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18.06.13
16:56 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 37 (Verträge von Lehrkräften): Das Land hat eine Fürsorgepflicht und muss nachsteuern

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 304 / 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Bildung / Befristete Lehrerverträge



www.fdp-fraktion-sh.de Kiel, Dienstag, 18. Juni 2013

Anita Klahn: Das Land hat eine Fürsorgepflicht und muss nachsteuern In ihrer heutigen Rede zu Top 37 (Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Mit dem von uns vorgelegten Antrag wollen wir einen ersten kleinen Schritt gehen und ein praktisches Problem angehen, welches viele Lehrerinnen und Lehrer belastet. Wir wollen, dass endlich die Praxis unterbunden wird, dass Lehrkräften befristete Arbeitsverträge angeboten werden, die mit dem Ferienbeginn enden. Hierum geht es uns - nicht mehr, aber auch nicht we- niger.
Es ist doch grotesk aber durchaus gängige Praxis, dass zum Beispiel junge engagierte Lehrkräfte vor den Ferien zwar alle Planungen, Eltern- und In- formationsgespräche für zukünftige Schulkinder verantwortlich durchführen, weil sie die erste Klasse nach den Ferien übernehmen sollen, aber ihre Vertragsverlängerung erst mit Beginn des neuen Schuljahres wirkt. Aus unserer Sicht spricht es nicht für die Wertschätzung der Arbeit, wenn Leh- rerinnen und Lehrer, die aus ganz verschiedenen Gründen nur befristet an- gestellt sind, sich für die Ferienmonate arbeitslos melden müssen.
Besonders hart kann es dabei insbesondere Berufsanfänger treffen, also junge angehende Lehrerinnen und Lehrer, die vorher keine Beschäftigung hatten. Wenn man den üblichen Fall einer befristeten Anstellung über das Schuljahr betrachtet und die Sommerferien ausgespart werden, dann wird keine Arbeitszeit von einem Jahr erreicht. Folge ist dann, weil man zur Be- antragung von Arbeitslosengeld I eine Anwartschaftszeit von zwölf Mona- ten benötigt, dass diese jungen Lehrerinnen und Lehrer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben haben und stattdessen in den Hartz-IV- Bezug fallen. Das Land Schleswig-Holstein als Dienstherr hat hier eine Fürsorgepflicht und muss gerade bei diesem Punkt nachsteuern.“


Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de