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13.09.13
18:14 Uhr
Landtag

Altenparlament fordert Anpassungen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und barrierefreies Bauen

104/2013 Kiel, 13. September 2013

Altenparlament fordert Anpassungen in den Bereichen Pflege, Ge- sundheit und barrierefreies Bauen



Kiel (SHL) – Themenkomplexe zu den politischen Brennpunkten Pflege, Ge- sundheit und zeitgemäße Wohnformen standen im Mittelpunkt des schleswig- holsteinischen Altenparlamentes. Das jährlich tagende Gremium kam heute zum 25. Mal auf Einladung des Landtagspräsidenten im Plenarsaal des Landta- ges zusammen und diskutierte über eine Vielzahl von Themen. Zu Beginn sei- ner Jubiläumssitzung begrüßte Landtagspräsident Klaus Schlie (heute, Freitag, 13. September) die Mitglieder des Altenparlaments und betonte: „25 Jahre Al- tenparlament sind 25 Jahre erfolgreiche Beteiligung von Seniorinnen und Se- nioren zur aktuellen Tagespolitik in unserem Land. Das sind 25 Jahre, die uns Politikern Erkenntnisgewinn und Anregungen für die Herausforderungen ge- bracht haben. Die Senioren sind es gewohnt, nach vorne zu schauen, Visionen einer lebenswerten Zukunft zu entwerfen, das ist gut so“. Unter Leitung von Präsident Kurt Blümlein (Bund der Ruhestandsbeamten) fassten die 81 Dele- gierten von Verbänden, Gewerkschaften und Parteien folgende Beschlüsse:

„Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“
Ehrenamt und Bürgerbeteiligung – Chance für ein konstruktives Miteinander Das Altenparlament stellt fest, dass mehr Bürgerbeteiligung anstehende Entschei- dungen des kommunalen Ehrenamtes stärkt. Ein konstruktives Miteinander fördert das Gemeinwohl und kann ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz schaffen. Das Altenparlament begrüßt daher die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes am 21.02.2013 (Landtagsdrucksache 18/501).



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2
Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamtes Zur Ergänzung der Landesverfassung schlägt das Altenparlament auf der Grundlage des Einsetzungsbeschlusses vom 26.04.2013 dem Sonderausschuss „Verfassungs- reform“ des Schleswig-Holsteinischen Landtages vor, das Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Der Beschluss des Altenparlaments ist bis zum 15. September 2013 an den Schles- wig-Holsteinischen Landtag, Sonderausschuss „Verfassungsreform“, E-Mail: verfassungsreform@landtag.ltsh.de zu übermitteln, da bis zu diesem Stichtag die Öffentlichkeit Vorschläge einreichen kann.
Altersgrenze Richter Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für die Aufhe- bung der allgemeinen Altersgrenze für ehrenamtliche Richter einzusetzen.
Kostenersstattungen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzuset- zen, dass Kostenerstattungen nicht zu einem finanziellen Nachteil für ehrenamtlich tätige Menschen führen. Es müssen Anreize für die Wahrnehmung eines Ehrenamts gesetzt werden. Die strengen Zuverdienstregelungen, insbesondere im SGB II und SGB XII, unter- graben das Lippenbekenntnis der Politik, in Deutschland ein positives Klima für das Ehrenamt schaffen zu wollen. Das ehrenamtliche Engagement in einem gemeinnüt- zigen Verein sollte daher im SGB II und SGB XII als bedarfserhöhend anerkannt werden.
Pflegekollaps oder Netzwerke aus lokalen Verantwortungsgemeinschaften Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Kommunen zu empfehlen, den Ausbau der Altenhilfe durch Maßnahmen zu un- terstützen, die geeignet sind, die Bildung lokaler Verantwortungsgemeinschaften in Bürgermitverantwortung zu initiieren und solche nachhaltig zu betreiben.
