Christopher Vogt zu TOP 29 und 30 (Bundeskompensationsverordnung): Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen eindämmen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 318 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerAgrar / Bundeskompensationsverordnung www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen eindämmen In seiner (zu Protokoll gegebenen) Rede zu TOP 29 und 30 (Ausgleichsflä- chenkataster und Bundeskompensationsverordnung) erklärt der Stellvertre- tende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Der Flächenverbrauch hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, und die Preise pro Hektar Fläche haben sich vervielfacht. Gerade dem zuneh- menden Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen muss endlich Einhalt geboten werden. Für uns war und ist es ein wichtiges Ziel in der Diskussion um die Bundeskompensationsverordnung, das Ersatzgeld für Eingriffe in die Natur gegenüber dem Realausgleich zu stärken. So werden durch die neue Verord- nung Verbesserungen für die Natur ohne die Inanspruchnahme landwirtschaftli- cher Nutzflächen ermöglicht. Schließlich ist Naturschutz mehr als nur die Auf- gabe landwirtschaftlicher Nutzung.Ein Beispiel für ein mit Ersatzgeldern sinnvoll durchgeführtes Projekt ist die Fischtreppe in der Elbe bei Geesthacht.Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern schon seit Jahren einen Schritt weiter und besteht bei einigen Projekten, wie z.B. beim Bau von Windkraftanlagen, nicht mehr auf den Ausgleich durch Fläche, es kön- nen stattdessen auch Ausgleichszahlungen geleistet werden.Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, und Investoren müssen sich immer wieder auf neue Regelungen einstellen. Vor allem Projekte, die über Landesgrenzen hinweg geplant werden – wie der Bau von Stromtrassen – stellen die Unternehmen und die von ihnen beauftragten Planungsbüros immer wieder vor große Probleme, die aus unserer Sicht ver- meidbar sind.Es gibt bundesweit derzeit noch ein sehr unüberschaubares Sammelsurium an Normen, Erlassen oder auch Leitfäden bis hinunter zur kommunalen Ebene. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich die Bundesregierung, um die Ener- giewende zum Erfolg zu führen, auf den Weg gemacht hat, eine bundeseinheit- liche Kompensationsverordnung zu erstellen. Unternehmen müssen sich end- Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 lich auf bundeseinheitliche Anforderungen einstellen können. Eine bessere Planbarkeit ist dabei das primäre Ziel. Darüber hinaus werden damit Wettbe- werbsnachteile abgebaut, die bislang zwischen den Bundesländern bestehen. Die Verordnung kann also zu besseren Investitionsbedingungen in ganz Deutschland führen.Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf wird zu einer größeren Trans- parenz in diesem Bereich führen, und die Eingriffsregelung wird effektiver ge- staltet. Auch unsere Gerichte werden durch die Bundeskompensationsverord- nung in Zukunft weniger zu tun bekommen. Die Fülle von Regelungen führt nicht selten zu Widersprüchen und unterschiedlichen Auslegungen durch die Verwaltungen, die dann nicht selten vor Gericht entschieden werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird nach einiger Zeit genaue Vorgaben für die Verwaltung ergeben und Entscheidungen der einzelnen Behörden werden damit transparenter und leichter nachzuvollziehen sein.Ein weiterer Punkt in der Verordnung, den ich gerne noch kurz erwähnen möch- te, ist die Innenstadtentwicklung. Wir begrüßen, dass durch die Verordnung bei der städtebaulichen Entwicklung ein Schwerpunkt auf die Innenstadtentwick- lung gelegt wird. So wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich vermieden. Allerdings bleibt natürlich abzuwarten, inwieweit die Kommunen dieses Instrument nutzen werden.Im März haben sich der Bund und die Länder beim Energiegipfel darauf geei- nigt, den Ausbau der Stromtrassen in Zukunft in die Hand des Bundes zu legen, um damit den Ausbau zu beschleunigen. Daher wäre es wichtig, dass in diesem Zuge auch eine einheitliche Kompensationsverordnung verabschiedet wird, um der Bundesnetzagentur die Planung der Trassen zu vereinfachen.Die Energiewende wird in den kommenden Jahren den Flächenverbrauch noch stärker als bisher beschleunigen, und es wird immer schwieriger werden, ge- eignete Ausgleichsflächen zu finden. Je stärker es im Rahmen des Vermei- dungsgebots gelingt, die Flächenneuinanspruchnahme durch den Eingriff selbst zu verringern, desto geringer fällt in der Regel auch der Kompensationsbedarf aus, der eine weitere Flächeninanspruchnahme mit sich bringt. Die vom Bun- deskabinett am 26. April 2013 verabschiedete Bundeskompensationsverord- nung ist aus unserer Sicht ein pragmatischer Kompromiss.Abschließend möchte ich noch auf den Antrag der Koalition zum Ausgleichsflä- chenkataster eingehen. Die regierungstragenden Fraktionen fordern die Lan- desregierung darin dazu auf, sich an das Gesetz zu halten und ihrer Aufsichts- pflicht nachzukommen. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass Koali- tionsfraktionen ihre eigene Regierung auffordern müssen, die aktuelle Geset- zeslage umzusetzen. Wir werden dem Antrag aber gern zustimmen, denn auch wir halten es für absolut geboten, dass die Landesregierung sich an geltendes Recht hält.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de