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21.06.13
12:57 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner zu TOP 25: Transparent entscheiden, gut regieren, Lobbyeinfluss begrenzen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. Juni 2013



TOP 25: Offenlegung von „Gesetzgebungs-Outsourcing“ (Drucksache 18/897)



Dr. Ralf Stegner:
Transparent entscheiden, gut regieren, Lobbyeinfluss begrenzen!

In dieser Debatte geht es um die Legitimität von Gesetzgebungsprozessen. Es geht auch um die demokratischen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehört in erster Linie ein transparenter, nachvollziehbarer Entscheidungsprozess. Nur so ist Akzeptanz möglich. Dies gilt gerade bei sehr komplexen, umstrittenen oder mit vielen Unsicherheiten behafteten Themen.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier können nicht Experten für alle zu entscheidenden Fragen sein – weder fachlich, noch juristisch. Selbstverständlich ist es deshalb erlaubt und sinnvoll, sich im Laufe einer Entscheidungsfindung – externen – Rat zu holen. Wir selbst haben dies beispielsweise bei der HSH Nordbank und ja, auch beim Glücksspielrecht in Anspruch genommen.
Die Grenze ist allerdings für Regierung wie Parlament überschritten, wenn Berater, Interessenvertreter, Lobbyisten Gesetze diktieren. Dass es da Unsitten auf Bundesebene gibt, z. B. in der Gesundheitspolitik, ist wahrlich kein Gegenargument.
Interessenvertretung und Lobbyismus sind bis zu einem gewissen Grad durchaus legitim. Der Austausch von Argumenten macht uns alle schlauer; Anhörungen Dritter und Beratungen in den Ausschüssen befördern sinnvolle Lösungen. Wir Sozialdemokraten schätzen beispielsweise ganz besonders die Gespräche mit Gewerkschaften, der AWO, aber auch Vertretern der Wirtschaft. Da wird nichts verborgen!
Es wäre auch falsch, wenn denkbare Alternativen allzu früh verworfen oder gar überhaupt nicht ernsthaft erwogen werden, weil etablierte Interessen dieses hinter den Kulissen verhindern. 2



Unsere politischen Entscheidungen müssen für Betroffene und Interessierte durchschaubar sein. Beratung ja – Beeinflussung nein. Landtag und Landesregierung müssen in der Lage sein und das Selbstverständnis haben, Beschlüsse eigenständig zu fassen. Dies gilt auch für die unmittelbare Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen.
Fragen wirft in diesem Zusammenhang das mit erheblichem Lobbydruck begleitete Zustandekommen des schwarz-gelben Glücksspielrechts auf. Politisch hat unsere Regierungskoalition die Geisterfahrt Schleswig-Holsteins beim Glücksspielrecht zum Glück beendet.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Dolgner und mir offenbart vieles, lässt aber Fragen offen – auch nach den jüngsten Auskünften der Kollegen Arp und Kubicki.
Die Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Veranstaltungs- und Vertriebsgenehmigungen sowie den Entwurf einer Verordnung zur Erteilung von Veranstaltungs- und Vertriebsgenehmigungen von einer Anwaltskanzlei ,,unaufgefordert zur Verfügung gestellt" bekommen. Auftraggeber und Zahler hierfür seien ihr nicht bekannt.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben inzwischen eingeräumt, den „juristischen Sachverstand bei der Fertigung des Gesetzentwurfs und im weiteren parlamentarischen Verfahren“ beauftragt und bezahlt zu haben. Sie haben weiter erklärt, es sei für Fraktionen zulässig, auch Verordnungsentwürfe zu erstellen und zu übermitteln. Warum wurde der Landesregierung auf Kosten der Fraktionen unaufgefordert eine Vorlage für etwas geliefert, was sie doch selbst erarbeiten sollte?
Wenn wir von Herrn Kubicki etwas lernen können, dann doch den Satz, dass sich Investitionen auch lohnen müssen. Im Übrigen gilt für mich: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Herr Kollege Kubicki, weil Sie sich immer so aufregen, sage ich Ihnen mit Laotse: „Andere beherrschen erfordert Kraft. Sich selbst beherrschen fordert Stärke.“ Vielleicht sollten Sie darüber einmal nachdenken.
Interessant ist die Werbung auf der Homepage der Pinneberger Anwaltskanzlei: „Wir haben jeweils im Auftrag der Fraktionen Vorlagen für die Verordnung gefertigt. Gerne sind wir bereit, Sie bei Ihrem Angebot von Glücksspiel zu unterstützen.“ Ob angesichts solcher Akquise diese Anwaltskanzlei der richtige Ratgeber war, lasse ich mal dahin gestellt. Zumal der Kollege Arp ja im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR freimütig sagte: „…da brauchten wir jemanden Externes, der damit Erfahrung hat, auch die Zeit hat und nicht aus den Häusern … Kollege 3



Kubicki hat häufig diese Mitarbeiter nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit … Lotto-Talibane genannt, weil sie häufig keine Veränderung wollten. Und wir brauchten die neuen Ideen … Zunächst einmal war der Widerstand in den Ministerien relativ groß.“
Die steuerfinanzierten Leistungen nach § 6 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes für die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die ihnen nach der Landesverfassung, diesem Gesetz oder der Geschäftsordnung des Landtages obliegen. Jenseits der juristischen Problematik muss zweifelsfrei geklärt werden, ob die Finanzierung dieser Verordnungsentwürfe hierunter fällt oder nicht.
Angesichts des sonst sehr intensiven Interesses von CDU und FDP an der Rechtmäßigkeit der Verwendung öffentlicher Mittel durch andere überraschen uns die sehr heftigen Reaktionen der Herren Arp und Kubicki auf diese Frage denn doch. Dürfen nur Sie in diesem Hause Finanzaufsicht spielen? Sie sehen also, es gibt weiterhin einige offene Fragen und wir werden dem weiter nachgehen.
Wir sind gewählt worden, um frei und unabhängig politische Entscheidungen zu treffen. Diesem sollten wir uns verpflichtet fühlen. Denn wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind dem Wohl des gesamten Volkes verpflichtet – keiner einzelnen Lobby, keiner einzelnen Interessengruppe. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass wir sorgsam abwägen und das Gemeinwohl im Blick haben. Deshalb sollten wir uns alle unabhängig von aufgeregten aktuellen Debatten in Ruhe mit dem Vorschlag der Piraten befassen.