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27.06.13
13:30 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Die Landesregierung sollte nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen und dann selbst als schlechter Arbeitgeber auftreten

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 330 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 27. Juni 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer


Arbeitsmarkt / Landesmindestlohngesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Die Landesregierung sollte nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen und dann selbst als schlechter Arbeitgeber auftreten Zur Stellungnahme von Bildungsministerin Wende (Umdruck 18/1377) zum Entwurf der Koalitionsfraktionen zum „Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmindestlohngesetz)“ (Drucksache 18/620) er- klärt der Stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarkt- sowie hochschul- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die Bildungsministerin bittet in ihrer Stellungnahme doch tatsächlich die Abgeordneten des Landtages darum, dass das von den Koalitionsfraktio- nen eingebrachte Mindestlohngesetz nicht für die studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes gelten soll. Ihrer Auffassung nach ist der Sinn dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht in erster Linie der Verdienst des Lebensunterhalts, sondern eher die Ausbildung der Studierenden – Auszubildende seien ja schließlich auch aus gutem Grund vom Mindest- lohn ausgenommen. Die Landesregierung erklärt studentische Hilfskräfte aus Kostengründen mit dieser merkwürdigen Argumentation mal eben zu Azubis, um ihnen nicht den Mindestlohn zahlen zu müssen. Das sehen die Studierenden mit Sicherheit ganz anders!
Durch die Forderung der Ministerin wird deutlich, wie wenig durchdacht das geplante Mindestlohngesetz von Rot-Grün-Blau ist. Die Koalition verfolgt mal wieder das Ziel, ein Gesetz mit einem populären Namen zu verab- schieden, um dann durch die Hintertür aber wieder für viele Beschäftigte Ausnahmeregelungen zu schaffen. Dieses Vorgehen erinnert stark an das von Rot-Grün-Blau verabschiedete Vergabegesetz, bei dem Hilfskräfte vom Mindestlohn ausgenommen wurden, ohne dabei zu definieren, wen genau dies betrifft.
Man kann nicht privaten Arbeitgebern ständig politische Löhne diktieren wollen und dann gleichzeitig erklären, dass man selbst davon ausgenom- men werden muss, weil man als Arbeitgeber nicht das Geld dafür aufwen- den kann und keine Jobs gefährden möchte. Die Bildungsministerin erklärt – entgegen den sonstigen Verlautbarungen aus dem rot-grün-blauen Lager Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 – für die Landesregierung ganz nebenbei erfrischend offen, dass gesetzli- che Mindestlöhne Jobs gefährden würden.
Wenn die Koalition dieses Mindestlohngesetz jedoch wirklich will, dann kann sie es wohl kaum wegen 18 Cent Erhöhung beim Stundenlohn für studentische Hilfskräfte verwässern. Dies ist nämlich die Differenz zwi- schen dem aktuellen Stundenlohn an der Kieler Christian-Albrechts- Universität für studentische Hilfskräfte und dem im Gesetzentwurf bisher vorgesehenen. Selbstverständlich müssten die Budgets der Hochschulen nach einer Verabschiedung dieses Mindestlohngesetzes entsprechend aufgestockt werden, ähnlich wie dies bei Tarifsteigerungen der Fall ist.
Die Landesregierung sollte nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen und dann selbst als schlechter Arbeitgeber auftreten. Für ‚gute Arbeit‘ sol- len nach Ansicht der Landesregierung wohl nur die privaten Arbeitgeber sorgen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de