Dr. Axel Bernstein zu TOP 12: Unnötiger Piraten-Popanz
MedienpolitikNr. 444/13 vom 21. August 2013Dr. Axel Bernstein zu TOP 12: Unnötiger Piraten-PopanzEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnZunächst danke ich dem Innenministerium und den beteiligten weiteren Stellen für die Beantwortung der großen Anfrage.Sie verstärkt einmal mehr den Eindruck, dass die Sicherheitsorgane in Schleswig-Holstein mit Augenmaß und selbstverständlich im Rahmen von Recht und Gesetz für unsere Sicherheit sorgen.Unser Dank gilt Polizei und Staatsanwaltschaften, die durch die Prävention und Aufklärung von Straftaten einen wichtigen Beitrag zu unserer Sicherheit und damit auch zu unserer Freiheit leisten.Und damit ist schon das Spannungsfeld genannt, in dem wir uns auch bei diesem Thema bewegen:Freiheit ist nur für wenige von Wert, wenn nicht auch ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert ist.Das Bestreben nach vollkommener Sicherheit birgt aber immer auch die Gefahr vollkommener Kontrolle in sich und gefährdet damit die Freiheit. Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/4 Diese Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist nicht statisch – sie muss immer wieder neu austariert werden. Insbesondere zwingt uns die technische Entwicklung dazu, immer neue Praktiken bei unseren Sicherheitsorganen einzuführen und aber auch zu kontrollieren.Das gilt auch für die Funkzellenabfragen.Lange bevor die Große Anfrage in Schleswig-Holstein beantwortet war und bevor Zahlen aus Berlin und weiteren Ländern vorlagen, war für die Piraten das politische Ziel klar: sie wollen nicht-individualisierte Funkzellenabfragen verbieten.Dazu werden in der Öffentlichkeit Horrorszenarien an die Wandgemalt, die den Eindruck erwecken sollen, als würde der Bürger pausenlos von für ihn nicht greifbaren Mächten beobachtet.Die Realität sieht ganz anders aus: - 2009 bis 2012 wurden durch die Staatsanwaltschaften in SH ca. 850 Funkzellenabfragen beauftragt - Das bedeutet, dass den Sicherheitsbehörden für den jeweils geforderten Zeitraum die Mobilfunknummern mitgeteilt werden, die in der jeweiligen Funkzelle eingeloggt waren - An belebten Orten, in Innenstädten oder bei Veranstaltungen können das sehr viele sein, aber große Menschenmengen ziehen eben auch Kriminalität an - Funkzellenabfragen sind nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig und angewendet worden - Und um das Verhältnis einmal klar zu machen: 256 Funkzellenabfragen im Jahre 2012 bei - laut Kriminalstatistik – 54873 erheblichen Straftaten! Das sind 0,46 %! - Es zeigt sich: Die Funkzellenabfrage ist ein gezieltes Ermittlungsinstrument, das sparsam eingesetzt wird.Nun bauen Sie von den Piraten den Popanz des gewaltigen Eingriffs in die Bürgerrechte auf.Wie ist denn hier die Realität? Wenn meine Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wird, tritt sie in der Ermittlung überhaupt nicht zutage – mein Name schon gar nicht.Wenn ich das Pech habe, zur gleichen Zeit wie ein Verdächtiger in zwei Funkzellen unterwegs zu sein, wird evtl. meine Nummer näher ausgewertet und der Verdacht entkräftet. Seite 2/4 Dieser Eingriff in meine Rechte ist aus meiner Sicht deutlich geringer, als z.B. eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere oder gar ein Personenkontrolle.Genau in diesem Zusammenhang sehe ich auch eine nachträgliche Information der Betroffenen kritisch. Der immense Verwaltungsaufwand einer individuellen Information liegt auf der Hand, soll aber nicht das Argument sein.Viel gravierender ist, dass erst für eine solche Information die Anonymität der zahlreichen nicht verdächtigen Betroffenen aufgehoben würde.Es gibt also keinen vernünftigen Grund, auf die nicht individualisierte Funkzellenabfrage als Ermittlungsinstrument zu verzichten.Mit Blick auf die nach wie vor dramatisch niedrige Aufklärungsquote z.B. bei Einbrüchen und deren weit über dem Bundesdurchschnitt liegende Häufigkeit in Schleswig-Holstein stellen sich aber auch Fragen: - Wird die Funkzellenabfrage denn ausreichend eingesetzt? - Warum wird sie in den Staatsanwaltschaften so augenfällig unterschiedlich genutzt? - Was bedeutet das für den Schutz der Bürger und die gleichmäßige Rechtsanwendung?Ich sage vor diesem Hintergrund: Es ist auch weiterhin zu diskutieren und aus unserer Sicht erforderlich, eine eng umrissene und klar geregelte Vorratsdatenspeicherung, die die Effektivität der Ermittlungen steigern kann, zu ermöglichen.Als ob ein Verzicht auf die Funkzellenabfrage nicht schon schädlich genug wäre, fordern die Piraten, sozusagen als kleine Lösung, dass Ermittlungsergebnisse, die bei einer Funkzellenabfrage zutage treten, die aber eigentlich gar nicht Ziel der Ermittlung waren, nicht verwertet werden dürfen.Abstruser geht es kaum. Da können Sie auch gleich fordern, dass bei einer Verkehrskontrolle, die zum Ziel hat, die Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen zu überprüfen, der Drogenkurier im perfekt gepflegten Wagen mit einem freundlichen „Gute Fahrt“ der Beamten wieder auf die Reise zu schicken wäre.Was bleibt? Nochmals der Dank an die Sicherheitsbehörden des Landes für ihre gute Arbeit.Und es ist ja bezeichnend, dass die Piraten ihre Forderungen auf allen Kanälen verbreiten, hier aber keinen Antrag stellen – sie werden wissen warum - weil Seite 3/4 sie unnötigen Popanz betreiben. Seite 4/4