Änderung der Gemeindeordnung § 47 Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, in § 47 der Gemeindeordnung folgenden Satz einzufügen: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die spezifischen Belange von Seniorinnen und Senioren berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.“
§ 27 Durchführungsverordnung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Durchführungsverordnung zum SbStG der § 27 eine neue Überschrift bekommt: „Konstituierende Sitzung/Vorsitz“ Ein neuer Absatz 1 wird eingefügt: „Unbeschadet einer Wahlanfechtung beruft der Wahlausschuss den Bewohnerbeirat unverzüglich nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu einer konstituierenden Sitzung ein.“ Der bisherige Absatz 1 wird dann Absatz 2. 3
§ 28 Durchführungsverordnung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Durchführungsverordnung im SbStG im § 28 Abs. 1, vorletzte Zeile, das Wort „14“ durch das Wort „7“ ersetzt wird, damit die zu lange Einladungsfrist zu den Sitzungen der Bewohnerbeiräte wieder verkürzt wird.
Überwindung der Ausgrenzung der Bewohnerinnen und Bewohner in nicht- stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen von Selbstbestimmung und Mitwir- kung Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, das Selbstbestimmungsstär- kungsgesetz und die Selbstbestimmungsstärkungsgesetz-Durchführungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen (§ 8 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz) und im Betreuten Wohnen (§ 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz) die gleichen Mitwir- kungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten, wie sie für die Bewohnerinnen und Be- wohner stationärer Einrichtungen vorgesehen sind.
Unterstützung zur landesweiten Bekanntmachung der LAG Heimmitwirkung SH e.V. durch Aufnahme in die Durchführungsverordnung zum SbStG Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, die Träger der Behinderten- und stationären Einrichtungen zu verpflichten, dass sich die LAG Heimmitwirkung SH e.V. bei allen stationären Einrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vorstel- len kann.
Verbesserung der "ehrenamtlichen Bürgerbeteiligung" im Altenparlament durch Protokollierung der Nachleseveranstaltungen zu den Altenparlamenten Die Landtagsfraktionen werden gebeten, sich beim Landtagspräsidenten dafür ein- zusetzen, dass bei den Veranstaltungen zur "Nachlese" des Altenparlaments künftig Protokoll geführt wird, das den Fraktionen des Landtages und den Delegierten des jeweiligen Altenparlaments zugestellt wird.


„Gesundheit und Pflege“
Bürgerversicherung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Bürgerversicherung einzusetzen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass alle Menschen in Deutschland eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung in Anspruch nehmen können.
Stärkung gesundheitlicher Versorgung Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich nachdrücklich für mehr Nahtlosigkeit zwischen ambulanten, stationären, rehabili- tativen und pflegerischen Maßnahmen der verschiedenen Leistungsanbieter ge- sundheitlicher Versorgung durch Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten einzusetzen.
Zur Vermeidung von Schnittstellenmängeln wurden im Krankenversicherungsrecht 2007 das Entlassmanagement und 2012 das Versorgungsmanagement geschaffen, die aber bislang von den zuständigen Stellen nicht ausreichend angewendet werden. 4
Durchsetzung des Expertenstandards mit Entlassmanagement der Kranken- häuser in Schleswig-Holstein Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in den Krankenhäusern entsprechend der gesetzlichen Vorga- ben sowie des Expertenstandards „Entlassmanagement“ Krankenhauspatienten mit Bedarf rechtzeitig vor der Entlassung beraten und betreut werden. Um ein optimales Entlassungsmanagement/Versorgungsmanagement durchführen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen: 1. Das Entlassungsmanagement/Versorgungsmanagement ist in den Behandlungs- strukturen des Krankenhauses fest zu verankern. 2. Abgeschlossen werden soll es mit einer schriftlichen Aufzeichnung, die in Einzel- fällen überprüft werden kann (z. B. MDK, Krankenkassen etc.). Das Kranken- hauspersonal (z. B. Ärzte, Pfleger, Sozialpädagogen) benötigt dafür ausreichend Zeit.
