Wolfgang Kubicki zu TOP 12 (Ortung durch Funkzellenabfragen): Wir erwarten eine Aufklärung durch die Landesregierung
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Regebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 369 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen/ Funkzellenabfrage www.fdp-fraktion-sh.de Kiel, Mittwoch, 21. August 2013Wolfgang Kubicki: Wir erwarten eine Aufklärung durch die LandesregierungIn seiner Rede zu Top 12 (Ortung von Bürgern durch Funkzellenabfragen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ich nehme es gleich vorweg: Das Ausmaß und die Zahl der nicht- individualisierten Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein hat auch meine Fraktion überrascht. Wenn – wie in der Antwort auf die Große Anfrage der Piraten zu lesen ist –• zur Strafverfolgung ununterbrochen 31 Tage lang Verkehrsdaten in einer Funkzelle in Kiel aufgefangen werden oder – wie in einem anderen Fall – • in einer Funkzelle innerhalb von 25 Stunden Verbindungs- und Standortdaten von über 300.000 Menschen gesammelt werden,dann sollten wir nicht nur, dann müssen wir vielmehr nach der Verhältnis- mäßigkeit der einzelnen Maßnahmen fragen.Der Eingriff in die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die sich zufällig in dem überwachten Gebiet aufhalten, ist derart umfangreich und in einigen Fällen auch undifferenziert, dass die Strafverfolgungsbehör- den wirklich gute Gründe anführen müssen, um eine solche Vorgehenswei- se zu rechtfertigen.Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir werfen weder der schleswig-holsteinischen Polizei noch den Staatsanwaltschaften vor, das Mittel der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage rechtswidrig verwendet zu haben. Ganz im Gegenteil: Die Antwort des Innenministeriums auf Fra- ge 16 zeigt ganz klar, dass lediglich in einem – begründeten – Fall eine richterliche Zustimmung nicht vorgelegen hat. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Dennoch bleibt die Frage bislang unbeantwortet, warum wir im Zeitverlauf einen deutlichen Anstieg der Zahl der Funkzellenabfragen zu verzeichnen haben. Denn dies müsste eigentlich bedeuten,• dass die Zahl der Straftaten in Schleswig-Holstein insgesamt auch angestiegen sein müsste – oder auch, • dass die Aufklärungsquote weiter gestiegen sein müsste: Denn je mehr wir abfragen, umso mehr könnten wir auch entsprechende Taten aufklären und Folgetaten verhindern.Beides ist aber nicht der Fall.Aus der aktuellen ‚Kriminalstatistik 2012‘ geht hervor, dass wir in Schles- wig-Holstein im Jahr 2012 die niedrigste Aufklärungsquote seit 2008 hatten! Aufgeklärt wurde also statistisch gesehen weniger.Heißt das also dann, dass das Leben in Schleswig-Holstein insgesamt un- sicherer geworden ist, wenn die Zahl der nicht-individualisierten Funkzel- lenabfragen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist? Gab es al- so mehr Anlässe, die Abfrage auszuweiten?Auch nicht! Denn noch im März hat Innenminister Breitner bei der Vorstel- lung der Kriminalstatistik stolz verkündet, dass Schleswig-Holstein seit 1980 noch nie so sicher war. Verglichen mit 2003 ist die Zahl der Straftaten sogar um fast 20 Prozent gesunken!Hier stellt sich doch unweigerlich die Frage, warum wir einen derartigen Anstieg der Abfragen zu verzeichnen haben, wenn die Zahl der Straftaten so gering wie lange nicht mehr ist. Wir erwarten deshalb vom Innenminister im zuständigen Ausschuss eine entsprechende Aufklärung.Die Zahlen belegen es: Lediglich 7,53 Prozent der nicht-individualisierten Funkzellenabfragen führten entweder zu einer Verurteilung oder zu neuen Ermittlungsansätzen. Anders gewendet heißt das doch: Mehr als 92 Pro- zent dieser Abfragen laufen gänzlich ins Leere. Wer kann hier noch ernst- haft von einer Verhältnismäßigkeit in der Anwendung dieser Maßnahme sprechen?Ein etwas plastischeres Beispiel: Im Jahr 2010 wurden in Kiel 76 Funkzel- lenabfragen vorgenommen. Herausgesprungen sind dabei aber lediglich ein einziger Ermittlungsansatz und keine – also „Null“ – Verurteilungen. Stattdessen wurden aber in einem Fall in Kiel, im selben Jahr und innerhalb von 25 Stunden Daten von über 300.000 Menschen erfasst, die sich zufäl- lig in diesem Bereich aufgehalten haben – weil sie dort wohnen, in Kiel Ur- laub machen oder Einkaufen gegangen sind. Ist das noch angemessen? Ich finde nicht.Ich unterstreiche es noch einmal: Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht das Problem – sie haben sich an Recht und Gesetz gehalten. Wir müssen aber anhand der vorliegenden Zahlen überprüfen, ob die derzeitigen recht- lichen Grundlagen im Einzelfall dazu führen, dass der Eingriff in die indivi- duellen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig wird. Das wird unsere Aufgabe im Ausschuss sein!“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de