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25.09.13
15:49 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 31,34+45 (Asylrecht): Wir brauchen ein zeitgemäßes Asylrecht!

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 427 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer


Kiel, Mittwoch, 25. September 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Innen / Flüchtlingspolitik


Dr. Heiner Garg: Wir brauchen ein zeitgemäßes Asylrecht!
In seiner Rede zu TOP 31, 34 und 45 (Situation der Flüchtlinge/ Entwick- lung Asylrecht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Wir begrüßen es sehr, dass es uns, mit Ausnahme der CDU-Fraktion, frak- tionsübergreifend gelungen ist, im Innen- und Rechtsausschuss einen ge- meinsamen Änderungsantrag zu formulieren, der Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Schleswig-Holstein einen besseren Zugang zum Ar- beitsmarkt ermöglichen soll.
Arbeit steht in vielerlei Hinsicht für mehr als nur eine unabhängige Einnah- mequelle und Alltagsbeschäftigung. Arbeit vermittelt das Gefühl, willkom- men zu sein und gebraucht zu werden - und das ist eine Form der Integra- tion, die von den Betroffenen - ganz freiwillig - angenommen wird.
Zu den Ansprüchen eines Arbeitnehmers gehört es in der Regel, dort, wo Arbeit angeboten wird, auch arbeiten zu können. Es ist schlicht diskriminie- rend und arbeitsmarktpolitisch unsinnig, Asylbewerberinnen und Asylbe- werber bei der Arbeitssuche räumlich einzuschränken. Daher ist es gut und wichtig, auf eine bundesweite Regelung hinzuarbeiten, die die Residenz- pflicht endgültig beseitigt.
Denn nicht nur Schleswig-Holstein hat im Zuge des demografischen Wan- dels vielfältige Probleme zu bewältigen, zunehmender Fachkräftemangel ist ein Thema, das uns bundesweit beschäftigt. Daher ist es unumgänglich auch nach Lösungen zu suchen, die bundesweit Abhilfe schaffen. Weshalb also Menschen den Zugang zu Arbeit verbieten, wenn Sie arbeiten können und auch wollen?


Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Es ist nur konsequent, Asylsuchenden den Zugang zur Ausbildungsförde- rung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Ju- gendlichen übernehmen damit Verantwortung für sich, ihre Ausbildung und ihr späteres Einkommen. Niemandem ist mit der jetzigen Situation gehol- fen, die die Jugendlichen durch willkürliche Fristen zum Nichtstun verurteilt. Stattdessen haben diese Jugendlichen eine Chance auf Bildung, Aufstieg und Integration verdient.
Die Jugendlichen sind für uns in Schleswig-Holstein wiederum eine Chance für unsere Zukunft, die wir keinesfalls aus falsch verstandener Rücksicht- nahme ignorieren dürfen. Auch wenn einige wenige hier sich noch immer gedanklich dagegen wehren, dass wir auf diese zukünftigen Fachkräfte an- gewiesen sind.
Der Zustrom von Flüchtlingen aus Krisenländern nach Schleswig-Holstein nimmt nicht ab. Im Gegenteil immer mehr Menschen suchen eine neue Heimat in Schleswig-Holstein. Daher ist es gut und wichtig, dass die Be- treuungs- und Unterbringungssituation in Schleswig-Holstein angesprochen wird und eventuell Maßnahmen eingeleitet werden, um die Kommunen, so- fern notwendig, entsprechend zu unterstützen.
Noch im Bericht (Umdruck 17/3689) des ehemaligen Justizministers Emil Schmalfuß heißt es zur Schaffung eines landesweiten Unterbringungskon- zeptes:
‚Über das bereits für die Landesliegenschaft ‚Haart‘ in Neumünster hinaus bestehende hält das MJGI ein zusätzliches landesweites Unterbringungs- konzept nicht für erforderlich. Die bisher geübte Praxis, vom Weisungsrecht aus dem Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz im Hinblick auf die dezentrale Unterbringung nur eingeschränkt Gebrauch zu machen, hat sich bewährt. Die Kommunen sind mit den örtlichen Gegebenheiten der Unterbringung vor Ort schlicht besser vertraut und gewährleisten in der Regel auch eine akzeptable und humanitäre Unterbringung.‘
Darüber hinaus heißt es in dem Bericht hinsichtlich der Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften:
‚Die Betreuung stellt keine Leistung nach dem AsylbLG dar. Die Konzeption der Betreuung vor Ort ist daher eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, gleichwohl unter finanzieller Beteiligung des Landes.‘
Die FDP-Fraktion unterstützt die kommunale Selbstverwaltung. Wir möch- ten diesen Antrag jedoch sehr gern zum Anlass nehmen, im Ausschuss über die aktuelle Situation und den Bedarf innerhalb der Kommunen hin- sichtlich der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu sprechen und dabei die kommunalen Landesverbände zu beteiligen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de