ist Suchtprävention nicht darstellbar. Im Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Spielhallenge- setz heißt dazu wörtlich:‚Auch in Spielhallen halten sich eine Vielzahl von Personen länger in ge- schlossenen Räumen auf (…). Die Einrichtung eines Nebenraums ohne Spielgeräte, in dem geraucht werden darf, ist allerdings zulässig.Neben dem Verabreichen von Speisen, verleitet auch ein geduldeter Ver- zehr von mitgebrachten oder angelieferten Speisen (z.B. Pizzalieferservice) dazu, den Aufenthalt von Spielerinnen und Spielern in der Spielhalle zu verlängern. Denn auch bei mehrstündigem Spiel, muss die Spielhalle bei Hungergefühl bzw. Appetit nicht verlassen werden. Das Verbot jeglichen Verzehrs von Speisen ist notwendig, um Umgehungen auszuschließen, die darauf abzielen, mit Keksen, Schokoladenriegeln etc. das Hungergefühl zu beseitigen oder zu mindern. Es erscheint aus Spielerschutzgründen gebo- ten, den Spielern oder Spielerinnen durch Verlassen der Spielhalle zu Es- senszwecken die Möglichkeit einzuräumen, über die Fortführung des Spiels nachzudenken.Zur Einschränkung des Suchtpotentials soll sowohl das Anbieten, aber auch der Verzehr an sich von alkoholischen Getränken unterbunden wer- den. Auch dies dient dem Spielerschutz, da unter Alkoholeinfluss die freie Selbstbestimmung, die Urteilsfähigkeit und Selbstbeherrschung hinsichtlich der Fortsetzung des Spiels und der Höhe der einzugehenden Risiken ein- geschränkt sein kann.‘Entspricht dies tatsächlich Ihrer Meinung, so gibt es keinen rationalen Grund, Spielbanken im Hinblick auf das Suchtpotenzial gegenüber Spiel- hallen zu bevorzugen. In der Spielbank muss ebenso wie in Spielhallen künftig auch das Rauchen verboten und der Ausschank von Alkohol unter- bunden werden. Ebenso muss jegliche Werbung untersagt werden. Wenig sinnvoll scheint es mir, dass auf Schulbussen in Kiel die Spielbank Schles- wig-Holstein aktuell beworben wird. Zudem kann es doch nicht richtig sein, dass bei einem Automaten in der Spielhalle der maximale Spielverlust bei 80 Euro liegt, während bei den gleichen Automaten in der Spielbank ein Stundenverlust von bis zu 50.000 Euro möglich ist.Regeln müssen für alle gelten, und der Spielerschutz darf nicht aufgeweicht werden, nur weil das Automatenspiel in einer Spielbank stattfindet. Die Fraktionen von FDP und CDU haben einen entsprechenden Gesetzesent- wurf dazu in den Landtag eingebracht. Ich beantrage den Gesetzesentwurf gemeinsam mit dem Spielhallengesetz zu beraten und ihn deshalb zusätz- lich in den Sozial- und Wirtschaftsausschuss zu verweisen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de