Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.06.13
17:51 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 24 (Lokaler Hörfunk): Werbefinanzierten Lokalradio ist nur mit Einschränkungen sinnvoll

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 316 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Medien / Lokaler Hörfunk

Wolfgang Kubicki: Werbefinanziertes Lokalradio ist nur mit Einschränkungen sinnvoll In seiner Rede zu TOP 24 (Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hör- funk in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Zunächst möchte ich mit einer Legendenbildung aufräumen: Der geschätz- te Kollege Eichstädt erklärte in seiner Pressemitteilung vom 17. Mai, dass Schleswig-Holstein das einzige Bundesland sei, das lokalen, werbefinan- zierten Rundfunk, per Gesetz unterbindet.
Zumindest für den Hörfunk gilt dies aber nicht. So finden wir beispielsweise im Hessischen Privatrundfunkgesetz unter Paragraph 12 Absatz 1 folgen- den, sehr eindeutigen Passus:
‚In Hessen findet ein ganztägiges landesweites Hörfunkvollprogramm statt, das über UKW-Frequenzen verbreitet wird. Der Veranstalter dieses Pro- gramms hat im Rahmen der bereitgestellten UKW-Frequenzen die vollstän- dige und gleichwertige Versorgung des Landes mit dem Programm sicher- zustellen.‘
Lieber Kollege Eichstädt, wenn wir hier sauber für die eigene Sache argu- mentieren wollen, dann sollten wir aufhören damit, mit unrichtigen Behaup- tungen die andere Seite erschüttern zu wollen.
Richtig wäre also: Schleswig-Holstein hätte keine Renegatenfunktion, sollte es bei der jetzigen Regelung bleiben. Wenn dies überhaupt ein Argument gewesen sein sollte, dann war es jedenfalls nicht sachlich motiviert.
Jetzt aber zur Sache: Das Ziel einer Änderung des Medienstaatsvertrages, wie sie ja rechtlich in der Staatskanzlei bereits erarbeitet wurde, sollte sein, das Angebot an Information zu erhöhen bzw. die Meinungsvielfalt zu stei- gern. Hierbei kann die Ermöglichung eines privaten Lokalhörfunks eine rich- tige Maßnahme sein.
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Deshalb möchte ich vor diesem Hintergrund für meine Fraktion zunächst festhalten, dass grundsätzlich gegen die Einführung eines werbefinanzier- ten Lokalradios nichts einzuwenden ist. Sie muss allerdings an klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen geknüpft werden und darf nicht da- zu führen, dass einige Wenige mehr Rechte bekommen, und zugleich weni- ger Pflichten erfüllen müssen.
Kurzum: Wir müssen gewährleisten, dass der Wettbewerb zwischen den landesweit ausstrahlenden Privatsendern einerseits und den lokal ausstrah- lenden Privatsendern andererseits fair ausgetragen werden kann.
Grundsätzlich müssen wir feststellen, dass im gesamten Land nicht die glei- chen Voraussetzungen für das Aufbauen eines werbefinanzierten Lokalra- dios bestehen. Während insbesondere in den Städten Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet auch die entsprechenden wirtschaftlichen Grundla- gen vorhanden sind, um die lokalen Radiosender mit örtlichen Werbeein- nahmen finanzieren zu können, wäre es schwierig, diese Sender in struk- turschwächeren Landesteilen wirtschaftlich zu betreiben. Das bedeutet, in Meldorf, Schleswig oder auch in Rendsburg werden sehr wahrscheinlich keine neuen werbefinanzierten Radiosender entstehen – zumindest nicht solche, die sich langfristig selbst refinanzieren können.
Vor diesem Hintergrund müssen wir darauf achten, nicht in die Situation zu kommen, dass sich die lokalen Sender die Werbe-Rosinen herauspicken können, und die landesweiten Sender – wie RSH oder Nora – in einen wett- bewerblichen Nachteil geraten, weil sie durch die landesweite Verbreitung natürlicherweise einen höheren finanziellen Aufwand als Lokalsender leis- ten.
Denn als ‚Schreckensszenario‘ droht dann, dass das Radioangebot in der Fläche in Gefahr gerät, wenn die landesweit ausstrahlenden Sender durch die unfaire Ausgestaltung des Wettbewerbs ihr Geschäftsmodell nicht mehr aufrecht erhalten können – und sich aus wirtschaftlichen Erwägungen nur noch auf eine punktuelle Hörfunkversorgung konzentrieren müssen.
Das wäre in unseren Augen tatsächlich kein Fortschritt.
Deshalb ist es aus unserer Sicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs not- wendig, die Möglichkeiten der Werbefinanzierung für die Lokalsender da- hingehend einzugrenzen, dass sie nur Werbung von Kunden aus ihrem un- mittelbaren Sendegebiet schalten können. Konkret hieße das, dass der re- gionale VW-Händler dort werben dürfte, VW im Allgemeinen aber nicht. Nur mit dieser Einschränkung wäre die Einführung eines werbefinanzierten Lo- kalradios sinnvoll und würde nicht zu einer Kannibalisierung der Sender oder zu einer Reduzierung des Angebotes führen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de