Dr. Heiner Garg und Christopher Vogt: Es ist gut, dass diese Streitfrage jetzt höchstrichterlich geklärt wurde
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 413 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Freitag, 13. September 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerLandtagswahl / Urteil des Landesverfassungsgerichts www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg und Christopher Vogt: Es ist gut, dass diese Streitfrage jetzt höchstrichterlich geklärt wurdeZum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu den Wahlprü- fungsbeschwerden erklären der FDP-Landesvorsitzende, Dr. Heiner Garg, und der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christo- pher Vogt:„Wir respektieren das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtes natürlich. Es ist gut, dass diese schon lange schwelende Frage nun höchstrichterlich geklärt wurde.Unsere Rechtsauffassung, dass der Mandatsvollausgleich für den SSW unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde einen zu starken Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen bedeutet, haben im- merhin drei der sieben Richterinnen und Richter geteilt. Die Behaup- tung des SPD-Landes- und -Fraktionsvorsitzenden, die FDP sei ein ‚schlechter Verlierer’, läuft deshalb ins Leere, weil die FDP überhaupt nicht geklagt hat, sondern im Gerichtsverfahren lediglich ihre Rechtsauffassung geäußert hat. Der SPD-Landesvorsitzende offen- bart damit einmal mehr sein sehr problematisches Rechtsverständ- nis.Die FDP-Fraktion hat sich in ihrer Bewertung im übrigen – genauso wie die Schleswiger Richterinnen und Richter – zu keinem Zeitpunkt gegen die wahlrechtliche Privilegierung des SSW gewandt, ge- schweige denn den Minderheiten-Status des SSW infrage gestellt.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de