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17.07.13
14:05 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Wohnkosten in Hartz IV-/Sozialhilfebescheiden der Stadt Kiel möglicherweise falsch

Nr. 86/2013 Kiel, 17. Juli 2013



Bürgerbeauftragte: Wohnkosten in Hartz IV- /Sozialhilfebescheiden der Stadt Kiel möglicherweise falsch
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Birgit Wille fordert alle Kieler Leistungsbezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) und Sozialhilfe auf, ihre Bewilligungsbescheide zu überprüfen, ob ihre Auf- wendungen für Unterkunft vollständig als Bedarf anerkannt wurden.

Hintergrund sind zwei vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesozialgericht (LSG) anhän- gige Berufungsverfahren zu den Kieler Mietobergrenzen. Das LSG hat der Stadt Kiel aufge- ben, ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu erarbeiten, da das bisherige Konzept nach Ansicht des Gerichts den vom Bundessozialge- richt entwickelten Anforderungen nicht entspricht. Der Ausgang der Verfahren bleibt abzu- warten. Sollte es der Stadt Kiel jedoch nicht gelingen, ein schlüssiges Konzept zu erarbei- ten, wird das Landessozialgericht die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicher- heitsaufschlages in Höhe von 10% heranziehen. Diese Werte liegen erheblich über den bis- herigen Mietobergrenzen der Stadt Kiel.

Zur vorsorglichen Wahrung ihrer Rechte rät die Bürgerbeauftragte allen SGB II- und SGB XII- Leistungsempfängerinnen und -empfängern, deren Miete nicht vollständig als Bedarf anerkannt wird, einen Widerspruch bzw. einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Amt einzureichen. Letzteres ist auch noch für alle Bescheide möglich, die im Jahr 2012 erlassen wurden.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werk- tags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise ste- hen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431- 988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1014 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker