Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.08.13
11:41 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 24 (Kommunaler Finanzausgleich): Der ländliche Raum darf im Vergleich mit den städtischen Räumen nicht abgehängt werden!

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 383 / 2013 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Freitag, 23. August 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Finanzen / Kommunaler Finanzausgleich


Dr. Heiner Garg: Der ländliche Raum darf im Vergleich mit den städtischen Räumen nicht abgehängt werden!
In seiner Rede zu TOP 24 (Folgen und Konsequenzen aus dem Gutach- ten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Zunächst danke auch ich dem Herrn Innenminister für seinen Bericht. Wenn ich den CDU-Antrag richtig lese, so beschleicht mich der Verdacht, dass sich die Union hier an dem berühmten Zitat orientiert hat, das Winston Churchill nachgesagt wird – nämlich:
‚Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.‘
Auf den konkreten Fall bezogen hieße das übersetzt: ‚Traue keinem Gut- achten, dass Du nicht selbst in Auftrag gegeben hast.‘ So weit würde ich al- lerdings nicht gehen.
Grundsätzlich ist der Auftrag aus Artikel 49 Absatz 1 unserer Landesver- fassung klar: Das Land soll mit dem kommunalen Finanzausgleich Mittel zur Verfügung stellen – Zitat –,
‚um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemein- deverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen‘.
Insofern ist an dem Auftrag des Innenministeriums, durch das NIW eine ‚aufgabenbezogene Betrachtung der erforderlichen Ausgaben‘ vornehmen zu lassen, formal tatsächlich nichts auszusetzen. Denn im Verfassungsauf- trag geht es im Grunde darum, dass Ungleichheiten ausgeglichen werden sollen, für die die jeweilige Gebietskörperschaft nichts kann. Dies kann demnach ein soziologischer, ökonomischer oder geographischer Malus sein.
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Und im Rahmen dieses Auftrags hat das Niedersächsische Institut für Wirt- schaftsforschung durchaus handfeste und diskutable Erkenntnisse zutage gebracht. Wenn also laut Gutachten die ‚Ballung sozialer Problemlagen‘ in einer Stadt ursächlich für die unterschiedliche finanzielle Situation von Stadt und Land seien, dann ist das eine Erkenntnis, die besonders im Rahmen einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs diskutiert wer- den muss.
Nichtsdestotrotz kann man den Verfassungsauftrag aus Artikel 49 Absatz 1 auch anders verstehen, als es das Innenministerium getan hat. Das jetzt vorgeschlagene Gutachten orientiert sich hauptsächlich an den gegenwär- tigen fiskalischen Parametern – in erster Linie an den Sozialkosten –, es mangelt jedoch aus unserer Sicht an einer langfristigen politischen Per- spektive.
Denn es kann durchaus auch Regelungsziel des kommunalen Finanzaus- gleichs sein, ‚gleichwertige‘ bzw. ‚gleichartige Lebensverhältnisse‘ in Schleswig-Holstein anzustreben. Oder, wie es im aktuellen Kommentar zur Landesverfassung von Caspar, Ewer, Nolte und Waack heißt – Zitat:
‚jedenfalls aber einem weiteren Auseinanderdriften der Lebensbedingun- gen in den unterschiedlichen Landesteilen entgegenzuwirken‘.
Und das bedeutet eben nicht bloß, sich hauptsächlich an den derzeitigen städtischen Sozialkosten entlang zu hangeln. Es bedeutet doch vielmehr, über das Mittel des Finanzausgleichs dem demographiebedingten Abbau der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
Wir können jetzt schon eine Tendenz zur Landflucht erkennen und können erahnen, welche negativen Auswirkungen dies auf den ländlichen Raum in Zukunft haben wird. Wenn wir die vorliegenden Vorschläge umsetzen, wür- den wir diese Entwicklung beschleunigen.
Sollten wir über eine Novelle des FAG nicht vielmehr dafür sorgen, dass die betroffenen Gebiete mit der demographischen Entwicklung besser um- gehen können, als dass wir sie mit ihrem Problem im Stich lassen?
Muss es nicht das eigentliche Ziel einer Reform des FAG sein, diesen As- pekt ganz besonders zu berücksichtigen?
Ich will es – jenseits aller Polemik – zusammenfassen: Es ist durchaus an- erkennenswert, dass sich der Innenminister vorgenommen hat, dieses di- cke Brett zu bohren. Eine Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs sollte aber aus unserer Sicht perspektivisch konzipiert werden. Das heißt, der Verfassungsauftrag gebietet es nach unserer Auffassung, dass wir da- für sorgen müssen, dass der ländliche Raum im Vergleich mit den städti- schen Räumen nicht abgehängt wird.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de