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12.07.13
10:25 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Lösung für Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Sicht - wichtiger Stichtag ist der 31. Dezember 2013

Nr. 85/2013 Kiel, 12. Juli 2013



Bürgerbeauftragte: Lösung für Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Sicht – wichtiger Stichtag ist der 31. Dezember 2013
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Birgit Wil- le begrüßt die neue Regulierungsmöglichkeit bei Beitragsschulden in der gesetzli- chen Krankenversicherung. Den nunmehr geltenden Säumniszuschlag von 1% monat- lich hält Sie jedoch weiterhin für zu hoch.

Seit dem 1. April 2007 gilt in der Bundesrepublik die allgemeine Krankenversicherungs- pflicht. Seit diesem Tag sind alle Bürger verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Wer dies jedoch bisher versäumt hat, musste mit hohen Nachzahlungen und einem Säum- niszuschlag von 5 % monatlich rechnen. Die Bürgerbeauftragte hatte seit 2007 zahlreiche Hilferufe von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, bei denen unbezahlbare hohe Beitrags- schulden aufgelaufen waren. Die Betroffenen berichteten, dass sie deshalb jeglichen Kon- takt mit den Krankenkassen meiden und auch zum Teil notwendige Arztbesuche unterlas- sen. Nach Schätzungen sind hunderttausende Menschen in der Bundesrepublik betroffen und befinden sich in dieser Notlage.

Nunmehr gilt:

• Bürgerinnen und Bürger, die bisher den Kontakt zu den Krankenkassen vermieden ha- ben – oder der Meinung sind, keine Krankenversicherung zu besitzen (sogenannte nachrangig Versicherte), sollten sich bis zum 31.12.2013 bei der Krankenkasse mel- den, der sie zuletzt angehört haben. Erfolgt die Meldung bis zu diesem Stichtag, dann soll es für die aufgelaufenen Beitragsschulden (vom Beginn der Versicherungspflicht bis zur Meldung bei der Krankenkasse) einen Schuldenerlass geben.



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1014 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2


• Melden sich Betroffene erst nach dem Stichtag, ist ein Erlass der Beitragsschulden seit Beginn der Versicherungspflicht nicht mehr möglich. Die Beiträge sollen aber dennoch angemessen ermäßigt werden. Die darauf entfallenden Säumniszuschläge werden auch dann noch vollständig erlassen.

• Für alle nachrangig und alle freiwillig Versicherten mit Beitragsrückständen gilt ab Au- gust 2013, dass noch nicht gezahlte Säumniszuschläge von 5% monatlich auf 1% mo- natlich reduziert werden.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden zudem werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).