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22.08.13
12:54 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 16 - Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 22.08.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 16 Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein Drs. 18/970

Mit der Agenda 21 wurde bereits 1992 von den Vereinten Nationen ein Aktionsprogramm zur
nachhaltigen Entwicklung ins Leben gerufen. Sie dient als Leitfaden für alle gesellschaftlichen
Organisationen, Wirtschaft und Politik.
Auch wenn wir heute nicht mehr viel von Agenda 21–Bündnissen hören, ist zu erkennen, dass sie
ihre Spuren in unserem täglichen Leben hinterlassen hat. Das Bewusstsein und die Akzeptanz für
nachhaltige Entwicklung und ressourcenschonendes Handeln sind in weiten Teilen der
Gesellschaft verankert. Doch wir stellen immer wieder fest, dass wir vor neuen
Herausforderungen stehen, die auch neue Fragen zur Nachhaltigkeit aufwerfen.
Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln beschränken sich nicht auf bestimmte
Bereiche, sie sind auf all unser Handeln anzuwenden.


Der Ausstieg aus der Atomenergie und der mittelfristige Ausstieg aus den fossilen
Energieträgern sowie die Einhaltung der Klimaziele sind gesellschaftliche Herkulesaufgaben die
uns im 21. Jahrhundert vor neue Herausforderungen stellen. Der Ausbau der Netze oder der
Ausbau der erneuerbaren Energien und Überlegungen, wie der Energieverbrauch reduziert 2
werden kann, sind die Konsequenzen der politischen Beschlüsse zur Energiewende unter
Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Diesen
Prozess zu Begleiten und zu steuern ist Aufgabe der Politik.


Die Landesregierung wird zur Energiewende und zum Klimaschutz jährlich ein Bericht
veröffentlichen, den wir im Parlament und in den zuständigen Fachausschüssen beraten und
evaluieren. Die entsprechenden Schlüsse aus diesem Bericht zu ziehen ist Aufgabe der Politik.


Mit der Einberufung eines Beirates, der die Umsetzung der Energiewende begleitet und
Empfehlungen zu Schwerpunkten bei der weiteren Umsetzung formuliert, schaffen wir eine
zusätzliche Instanz, die als unabhängiges Beratungsgremium der Landesregierung beiseite steht.
Aus diesen Empfehlungen wird auch das Parlament profitieren, um politische Entscheidungen zu
Schwerpunkten der Energiewende zu treffen.
Der Beschluss einen Energiewendebeirat einzuberufen, sehe ich als Handreichung, um die
Meinungsbildung bei allen politischen und gesellschaftlich Verantwortlichen zu fördern.
Entscheidungsträger ist und bleibt aber die Politik.


Energiewende und Einhaltung der Klimaschutzziele sind originäre Themen der Agenda 21. Dies
gilt es wieder stärker in den Focus der Bevölkerung zu rücken. Der Energiewendebeirat könnte als
Vorbild dienen, um auf lokaler Ebene ein vergleichbares beratendes Gremium einzurichten, um
die jeweilige Kommune bei energiepolitischen Zukunftsfragen zu beraten.