Katja Rathje-Hoffmann: Trauernicht traut Eltern nicht
SozialpolitikNr. 406/13 vom 19. Juli 2013Katja Rathje-Hoffmann: Trauernicht traut Eltern nichtDie familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, hat ihrer SPD-Kollegin Gitta Trauernicht angesichts deren heutiger Pressemitteilung zum Betreuungsgeld vorgeworfen, Eltern ein- und zweijähriger Kinder pauschal zu verunglimpfen:„Die Unterstellung der SPD-Politikerin, dass grundsätzlich nur staatliche Stellen in der Lage seien, ein- und zweijährige Kinder angemessen zu fördern, erkennt allen Eltern pauschal die Erziehungskompetenz ab," erklärte Rathje-Hoffmann.Die CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass sich mehr als die Hälfte aller Mütter und Väter immer noch ganz bewusst dafür entscheiden, die Erziehung und Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder selbst zu übernehmen.„Mit Begriffen wie „Herdprämie“ und „KiTa-Fernhalteprämie“ diskreditiert Trauernicht diese Eltern. Die SPD führt eine ganz gezielte Kampagne gegen Väter und Mütter, die ihren Nachwuchs in den ersten beiden Lebensjahren selbst begleiten wollen. Trauernicht traut Eltern nicht“, so Rathje-Hoffmann.Mit dem Betreuungsgeld werde die freie Entscheidung der Eltern ein- und zweijähriger Kinder zwischen der Betreuung ihrer Kleinen in einer Kindertagesstätte, durch eine Tagesmutter oder durch die Erziehung in der Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 eigenen Familie gestärkt. Das sei der Unterschied zum rot-grünen Modell, in dem ausschließlich die möglichst frühe Abgabe von Kindern in staatliche Erziehung als förderungswert erachtet werde.„Ich bin für die Wahlfreiheit der Eltern und damit für das Betreuungsgeld. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass das Betreuungsgeld zweckgebunden für die Altersversorgung bewilligt wird. Damit wäre sicher gestellt, dass Kinder nicht nur aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen zu Hause betreut werden“, so Rathje-Hoffmann abschließend. Seite 2/2