Dr. Heiner Garg zu TOP 35 (Altschuldentilgungsfonds): Keine Schulden auslagern!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 384 / 2013 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Freitag, 23. August 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Finanzen / AltschuldentilgungsfondsDr. Heiner Garg: Keine Schulden auslagern!In seiner Rede zu TOP 35 (Altschuldentilgungsfonds) erklärt der Parla- mentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Ihr Antrag ist ein Schaufensterantrag. Es ist eine Flucht vor der Verantwor- tung.Wir lehnen einen Altschuldentilgungsfonds, wie er hier vorgeschlagen wird, ab.Ein Auslagern von Schulden führt dazu, dass die Verantwortung für die Schulden abgegeben wird. Frei nach dem Motto: Was ich nicht sehe, ist auch nicht da. Sie vermitteln damit ein falsches Bild. Ihren Wunsch, dies zu tun, kann ich nachvollziehen. Wir hätten auch sehr gern die Schulden, die uns ein Herr Engholm und eine Frau Simonis hinterlassen haben, abgege- ben – besser noch gar nicht erst gehabt.Wir haben nicht versucht, die Schulden unserer Vorgänger abzuschieben. Wir haben schmerzhafte Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet, die Sie wieder rückgängig gemacht haben.Wir haben die Verantwortung übernommen. Sie wollen diese Verantwor- tung ‚solidarisch‘ abschieben. Sie sehen eine Beteiligung der Länder an ei- nem Altschuldentilgungsfonds entsprechend ihrer Finanzkraft vor. Glauben Sie im Ernst, dass dies angesichts der Debatte um den Länderfinanzaus- gleich umsetzbar ist? Sie präsentieren hier Utopien, anstatt sich mit seriö- ser Politik zu beschäftigen. Ihr Antrag präsentiert eine Scheinlösung, die niemals konsensfähig sein wird. Erklären Sie doch einmal einem Sachsen mit einer pro-Kopf-Verschuldung von rund 2.200 Euro, warum er für die Schulden der Schleswig-Holsteiner aufkommen soll – oder einem Bayern! Warum sollten die Bayern, die selber ihren Bürgerinnen und Bürgern kein beitragsfreies Kitajahr ermöglichen, das des hochverschuldeten Rheinland- Pfalz finanzieren? Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2Wie wollen Sie das mit dem Angleichen der Lebensverhältnisse in den Bundesländern begründen? Sie sehen, man kommt ganz schnell auf die Frage nach den Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Län- derfinanzausgleich.Die für die Finanzierung des Fonds vorgeschlagenen finanziellen Mittel des Solidarpakts II laufen 2019 aus. Damit stehen Sie dann nicht mehr zur Ver- fügung. Der Solidarpakt II besteht aus Regelungen des Länderfinanzaus- gleichs und besonderen Bundesergänzungszuweisungen. Er ist also im weiteren Sinne ein Instrument des Länderfinanzausgleichs.Doch auch der Länderfinanzausgleich, in seiner jetzigen Form, läuft 2019 aus und muss neu geregelt werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig un- klar, wie künftig der Länderfinanzausgleich aussehen wird. Es scheint aus- geschlossen, dass eine weitere Belastung der ‚Zahler‘ im Länderfinanzaus- gleich für die Schulden der ‚Empfänger‘ durchsetzbar sein wird.Ohne Frage muss für die aufgelaufenen Schulden einer verantwortungslo- sen Finanzpolitik der Vergangenheit eine Lösung gefunden werden, die den betroffenen Ländern mehr Handlungsspielraum ermöglicht. Jedoch darf hierbei nicht die Verantwortung für die Schulden abgegeben werden. Dies würde einer weiteren Verschuldung Vorschub leisten.Natürlich wird ein zusätzliches Engagement des Bundes im Zweifel not- wendig. In einer Form, wie er es bei der Konsolidierungshilfe gemacht hat. Aber die Vorschläge sollten schon ein wenig realistischer sein.Dass die FDP Gedanken, möglicherweise den Solidaritätszuschlag für sol- che Maßnahmen zu verwenden, eine Absage erteilt, wird Sie nicht verwun- dern. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Pa- pier ist der Auffassung, dass sich spätestens ab 2019 der Solidaritätszu- schlag verfassungsrechtlich nicht mehr begründen lässt und damit dann verfassungswidrig ist. Unseren realistischen Vorschlag haben Sie in den Ausschüssen leider abgelehnt.Wir haben vorgeschlagen, die erfolgreich neu eingeführten Deutschland- Bonds weiterzuentwickeln. Schleswig-Holstein hatte sich bereits in der letz- ten Legislaturperiode bereits sehr für Deutschland-Bonds eingesetzt. Mit diesem Instrument lassen sich durch bessere Konditionen Zinsen einspa- ren. Ein guter Ruf, eine weltweite Bekanntheit, ein hohes Emissionsvolu- men sind Garanten für niedrige Zinsen. Dafür muss der Bund vollumfäng- lich gegenüber den Investoren haften. Die dadurch noch besseren Kredit- konditionen dann 1:1 an die Länder weitergeben, wenn im Gegenzug die Zinsersparnisse durch die Teilnahme vollständig zur Schuldentilgung ein- gesetzt werden. Daneben sind Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, die durch den Stabilitätsrat überwacht werden sollen.Lassen Sie uns weiterhin darüber diskutieren, wie man den Ländern mehr Eigenverantwortung bei den Landessteuern geben kann. Beispielsweise indem auch bei anderen Landessteuern als der Grunderwerbssteuer die Möglichkeit eröffnet wird, den Steuersatz eigenständig festzulegen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de