Zuwanderungsbeauftragter des Landes begrüßt die flüchtlingspolitischen Initiativen der im Landtag vertretenen Parteien
112/2013 Kiel, 25. September 2013Zuwanderungsbeauftragter des Landes begrüßt die flüchtlingspo- litischen Initiativen der im Landtag vertretenen ParteienKiel (SHL) – Angesichts der heute im Landtag zur Abstimmung vorliegenden Anträ- ge sieht der Zuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt die Landespolitik auf dem richtigen Weg in Richtung Willkommenskultur auch für Flüchtlinge.Während ein gemeinsamer Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Piraten und dem SSW zum Ziel hat, Bundesgesetze zu ändern, fordert die CDU-Landtagsfraktion ein ganz konkretes Konzept zur Unterbringung von Asylsuchenden im Land Schleswig- Holstein.Die Forderung an die Bundespolitik, Asylsuchenden von Beginn an Erwerbstätigkeit zu gestatten, ist nicht nur im Sinne der Betroffenen, sondern kann ganz erheblich zur Entlas- tung der Kommunen und des Landes beitragen und verbessert die Integration.Für die vorgesehene Lockerung der so genannten Residenzpflicht gilt dies ebenfalls. Die Residenzpflicht ermöglicht bis dato Asylsuchenden nur in Ausnahmen, sich in ein anderes Bundesland zu begeben. Durch den avisierten bundeslandübergreifenden „Grenzverkehr“ kann die Arbeitsaufnahme der Flüchtlnge und damit die Integration in das Erwerbsleben von Asylsuchenden erleichtert werden.Schließlich bedeutet die von den vorgenannten Parteien gewünschte Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Menschen mit ungesichertem Aufenthalt mit den Lebensverhältnissen der Menschen, die über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht verfügen. In dem gemeinsamen Antrag erkennt Stefan Schmidt eine Willkommensstruktur für die gewünschte Willkommenskultur. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Das Anliegen der CDU-Fraktion, ein gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu erarbeiten, wird vom Zuwanderungsbeauftragten ebenfalls ausdrücklich begrüßt.Gerade vor dem Hintergrund, dass die Dienststelle des Beauftragten schon vor über 10 Jahren Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden herausgegeben hat, und seit mehr als 3 Jahren die Frage der Qualität der Unterbringung öffentlich thematisiert wird, ist dies, auch im Hinblick auf die steigenden Asylbewerberzahlen, ein sehr wichtiges Thema.Nach Vorstellung des Beauftragten sollte bei der Unterbringung von Asylsuchenden in den Kreisen eine gute Erreichbarkeit von zivilgesellschaftlichen Angeboten gegeben sein, wie z. B. der Zugang zu medizinischer Hilfe, Einkaufs-, Freizeit- und Bildungsmöglichkei- ten, ebenso wie eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr gewährleistet sein muss. Für die unterzubringenden Flüchtlinge sollte ein Beratungs- und Betreuungsangebot vorgehal- ten werden. In den Gemeinschaftsunterkünften durch sozialpädagogisch qualifiziertes Personal, bei den nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlingen durch aufsuchende Sozialarbeit.Es sollte, so der Beauftragte, bei der Unterbringung von Flüchtlingen, soweit wie möglich, auf Container verzichtet werden. Auch sollen die Flüchtlinge nur in Wohngebieten und nicht in oder am Rande von Industriegebieten leben müssen. Schließlich müsste eine Unterbringung in separaten Wohnungen angestrebt werden.