Erlangung einer hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung im ländlichen Raum für alle Generationen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sofort Anreize zu schaffen und finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um eine flä- chendeckende fachärztliche Versorgung zu gewährleisten wie z. B., dass Praxisräu- me in der Kommune zur Verfügung stehen, die von unterschiedlichen Fachärzten an einzelnen Tagen an dem betroffenen Ort genutzt werden können. „Besser ein Arzt fährt an den Ort der Patienten, als viele Patienten fahren an den Ort eines Arztes.“ (Zitat der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein).
Wegfall der Praxisgebühr – ehemals Steuerungssystem vom Hausarzt zum Facharzt Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit Wegfall der Praxisgebühr die Pflicht des Hausarztes als Lotse im System beibehalten wird, d. h., Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt, wodurch dieser auch Anspruch auf einen Befundbericht hat. Dann ist der Hausarzt noch Koordinator für die Versicherten wie es vom Gesetzgeber definiert worden ist.
Sachkostenpauschale für Dialyse Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebe- ne dafür einzusetzen, dass die Sachkostenpauschale für die Dialyse-Behandlung nicht gekürzt wird, damit die lebenserhaltende Versorgung dieser Patienten erhalten bleibt.
Prüfung und Reduzierung der Anzahl an Medikamenten durch entsprechende Studien Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verträglichkeit von Medikamenten für Patienten aller Altersgruppen durch entsprechende Studien geprüft wird. Die pharmazeutischen Fachinstitute müssen erhalten bzw. ausgebaut werden.
Pflegestützpunkte – Verlängerung der Finanzierung über 2014 hinaus Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Drittelfinanzierung der Pflegestützpunkte durch Land, 5
Pflegekassen und Kreise bzw. kreisfreie Städte über das Jahr 2014 hinaus unbefris- tet weitergeführt wird.
Erhöhung des seit 2005 bestehenden Personalschlüssels und Überprüfung der Richtwerte in Heimen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine angemessene, qualifizierte Personalausstattung und Personalrichtwerte in Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Die Personalrichtwerte sind dem gestiegenen Pflegebedarf anzupassen.
Anpassung der Zeitfenster in den einzelnen Pflegestufen, insbesondere für die an Demenz erkrankten Personen Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zeitfenster für die einzelnen Pflegestufen den tat- sächlichen Gegebenheiten angepasst und auch die an Demenz erkrankten Personen in eine Pflegestufe aufgenommen werden.
Förderung von kostenloser Ausbildung in der Altenpflege Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die kostenlose Ausbildung in der Altenpflege zu gewährleisten.
Erhaltung von Sozialrecht an der Kieler Universität Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Lehre und Forschung im Sozialrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch zukünftig unverändert sicherzustellen.
Lückenlose Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzuset- zen, dass Bezieher von Krankengeld, die unverschuldet eine Lücke in ihrer Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung aufzuweisen haben, keine finanziellen Nachteile hinneh- men müssen.
Einheitliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei der Rentenberechnung Mütter von vor 1992 gebo- renen Kindern hinsichtlich der Anrechnung von Erziehungsjahren den Müttern der danach geborenen Kinder gleichgestellt werden.
Sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung der Menschen mit Behinde- rung in den Behinderten-Werkstätten und sonstigen Beschäftigungsverhältnis- sen Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen sowie der Landesbe- auftragte für Menschen mit Behinderung werden aufgefordert, sich dafür einzuset- zen, dass in sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Unterschied mehr gemacht wird, ob nun jemand in einer Behinderten-Werkstatt oder in einem sonstigen Be- schäftigungsverhältnis arbeitet. 6

„Zeitgemäße Wohnformen“ Wohnen im Alter Die Landesregierung wird aufgefordert, Kommunen im Rahmen der Erstellung und Umsetzung von Wohnraumversorgungskonzepten zu unterstützen und neben dem sozialen Wohnungsbau auch Projekte zeitgemäßer Wohnformen zu fördern. Um die unterschiedlichen Lebensformen der Menschen zu berücksichtigen, sind bei der Wohnraumversorgung vielfältige Modelle zu betrachten, z. B. die Mehrgeneratio- nen-Nachbarschaft in getrennten Hausformen, das Zusammenleben älterer Men- schen in einem Haus mit getrennten Wohnungen und gemeinsamer Freizeitmöglich- keit, das Mehrgenerationenhaus oder das Zusammenleben mit Gleichgesinnten in einer Wohngemeinschaft ohne eigenständige Wohnung.
