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23.08.13
14:28 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 15: Das Vertrauen in unsere Nachrichtendienste darf nicht durch Wahlkampfgetöse aufs Spiel gesetzt werden

Datenschutzpolitik
Nr. 466/13 vom 23. August 2013
Dr. Axel Bernstein zu TOP 15: Das Vertrauen in unsere Nachrichtendienste darf nicht durch Wahlkampfgetöse aufs Spiel gesetzt werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Geheimdienste sind ein notweniger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur eines jeden souveränen Staates. Das Wesen von Geheimdiensten liegt nun einmal in der Vertraulichkeit ihrer Tätigkeit, ansonsten wären sie Nachrichtenagenturen.
Gerade bei Diensten, die sich für die offene parlamentarische Kontrolle nicht eignen, stellt die Kontrolle ihrer Arbeit durch die Parlamente eine besondere Herausforderung dar.
Eine effektive Kontrolle von Nachrichtendiensten ist aber auch nur dann möglich, wenn man das grundsätzlich Vertrauliche ihrer Arbeit auch als Parlamentarier akzeptiert und nicht der Versuchung erliegt, Informationen beispielsweise aus vertraulichen Sitzungen unter dem Deckmantel der Transparenz – in Wahrheit aber nur aus Sensationsgier und zur eigenen Profilierung - in die Welt zu blasen.
Wenn man versteht, dass Nachrichtendienste ein scharfes und auch potentiell zweischneidiges Schwert sind, dann ist man als Parlamentarier gut beraten,
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 ihre Kontrolle sehr ernst zu nehmen.
Dabei muss man auch die Situation aushalten, dass man im Unterschied zu anderen Themen, die gegenüber einem selbst als Parlamentarier hergestellte Transparenz nicht auch gegenüber der Öffentlichkeit 1:1 herstellen kann.
Umso wichtiger ist es, durch sachlichen Umgang mit nachrichtendienstlichen Themen die Akzeptanz in der Bevölkerung für die wichtige Tätigkeit der Dienste zu stärken. Das gilt im Grundsatz auch für die an Recht und Gesetz gebundene Tätigkeit von Diensten verbündeter Staaten wie den USA.
Auch diese Dienste arbeiten unter parlamentarischer und juristischer Kontrolle, auch wenn diese nach US-Recht oder in Großbritannien anders organisiert sind als bei uns.
Zu den Anträgen der Piraten und auch der rot-grün-blauen Landtagsmehrheit ließe sich kurz sagen: Prima, dass Sie alle die Arbeit der Bundesregierung unterstützen und das einfordern, was mit dem Fortschrittsbericht der Bundesregierung zum besseren Schutz der Privatsphäre Grundlage des Regierungshandelns von CDU/CSU und FDP ist.
Sie können insofern dem Antrag der CDU, der das explizit feststellt, guten Gewissens zustimmen.
Für uns ist klar: - es war richtig, alte Verwaltungsvereinbarungen aus der Nachkriegszeit, die unsere Souveränität einschränkten, aufzukündigen - es ist richtig und notwendig, mit unseren Partnern in den USA und weiteren befreundeten Staaten einen intensiven und dauernden Dialog über die Arbeit ihrer Dienste zu führen - es ist richtig, die UN-Vereinbarung zum Schutz von Privatleben und Schriftverkehr explizit um die digitale Privatsphäre zu ergänzen - es ist richtig, eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu schaffen - es ist richtig, in der EU und mit unseren weiteren Verbündeten gemeinsame Standards für Nachrichtendienste festzuschreiben, die beispielsweise Rechtsverletzungen, gegenseitige Spionage oder Wirtschaftspionage ausschließen, - und es ist richtig, die europäische IT-Strategie voranzutreiben.
All das tut die Bundesregierung.
Die Einigkeit in der Sache ist dabei so groß, dass es der Opposition auf Bundesebene schwer fällt, das Thema im Bundestagswahlkampf zu nutzen.

Seite 2/3 So musste sogar die selbsternannte Allzweckwaffe der Sozialdemokratie, der Kollege Oppermann, nach sieben Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, die er anberaumt hatte, zugeben, dass es keine Hinweise auf eine Ausspähung deutschere Staatsbürger gebe.
Nun ist Herr Oppermann ein kritischer Kopf und so wird es sicher noch etwas dauern, bis sich diese Fakten in seinen Reden widerspiegeln – mindestens noch bis in die Abendstunden des 22. September.
Fassen wir also die Fakten noch einmal zusammen: - kein einziger der Vorwürfe einer angeblichen Totalüberwachung konnte mit Fakten belegt werden - weder die Bundesregierung, noch der Bundestag noch die Betreiber von deutschen Internetknotenpunkten haben Hinweise darauf, dass durch die USA Daten von Bundesbürgern ausgespäht wurden - die NSA hat mitgeteilt, dass sie sich nicht nur an US-Recht hält, sondern auch keine Verstöße gegen deutsches Recht begangen habe – diese positive Aussage wäre weiter zu untermauern - alle Vorwürfe, deutsche Dienste hätten mithilfe ausländischer Dienste Daten erhalten, die sie selbst nicht hätten erheben dürfen, haben sich als haltlos herausgestellt
Ich habe zur Sachlichkeit gemahnt, darum will ich selbst auch sachlich enden:
Ich gehöre nicht zu jenen, die SPD-Fraktionschef Steinmeier vorwerfen, dass er 2002 die Kooperation von NSA und Bundesnachrichtendienst bewilligte. Das war richtig. Diese Kooperation heute zu skandalisieren ist hingegen verlogen und verantwortungslos.
Die Bedrohungen, die sich unsere Gesellschaft ausgesetzt sieht, sind unter anderem international agierender Terrorismus, Proliferation, organisierte Kriminalität und um uns zu schützen ist die Arbeit von Nachrichtendiensten weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur.
Die Dienste müssen bei der Art und Weise, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen darauf achten, dass es an ihrer rechtstaatlichen Prägung keinen Zweifel geben kann.



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