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25.09.13
09:44 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch: Integrationsbetriebe durch Mindestlohn nicht benachteiligt

Kiel, 25. September 2013 Nr. /2013



Wolfgang Baasch:
Integrationsbetriebe durch Mindestlohn nicht benachteiligt

Zum Entwurf des Mindestlohngesetzes und den Auswirkungen auf die Integrationsbetriebe in Schleswig-Holstein erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch:
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind vom neuen Mindestlohngesetz ausgenommen. Für Integrationsbetriebe – das sind als solches anerkannte Unternehmen, die eine Mindestquote von Beschäftigten mit Behinderung haben – gilt dagegen der vorgesehene Mindestlohn von 9,18 Euro; allerdings erhalten die Betriebe dafür einen Ausgleich. Denn zu einer Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt gehört neben Chancengleichheit und einem sicheren und geregelten Arbeitsumfeld auch eine angemessene Entlohnung. Daher war es nur eine logische und notwendige Konsequenz, dass Integrationsbetriebe von den Regelungen des Landesmindestlohngesetzes nicht ausgenommen werden dürfen.
Durch den Minderleistungsausgleich werden die gegenüber anderen Arbeitnehmern entstehenden geringeren Leistungen am Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung ausgeglichen und so die Integration in den Arbeitsalltag gefördert. Diese Regelung bleibt vom Mindestlohngesetz vollkommen unberührt. Für die Integrationsbetriebe entsteht, entgegen der von der Opposition verbreiteten Behauptung, daher weder ein wirtschaftlicher Nachteil aus dem Mindestlohn, noch werden Menschen mit Behinderung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Intention des Gesetzentwurfes ist jedoch auch, möglichst vielen Menschen in unserem Land ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen und damit z. B. Altersarmut nachhaltig zu verhindern. Das muss auch für Beschäftigte der Integrationsbetriebe gelten. Subventionierung von Dumpinglöhnen durch den Minderleistungsausgleich darf es deshalb auch hier nicht geben. Alle Beschäftigten, ob mit oder ohne Behinderung, haben das gleiche Recht auf eine existenzsichernde Entlohnung ihrer Arbeit, was nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn sichergestellt werden kann. 2



Die Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist eines der zentralen Anliegen der Sozialpolitik der SPD. Die Integrationsbetriebe in Schleswig-Holstein leisten hierzu einen unerlässlichen Beitrag.