Förderung zeitgemäßer und innovativer Wohnformen Die Landesregierung und die Kommunen werden aufgefordert, dem steigenden Be- darf an zeitgemäßen und innovativen Wohn- und Pflegeformen durch ein verstärktes Engagement gerecht zu werden. Die Erfahrung und Expertise einschlägiger Verbän- de und Organisationen (wie etwa der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen, dem Kompetenzzentrum Demenz, dem Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderung u. a.) muss hierbei berücksichtigt werden. Zu den notwendi- gen Maßnahmen zählen: – Fortführung und nach Möglichkeit Aufstockung der Wohnraumförderung (über die bestehende Programmphase bis 2014 hinaus), – Ausbau und weitere Flexibilisierung der Fördermöglichkeiten, um dem erweiterten Spektrum der Wohnformen für ältere Menschen/Seniorinnen und Senioren (z. B. Betreutes Wohnen, betreute Wohngruppen oder selbstverwaltetes Wohnen, Hausgemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser) gerecht zu werden, – umfassende Information der betroffenen Bevölkerungsteile (und der Kommunen) über Fördermöglichkeiten (z. B. für den altersgerechten Umbau privaten Wohn- raums etc.) durch entsprechendes Infomaterial, – Beteiligung und enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene (um z. B. zü- gig notwendige Infrastrukturmaßnahmen für Mehrgenerationenprojekte umsetzen zu können).
Verlängerung des "Aktionsprogramms II" für Mehrgenerationenhäuser (MGH) als Begegnungsstätten über das geplante Ende 2014 hinaus durch weiterge- hende finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend darauf hinzuwirken, die finanzielle Förderung der Mehrgenerationenhäuser über das Jahr 2014 hinaus fortzusetzen.
Förderung von selbstbestimmtes Wohnen mit Versorgungssicherheit Der Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, selbstbestimmtes Woh- nen mit Versorgungssicherheit besonders zu fördern und zu unterstützen. Mit Zunahme der Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft nimmt auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen zu. Somit steigt der Bedarf an barrierefreien, für ältere Menschen geeigneten Wohnraum mit entsprechenden Versorgungsangeboten si- cherzustellen. 7
Notwendig ist ein quartiersbezogener Ansatz des Wohnens mit Versorgungssicher- heit ohne Betreuungspauschale. Ein sozialer Dienstleister mit einem Servicestützpunkt muss integriert sein, damit sichergestellt wird, dass Menschen bei Erkrankung nicht umziehen müssen. Sie können in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben, weil die Versorgung und Pflege sichergestellt ist.
