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23.08.13
11:25 Uhr
SSW

Lars Harms: Profitieren werden durch das neue FAG die Bürgerinnen und Bürger, um die es eigentlich geht

Presseinformation Kiel, den 23. August 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 24 Folgen und Konsequenzen aus dem Gutachten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein Drs. 18/1031


Vieles wurde schon zur Notwendigkeit einer FAG-Reform gesagt. Auch darüber, wie
diese Reform aussehen könnte. Jedoch tauchen immer wieder Fragen auf, oftmals sind
es wiederkehrende Fragen. Was wird sich ändern? Was wird sich zu Hause für unsere
Gemeinde ändern? Und natürlich wird gemunkelt und das ein oder andere Gerücht
macht schneller die Runde als das Ministerium die Fakten zusammentragen kann.
Deswegen kann es mit Sicherheit nicht schaden, sich noch einmal auf die Fakten zu
besinnen.


Der Finanzausgleich umfasst ein Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Euro, 960 Mio.
Euro davon sind Schlüsselzuweisungen und 240 Mio. Euro nehmen die Vorwegabzüge
ein. Die Landesregierung hat hier einen 2
Stufenplan entwickelt, der die Vorgehensweise genau beschreibt. Außerdem wurde
durch das Innenministerium und die Kommunalen Spitzenverbände ein unabhängiges
Institut – das niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung – beauftragt, ein
Gutachten zur Reform des FAGs auszuarbeiten. Dies liegt nun seit gut einem Monat
vor. Die Gutachter haben die Sachlage analysiert und sich grundsätzlich an den
jeweiligen Aufgaben der Kommunen orientiert. Soll heißen, dass man sich von festen
Zuweisungsquoten verabschiedet hin zu einem Soziallastenansatz, der die Aufgaben
der Kommunen im Bereich der Sozialleistungen berücksichtigen soll. Das Gutachten
hat also eine Reform formuliert, die sich noch enger an den kommunalen Aufgaben
orientiert. Natürlich beinhaltet diese auch Verschiebungen, doch die sind
überschaubar. Im Bereich der Gemeindeaufgaben wird es eine Verschiebung von 40%
auf 42, 4 %, ebenso steigt der Topf für übergemeindliche Aufgaben von 11,41 % auf 13, 7
% und letztendlich werden die Mittel der Kreisaufgaben von 48, 59% auf 43, 9 %
herabgesetzt. Es wird hier niemanden der Boden unter den Füßen weggezogen.


Die übergemeindlichen Aufgaben fanden im bisherigen FAG keinen ausreichenden
Platz und wurden generell unterschätzt. Die Gutachter haben nun dargestellt, dass
einige Kommunen in diesem Bereich enorme Aufgaben tragen. Und die
Aufgabenvielfalt ist nicht zu unterschätzen, da wären beispielsweise Sozialarbeit und
Volkshochschulen die vom gesamten Umfeld genutzt werden, was dann aber auch
bedeutet, dass das gesamte Umfeld gleichermaßen profitiert. Es stellt sich heraus, dass
dieser Aufgabenberg größer ist, als bisher angenommen. Deswegen ist eine
Entlastung für solche zentralen Orte durchaus sinnvoll. Es werden deshalb nicht nur
Großstädte, sondern auch zentrale ländliche Orte mehr Geld erhalten. Profitieren
werden dadurch aber die Bürgerinnen und Bürger, um die es eigentlich geht. 3



Es muss nun primär nicht mehr in Rathäusern, sondern in Regionen und Kooperationen
gedacht werden. Das Gutachten zeigt also einen Weg auf, in dem die Mittel dorthin
kommen, wo sie gebraucht werden. Nur so kann der Bürger sich sicher sein, ein
Maximum aus seinen Steuerzahlungen erlangen zu können. Das kann nicht verkehrt
sein.


Zum Gutachten muss gesagt werden, dass es sich erst mal nur um ein Gutachten,
sprich eine Analyse handelt. Der Arbeits- und Dialogprozess ist weiterhin im vollen
Gange. Im Ausschuss können sich alle Beteiligten zum Gutachten und späteren Gesetz
äußern. Wie das Gesetz letztendlich aussehen soll, steht also noch gar nicht fest. Das
Gesetz soll 2015 planungsmäßig verabschiedet werden. Bis dahin ist noch ein wenig
Zeit.
Ich kann daher nur an die Beteiligten appellieren, am Arbeits- und Dialogprozess
teilzunehmen und ihre fachlichen Bedenken und Anregungen einzubringen. Damit am
Ende ein moderneres, transparenteres und gerechteres FAG steht, von dem alle
Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.