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09.08.13
15:27 Uhr
Piratenpartei

Torge Schmidt: Wir müssen weiter diskutieren @Torgator #6Piraten

Piratenfraktion ● Düsternbrooker Weg 70 ● 24105 Kiel Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 PRESSEMITTEILUNG 24105 Kiel Tel.: 04 31 - 9 88 13 37 fraktion@piraten.ltsh.de www.piratenfraktion-sh.de



Torge Schmidt: Wir müssen weiter diskutieren Kiel, 09.08.13
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelte heute über ein Organstreitverfahren, das Angelika Beer, Wolfgang Dudda, Uli König und Sven Krumbeck als Abgeordnete der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag anhängig gemacht haben. Die Abgeordneten wenden sich gegen einen Teilaspekt der Abgeordnetenentschädigung und zwar gegen die Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung von 45 % auf die Grundentschädigung an die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Fraktionen im Landtag.
Der Fraktionsvorsitzende Torge Schmidt kommentiert die mündliche Verhandlung: "Das Gericht hat keinerlei Tendenz im Hinblick auf die Entscheidung am 30. September erkennen lassen. Die Argumente wurden sorgfältig geprüft und wir hatten den Eindruck, dass sich das Gericht wirklich für die Sichtweisen beider Seiten interessierte."
Die klagenden Abgeordneten sind der Auffassung, dass parlamentarische Geschäftsführer keine politisch besonders herausgehobene parlamentarische Funktion ausüben. Daher ist die Gewährung einer Zulage an diese wegen Verstoßes gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verfassungswidrig. Es besteht die Gefahr, dass das parlamentarische Handeln am Leitbild einer 'Abgeordnetenlaufbahn' und dem Erreichen einer höheren Einkommensstufe ausgerichtet werde. Außerdem verstärke sich durch Funktionszulagen die Abhängigkeit der Abgeordneten von der politischen Gruppe, der sie angehören.
Torge Schmidt dazu: "Sollte sich die Feststellung ergeben, dass die Zulagen als solche verfassungsgemäß sind, müssen wir im Landtag dringend die Höhe aller Zulagen diskutieren." Die Antragsteller stützen ihre Argumentation insbesondere auf das sogenannte 2. Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2007, in dem es in einem Landesorganstreitverfahren um die Frage ging, ob Abgeordneten des Thüringer Landtages mit besonderen parlamentarischen Funktionen eine Zulage zur Grundentschädigung gezahlt werden darf.
Wolfgang Dudda meint abschließend: "Wir haben das Glück, dass das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein in diesem Verfahren sein bekannt hohes Niveau bedient. Leider konnten die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien sich dem nicht durchweg anpassen."
Ansprechpartner: Torge Schmidt, MdL, Tel: +49 431 988 1636