Wohnen für Senioren – Seniorengerechter Wohnraum! Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag, die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Seniorinnen und Senioren berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen. Es ist deshalb anzustreben: 1. Umbau- und Modernisierungsarbeiten von Bestandsimmobilien, die den Ansprü- chen an seniorengerechtes oder behindertengerechtes Wohnen erfüllen, sollten mit Finanzierungshilfen (zinsgünstigen Darlehen) und/oder steuerlichen Anreizen gefördert werden. 2. Für öffentlich geförderten Wohnraum sind die Einkommensgrenzen und Wohnflä- chenobergrenzen nach dem WoFG bzw. dem WobindG für Senioren anzupas- sen. 3. Für die Neuerrichtung von Seniorenwohnungen ist zu beachten: a. Die Kommunen haben in der Bauleitplanung darauf zu achten, dass für Senio- renwohnungen nicht nur Geschossbauweise anzustreben ist. Eingeschossige Wohnanlagen mit Reihenbungalows haben sich gerade in ländlichen Regio- nen bewährt. b. Bei größeren Baugebieten ist über städtebauliche Verträge zu sichern, dass ein Teil der überplanten Flächen für Seniorenwohnungen, mindestens aber für seniorengerechte Wohnungen vorzusehen ist. c. Bei der Errichtung und dem Umbau von seniorengerechten Wohnungen ist auf ein angemessenes Verhältnis der Wohnungen nach der Raumzahl zu achten. Es sind 2- und 3-Raumwohnungen anzustreben. Die Wohnflächen sollten ge- nerell vergrößert werden. d. Grundsätzlich ist bei allen Anlagen eine Betreuungsmöglichkeit vorzusehen. Dabei ist zu verhindern, dass der Abschluss von Betreuungsverträgen zwin- gend an den Mietvertrag für die Wohnung gekoppelt ist. Es muss den Senio- ren dieser Abschluss freigestellt werden. e. Alle Einrichtungen sollten über Kommunikationseinrichtungen verfügen.
Ermittlung der Mehrkosten für Barrierefreiheit im Neubau 1. Der Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich mit dem Be- schluss Nummer 34 des 24. Altenparlamentes erneut eingehend zu beschäftigen und für neu zu errichtende Wohngebäude und Arbeitsstätten die barrierefreie Erreichbar- keit und Barrierefreiheit in einem Geschoss in der LBO vorzuschreiben. 2. Die Landesregierung aufgefordert, die durchschnittlichen prozentualen Mehrkos- ten, die beim Neubau von Eigenheimen, Wohnungen und Arbeitsstätten dadurch entstehen, dass der Zugang und das Eingangsgeschoss barrierefrei inklusive einem barrierefreien Sanitärraum ausgeführt wird, verlässlich ermitteln zu lassen. Das Ergebnis soll in einer Fachtagung mit Planern, Architekten, Bauunternehmern, Behindertenbeauftragten und Seniorenbeiräten dargestellt und bewertet werden. In dieser Fachtagung soll auch ein Kostenvergleich der ermittelten durchschnittlichen 8
Neubau-Mehrkosten zu den zuschussfähigen Kosten der Wohnungsanpassung vor- genommen werden. Danach sollen Ansätze zur Änderung der Zuschuss-Praxis erörtert werden mit dem Ziel, dass generell auch für die nachgewiesenen Mehrkosten beim Neubau von Wohngebäuden und Arbeitsstätten Zuschüsse für die barrierefreie Bauausführung beantragt werden können. Die Landtagsfraktionen werden gebeten, dem Anliegen dieses Antrags gegenüber der Landesregierung Nachdruck zu verleihen.
Barrierefreies Bauen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Durchsetzung von barrierefreiem Bauen zu engagieren, einer Aufweichung durch die anstehende Novellierung der LBO entschieden entgegenzutreten und ein verpflich- tendes Gutachten zur Barrierefreiheit vorzusehen (wie Brandschutzgutachten).
Schaffung von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ausreichend barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum für älter werdende Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederung ge- schaffen wird.
Barrierefreies Bauen als Pflichtfach für Architekturstudium Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird zum wiederholten Male aufgefor- dert, sich dafür einzusetzen, dass barrierefreies Bauen zum Pflichtfach für das Archi- tekturstudium ausgebaut wird.
Mieterhöhungen bei ehemals öffentlich gefördertem Wohnraum und Belebung des sozialen Wohnungsbaus Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert darauf einzuwirken, die Mietsteigerungen per Gesetz zu be- grenzen. Es müssen mehr öffentliche Mittel in den Erhalt, Rückkauf und Neubau von barriere- freien Sozialwohnungen fließen.
