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23.08.13
10:25 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 26: Einschnitte in die Versorgung sind nicht geplant

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 23. August 2013


TOP 26, Kein Eingriff in die Pensionen (Drucksachen 18/1036 und 18/1088)



Beate Raudies:
Einschnitte in die Versorgung sind nicht geplant

Erlauben Sie mir zu Beginn einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Beamtenrechts in den letzten Jahren. Im Juni/Juli 2006 beschlossen Bundestag und Bundesrat die so genannte Föderalismusreform I. Mit ihrem In-Kraft-Treten zum 1. September 2006 wurden die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bund die Rahmenkompetenz für das Dienstrecht aller Beamten.
Im Beamtenrechtsrahmengesetz waren für Bund und Länder verbindliche „Leitlinien“ für die Gestaltung des Dienst- und Laufbahnrechts vorgegeben. Diese waren dann vom jeweiligen Landesgesetzgeber umzusetzen. Weiterhin war der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts für alle Beamtinnen und Beamten in Bund, Ländern und Kommunen zuständig. Im Zuge der Föderalismusreform wurde diese Rahmengesetzgebung insgesamt abgeschafft und die Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht vom Bund auf die Länder verlagert. Diese sind nunmehr allein für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht ihrer Landes- und Kommunalbeamten zuständig.
Im Ergebnis hat die Föderalismusreform dazu geführt, dass bundesweit keine einheitlichen Standards bei der Beamtenbesoldung und -versorgung mehr existieren. Jedes Land 2



diskutiert und entscheidet für sich. Was für Baden-Württemberg oder Bayern gilt, gilt noch lange nicht für Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Schleswig-Holstein.
Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht Fluch und Segen zugleich. Der Vorteil kann darin liegen, dass flexibler auch auf landestypische Gegebenheiten wie z.B. Verwaltungsstrukturen Rücksicht genommen werden kann. Der Nachteil wird dann sichtbar, wenn es ein deutliches Gefälle zwischen Regionen oder im Verhältnis Bund- Länder gibt, wie es kürzlich bei der Frage der Übernahme des Tarifergebnisses sichtbar wurde.
Daher betrachten wir die Auswirkungen dieser neuen Freiheit nicht ohne Sorge. Wenn die Unterschiede in den Finanzausstattungen der Bundesländer weiter zunehmen, wird man über eine Rückkehr zur Vereinheitlichung nachdenken müssen. Dies hat übrigens der Deutsche Beamtenbund gestern gerade wieder gefordert. Aber auch hier besteht die Gefahr, dass finanzschwache Länder schnell überfordert werden könnten.
Aus diesem Grund also müssen wir uns in diesem Haus heute auch mit der Beamtenversorgung beschäftigen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen richtet dabei folgerichtig den Blick auf die Situation in Schleswig-Holstein, denn bei der Beamtenversorgung gilt ja – wie oben ausgeführt – das Prinzip: „Jeder kehr´ vor seiner eigenen Tür“. Der Antrag der FDP schießt über das Ziel hinaus und ist vermutlich dem Wahlkampf geschuldet.
Denn neu ist das Problem der steigenden Versorgungsbezüge nicht. So wurde durch das 2001 – noch als Bundesgesetz – verabschiedete Versorgungsrechtsänderungsgesetz die Absenkung der Versorgungsbezüge von 75% auf 71, 75 % vorgenommen, um die Absenkung des Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung zu übertragen und den steigenden Versorgungslasten in den bevorstehenden Jahren begegnen zu können.
Aus unserer Sicht darf allerdings auch der Gerechtigkeitsaspekt im Verhältnis zur Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus den Augen gelassen werden. Vermutlich haben auch Sie nach der Entscheidung zur Übernahme des Tarifabschlusses Post von RentenempfängerInnen bekommen, die auf das Problem des Auseinanderdriftens von 3



gesetzlichen Renten und Pensionen hinwiesen. Denn laut unserem Beschluss ist zum 01.07.2013 eine Besoldungserhöhung um 2,45% für sämtliche Besoldungsgruppen vorgesehen. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen stiegen zum 1.7.2013 in den alten Bundesländern nur um 0,25 %.
Wir wissen, dass wir den Beamtinnen und Beamten des Landes viel zugemutet haben. Die Kürzung der Sonderzuwendungen und die Streichung des Urlaubsgeldes hat die SPD als eine von mehreren Maßnahmen mitgetragen, um das strukturelle Defizit des Landeshaushaltes abzubauen und einem weiteren Anstieg der Verschuldung entgegenzuwirken. Einschnitte in der Versorgung werden von uns nicht geplant, und genau das bringt unser Antrag zum Ausdruck. Ich bitte um Zustimmung.