Christopher Vogt zu TOP 5 (Hochschulgesetz): Wir sollten den Hochschulen noch mehr Autonomie zutrauen!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Regebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 370 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Hochschule/ Hochschulgesetz Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Mittwoch, 21. August 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Wir sollten den Hochschulen noch mehr Autonomie zutrauen!In seiner Rede zu Top 5 (Änderung des Hochschulgesetzes) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Der vorliegende Gesetzentwurf greift in der Tat zwei ganz unterschiedliche Punkte auf:Zum einen soll dieser Entwurf dem Universitätsklinikum die Möglichkeit er- öffnen, Bauvorhaben in eigener Regie durchzuführen, wofür es hier eine breite Mehrheit gibt und wo wir nun auf den Vorschlag der Landesregierung sehr gespannt sind, wie der bauliche Masterplan am UKSH umgesetzt werden soll. Zum anderen schafft die Gesetzesänderung den Universitäts- rat ab und ersetzt diesen durch einzelne Hochschulräte an den Universitä- ten. Beide Änderungen sind aus unserer Sicht notwendig und in der Sache richtig.Über die Umsetzung des baulichen Masterplans am UKSH und die Frage, ob das ÖPP-Modell für das Land und das Klinikum der intelligenteste Weg zur Umsetzung wäre, haben wir hier bereits aus naheliegenden Gründen mehrfach debattiert. Wir werden dies in naher Zukunft sicherlich anhand eines konkreten Vorschlags fortsetzen können. Der Landtag legt sich mit dieser Neuregelung noch nicht auf das ÖPP-Modell festlegen, sondern schafft lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das noch zu wäh- lende Verfahren auch umzusetzen zu können, wenn es soweit ist.Meine Fraktion ist sehr gespannt auf das, was uns die Landesregierung in den nächsten Monaten vorlegen wird. Ich hatte es bereits vor einigen Mo- naten bei einer Debatte zu diesem Thema gesagt: Die Bedenken des Lan- desrechnungshofes bezüglich des ÖPP-Modells nehmen wir sehr ernst, und auch wir haben so unsere Zweifel, ob die Effizienzrenditen wirklich so groß sein werden, wie vom UKSH bisher angenommen. Da erwarten uns mit Sicherheit noch spannende Diskussionen. Es geht hier um den einzigen medizinischen Vollversorger im Land, einen großen Arbeitgeber und ein Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 hohes finanzielles Risiko für den Landeshaushalt. Klar ist natürlich, dass der bauliche Masterplan angepackt und umgesetzt werden muss. Aber welcher konkrete Weg bei der Umsetzung der beste ist, wird uns noch ganz massiv beschäftigen. Mit Spannung erwarten wir den UKSH- Jahresabschluss 2012, der hoffentlich zeitnah veröffentlicht wird und der ja offenbar nicht so rosig ausfallen soll.Für unsere Universitäten schaffen wir heute ein ungeliebtes Gremium ab. Es hat sich seit seiner Einführung 2007 nicht bewährt. Die schleswig- holsteinische Besonderheit ‚Universitätsrat‘, der neben den Aufgaben für die jeweiligen Universitäten auch noch mit den Aufgaben betraut ist, die Struktur der Lehrangebote, die Profilbildung und die Forschungsschwer- punkte aller drei Hochschulen aufeinander abzustimmen, gehört künftig der Vergangenheit an. Dass es eine Monsteraufgabe war, für alle drei Universi- täten im Land zuständig zu sein, leuchtet ein, wenn man sich die Universi- tät zu Lübeck und die Universität Flensburg anschaut. Diese beiden Uni- versitäten haben nun wirklich wenige Schnittpunkte, so dass eine gemein- same Beratung und Zuständigkeit hinsichtlich der Abstimmung von Lehr- angeboten und Profilbildung nicht notwendig und sinnvoll erscheint.Wir erachten die Abschaffung des Universitätsrates aber lediglich als einen Schritt in die richtige Richtung. Unserer Ansicht nach müssen wir auch über die – nun an die Stelle des Universitätsrates tretenden – Hochschulräte und ihre Aufgaben reden. Der Wunsch nach einer Reform auch bei diesem Gremium ist erneut in der schriftlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich geworden. Da die Landesregierung jedoch angekündigt hat, über die zukünftige Aufgabenverteilung innerhalb der Hochschulgremien noch Gespräche zu führen und Änderungsvorschläge hierzu dann im Zuge einer grundlegenden Novellierung des Hochschulgesetzes machen zu wollen, haben wir zu diesem Zeitpunkt auf eigene Vorschläge verzichtet. Wir be- grüßen, dass die Landesregierung bei einer Novellierung des Hochschul- gesetzes nicht auf die Schnelle, wie wir es bei anderen Gesetzen erlebt haben, vorgeht, sondern auf dem beschriebenen Wege.Wir sollten uns für eine solche Novellierung wirklich die notwendige Zeit nehmen und umfangreiche Beratungen durchführen. Denn das, was zum Misserfolg des Universitätsrates beigetragen hat, trifft sicherlich auch in ei- nigen Punkten auf die Hochschulräte zu. Dieses Hochschulgremium sollte die Hochschulen in ihrer Autonomie stärken. Dennoch habe ich den Ein- druck, dass es hier immer noch an Akzeptanz mangelt. Eine ungeliebte In- stitution – dessen Mitglieder teilweise wenig bekannt sind – zwischen den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen (im engeren Sinne) und Politik bzw. Ministerium hat es nicht unbedingt leicht. Es sollte da eine genaue Analyse der Aufgaben und ihrer Wahrnehmung durch die Hochschulräte durchgeführt und denn entschieden werden, ob weiterhin an diesem Gre- mium festgehalten werden soll, ob seine Aufsichtsfunktion gestärkt werden oder ob es stärker zu einem Beratungsgremium werden soll.Ich hoffe, dass wir dann demnächst über einen Hochschulgesetzentwurf sprechen werden, im dem wir den Hochschulen noch mehr Autonomie zu- trauen. Wir wollten mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss auch den einzelnen Hochschulen die Möglichkeit eröffnen, bauliche Vorhaben in ei- gener Regie durchzuführen. Dass die Koalitionsfraktionen dies abgelehnt haben, ist sehr bedauerlich. Auch wenn die heutige Beschlussempfehlung nur die vorerst zweitbeste Lösung darstellt, werden wir dieser heute zu- stimmen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de