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23.08.13
11:12 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 24: Das Geld muss den Aufgaben folgen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 23. August 2013



TOP 24, Folgen und Konsequenzen aus dem Gutachten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein (Drucksache 18/1031)



Beate Raudies:
Das Geld muss den Aufgaben folgen!

Als der Punkt auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung auftauchte, habe ich kurz überlegt, meine Rede aus der Februar-Debatte wieder hervorzuholen und heute noch einmal zu halten. Denn an der Ausgangssituation hat sich seitdem nichts geändert: Eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs tut not, und es ist gut, dass Innenminister Andreas Breitner sie endlich anpackt. Der Finanzausgleich muss transparenter und effizienter werden, und er braucht landesweit eine höhere Akzeptanz. Das ist unbestritten.
Die finanzielle Lage vieler Kommunen ist nach wie vor prekär – das hat die Bertelsmann- Stiftung in ihrem kommunalen Finanzreport gerade wieder belegt. Ihnen fehlt das Geld für die Unterhaltung und Sanierung ihrer Infrastruktur, ihrer Straßen und Schulen, ganz zu schweigen von Schwimmbädern, Büchereien, Feuerwehrhäusern oder Theatern.
Es ist Aufgabe des Landes, die Kommunen mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten, die sie in die Lage versetzen, ihre Aufgaben auch zu erfüllen. Dazu dient der Kommunale Finanzausgleich.Niemand hat behauptet, dass die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs eine leichte Aufgabe wäre. Trotzdem muss sie erledigt werden, und zwar im Dialog mit den Betroffenen, in diesem Fall den kommunalen Spitzenverbänden. 2



Seit der Debatte im Februar ist der Prozess weiter vorangekommen. Das Gutachten, das der Innenminister im Februar angekündigt hat, liegt mittlerweile vor und kommt zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
1. Auch den Gemeinden fehlt Geld, denn sie übernehmen mehr Aufgaben als bisher angenommen.
2. Alle zentralen Orte, auch die im ländlichen Bereich, erfüllen übergemeindliche Aufgaben; das wurde bisher zu wenig berücksichtigt.
Folgerichtig – denn das Geld muss endlich den Aufgaben folgen – kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Teilschlüsselmassen neu verteilt werden müssen. Die Schlüsselzuweisungen machen den größten Teil des Kommunalen Finanzausgleichs aus, nämlich rund 960 Mio. €. Insofern ist das Ergebnis des Gutachtens für die Reform schon von großer Bedeutung. Aber es gilt auch: Das Gutachten ist NICHT die Reform, das Finanzausgleichsgesetz hat noch andere Stellschrauben.
Für die Opposition, vor allem die CDU-Fraktion, wird mit diesem Gutachten die Lage nicht einfacher. Um es auf den Punkt zu bringen: Ihnen gehen die Argumente aus! Im Februar hat Herr Callsen uns hier vorgeworfen, Stadt und Land gegeneinander ausspielen zu wollen. Dafür liefert das Gutachten keine Anhaltspunkte, im Gegenteil: Die Töpfe für Gemeindeaufgaben und für übergemeindliche Aufgaben sollen steigen. Der Gutachter empfiehlt außerdem, den Topf für die Kreisaufgaben zu reduzieren, sieht diesen Vorschlag allerdings im Zusammenhang mit der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund.
Die Opposition richtet ihr Augenmerk nun auf den Prozess. Oder wie soll der heutige Berichtsantrag aufgefasst werden? Allerdings verstehe ich die Nachfrage nicht wirklich, denn es war von vornherein klar, dass sich der Auftrag des Gutachters nur auf den Teilaspekt der Schlüsselzuweisungen beziehen würde. Dieser Auftrag wurde im Finanzausgleichsbeirat, also mit den kommunalen Spitzenverbänden, ausführlich erörtert. Zahlreiche Anregungen und Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände wurden vor der Vergabe berücksichtigt und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. 3



Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen heißt es: „Unser Ziel ist es, die Kommunen zu stärken. Nur so können sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen.“ Den ersten Schritt hat diese Landesregierung getan, als sie erstmalig die Verantwortung des Landes für die Kosten der U3-Betreuung anerkannte und sich in diesem Jahr mit 15 Mio. € daran beteiligt.
In einem nächsten Schritt soll aus den Zensusmitteln, die 2013 in den Landeshaushalt fließen, eine Abschlagszahlung in Höhe von 17 Mio. € direkt an die Kommunen weitergegeben werden. Dies entspricht der gesamten Zensus-Nachzahlung, die Städte und Gemeinden für die Jahre 2011 bis 2013 zu erwarten haben. Mit dieser Abschlagszahlung will die Landesregierung dafür sorgen, dass die Kommunen nicht lange auf ihr Geld warten müssen.
Der nächste Schritt ist die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Und wenn wir dieses Gesetz dann auf den Weg gebracht haben, werden viele Kommunen im Land besser dastehen als jetzt.