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08.07.13
11:10 Uhr
Landtag

Bürgerbeaufttragte: Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe - Zugang zu den Gerichten bleibt auch für Geringverdiener erhalten

81/2013 Kiel, 8. Juli 2013



Bürgerbeauftragte: Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe – Zugang zu den Gerichten bleibt auch für Geringverdiener erhalten

Kiel (SHL) – Der Versuch der Länder, die Gewährung von Prozesskosten- und Bera- tungshilfe zu verschärfen, ist weitgehend gescheitert. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille, begrüßt die- ses Ergebnis: „In einem Rechtsstaat müssen auch Geringverdiener die Chance ha- ben, anwaltlichen Rat einzuholen und eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten.“

Zum Hintergrund: Seit Jahren versuchen die Länder, allein aus Kostenerwägungen, die Gewährung von Pro- zesskosten- und Beratungshilfe zu verschärfen. Nach ihren Vorstellungen sollten hierzu ins- besondere Freibeträge gekürzt, die Zahl der maximal aufzubringenden Monatsraten erhöht (von 48 auf 72) und die Höhe der einzelnen Monatsrate gesteigert werden. Dies hätte für Geringverdiener bedeutet, dass eine Rechtsverfolgung in vielen Fällen aus Kostengründen gescheitert wäre. „Für einen Rechtsstaat ein untragbares Ergebnis“, so Wille.

Mit der nun verabschiedeten Reform, bleiben die alten Freibeträge erhalten und die Anzahl der Monatsraten wird nicht erhöht. Die Steigerung der einzelnen Ratenhöhe wird zwar zum 1. Januar 2014 kommen, sie ist aber gerade noch vertretbar.

Für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II/Hartz IV) und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) ändert sich kaum etwas. Sie werden grundsätzlich auch weiterhin keine oder nur geringe Zahlungen leisten müssen, weil bei Ihnen kein ausreichen- des Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, welches eingesetzt werden muss.



Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Birgit Wille buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1240; Fax 0431 988-1239 ▪ www.sh-landtag.de → Bürgerbeauftragte 2



Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18:30 Uhr. Informationen zur An- reise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).