Demografie-Strategie für das Land Schleswig-Holstein – Qualifizierungsinitiative Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels eine Qualifizierungsinitiative für Beschäftigte sowohl in den öffentlichen Verwaltungen als auch in der in vielen Bereichen tangierten Privat- wirtschaft zu entwickeln. Handlungs- und Regelungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Punkten: – Kritische Überprüfung der Prognosen bzw. Szenarien als Voraussetzung für die Entwicklung künftiger Strategien (belastbare Geburtenzahlen, Entwicklung der Wanderungsbewegungen innerhalb Europas) sowie jährliches Monitoring, – Gewinnung von Nachwuchskräften in einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt (Anhebung der Ausbildungsvergütung auf das Niveau der Wirtschaft), 9
– Qualifizierung des Personals für die künftigen Anforderungen (Anpassung der Lehrpläne an der Verwaltungsakademie und der Verwaltungsfachhochschule, Fortbildung, lebenslanges Lernen), – Menschen mit Migrationshintergund auf Ausbildungs- und Beschäftigungs- möglichkeiten im öffentlichen Dienst aufmerksam machen (interkulturelle Kompetenz in den Verwaltungen stärken), – demografiegerechte Personalpolitik auf allen Ebenen der Verwaltung, – flexible Arbeitszeitgestaltung (Berücksichtigung sowohl der betrieblichen als auch der persönlichen Belange), – Gewährleistung einheitlicher Standards und Vorgehensweisen beim Gesundheitsmanagement. Diese Vorschläge gelten für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ebenso wie die Übertragbarkeit auf die Privatwirtschaft

„Senioren und neue Medien, Verbraucherschutz“ Mehr Sicherheit und Schutz für ältere Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, zeitnah das Seniorenschutz- dezernat bei der Staatsanwaltschaft in Kiel personell zu verstärken.
Informationsunterlagen in verständlicher Sprache zur Verfügung stellen Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Informationsunterlagen, auch die vorvertraglichen Informationen und Heimverträge der stationären Einrichtungen, den Interessenten gemäß § 17 SbStG in verständlicher Sprache und in gut lesbarer Schrift zur Verfü- gung gestellt werden.
Abschaffung des Blister-Verfahrens bzgl. der Medikamentenstellung in den sta- tionären Einrichtungen Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das sehr weit verbreitete Blister-Verfahren zur Medika- mentenstellung wieder abgeschafft wird.
Rabattverträge für Medikamente Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat erneut darauf hinzuwirken, dass das System Arzt, Krankenkasse, Apotheke für den Patienten transparenter ge- macht wird. Dabei sind Rabattverträge grundsätzlich in ihrem Sinn zu hinterfragen.
Verbraucherschutz im Internet Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet einzusetzen. Denkenswert wären beispielsweise (On- line-)Kurse für Senioren, deren Inhalte durch erfahrene Polizeibeamte vorgegeben werden sowie Maßnahmen der Prävention und Information über aktuelle Entwicklun- gen im Internet.
Sicherheit für Seniorinnen und Senioren Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, die Sicherheit der Bürger wieder mehr ins Zentrum des Handelns zu rücken durch 10
1. Vermeidung weiteren Stellenabbaus bei den Polizeiorganen, 2. laufende Aktualisierung der betreffenden Gesetze, besonders im Hinblick auf die Internetkriminalität, 3. Beschleunigung der Strafverfahren mit einem zeitnahen Abschluss.
Kriminalität im Gesundheitswesen besser bekämpfen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zeitnah in Schleswig-Holstein bei Staatsanwaltschaft und Polizei Schwerpunktdienst- stellen zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen zu schaffen und diese wirkungsvoll mit zusätzlichem Personal auszustatten.
Pflegestützpunkte – landesweite Werbung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Pflegestützpunkte landesweit ein- gerichtet und so beworben werden, dass die Aufgabe der neutralen und kostenfreien Beratung deutlich wird.
Beleuchtungspflicht aller am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregie- rung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen und entsprechende Anträge zu stellen, dass für alle am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge die Pflicht zur Beleuchtung während der Fahrten eingeführt wird.