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18.06.13
16:54 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 37: Das Ziel ist unbefristete Beschäftigung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. Juni 2013



TOP 37: Befristete Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen (Drucksachen 18/926, 18/948)



Kai Vogel:
Das Ziel ist unbefristete Beschäftigung

Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind vom Arbeitnehmer nur selten gewünscht und die Vorteile liegen fast ausnahmslos auf der Seite des Arbeitgebers, um Flexibilität zu erlangen und Kosten zu sparen. Als FDP aus dieser schwierigen Situation politisches Kapital schlagen zu wollen, ist schon fast rührend, da sie bundesweit eher Schlagzeilen mit dem Wunsch nach deutlich mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt macht. Vermutlich bin ich auch der einzige Abgeordnete, der die Situation von sehr kurzen befristeten Beschäftigungen an Schulen und der sich daraus ergebenden Unsicherheit aus eigenem Erfahren schildern kann.
Es ist nichts Neues, dass Lehrkräfte für eine längere Zeit ausfallen, sei es aufgrund von Unfall oder schwerer Krankheit, sei es aufgrund von Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit. In manchen Fällen ist die Dauer des Vertretungsfalls klar abzusehen, besonders wenn es sich um Mutterschaft oder Elternzeit handelt, bei Krankheitsfällen ist die Unsicherheit über die Dauer bis zur Genesung und damit der Befristung des Arbeitsvertrages deutlich größer.
Es gibt viele Fälle, in denen z. B. Lehrerinnen ihre Elternzeit so auslaufen lassen, dass sie sich pünktlich zum Schuljahresende wieder zurückmelden und so die Sommerferien für die Vorbereitung auf den Unterricht an einer häufig neuen Schule nutzen. Die Chance, wieder regulär zu verdienen und den eigenen Verdienst schnellst möglich zu optimieren, ist aus Arbeitsnehmersicht zudem vollkommen normal. 2



Und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dann, wenn der Vertretungsfall ausgelaufen ist, nicht zwei Lehrkräfte auf derselben Stelle bezahlt werden können. Wollten wir das zum durchgängigen Prinzip machen, müssten wir wohl mit Herzinfarkten beim Landesrechnungshof rechnen.
Und wenn Sie dann fordern, dass die Schulen keine befristeten Arbeitsverträge ausschreiben sollen, die mit dem Ferienbeginn enden, frage ich Sie, was denn die Alternative ist? Ist es wirklich besser, wenn überhaupt keine befristeten Verträge angeboten werden? Das würde nicht nur eine erhebliche Versorgungslücke an den Schulen reißen, sondern wäre ganz gewiss auch nicht im Interesse der Schulen, die auf solche befristeten Arbeitsverträge angewiesen sind. Oder sehen Sie die Alternative darin, den Vertretungsfonds ganz aufzulösen umso diese Stellen gegenzufinanzieren?
Ich gebe Ihnen Recht, dass es nicht sein kann, dass eine Vertretungsstelle vor den Sommerferien an einer Schule endet mit dem Hinweis: „Wir sehen uns in 6 Wochen genau an dieser Schule wieder.“ Das Ministerium wird diesen Sachverhalt sicherlich zahlenmäßig aufklären. Doch wenn diese jungen Lehrkräfte überhaupt keine Vertretungsverträge angeboten bekämen, würden sie ja erst Recht keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
Gerade deswegen, weil die Ursache für die Vertretungen, aber auch die Lebenssituation der Betroffenen so unterschiedlich ist, gibt es keine Pauschallösungen, die mit Ihren Interessen und zugleich mit der Lage des Landeshaushaltes vereinbar wären. Einige Fälle sind in der Presse gelandet, zu einigen weiteren haben viele von uns Briefe und E-Mails erhalten. Aber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann es keine Lösungen geben, die sich an bestimmten abgrenzbaren Einzelfällen festmachen. Oberstes Ziel muss es sein, zum einen gute Kräfte und gesuchte Fächerkombinationen im Land zu halten und des Weiteren in der Gesamtheit möglichst allen Beschäftigten eine unbefristete Beschäftigung zu geben. Und auch bei der Festlegung bestimmter Kriterien für eine obligatorische Weiterbeschäftigung könnte es gut sein, dass einige der publik gemachten Fälle gerade nicht unter diese Kriterien fallen.
Das Ministerium hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Franzen erklärt, dass es im Rahmen seiner strategischen Personalplanung den vorhandenen Stellenpool für unbefristete Beschäftigungen nutzen und die Zahl der Befristungen systematisch verringern will. Das unterstützen wir. 3



Die Anträge der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion würden wir gemeinsam mit unserem Antrag zur Überweisung in den Bildungsausschuss vorschlagen, da sie alle das Ziel verfolgen, die Zahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte deutlich zu senken. Zudem kann im Bildungsausschuss das Ministerium im neuen Schuljahr über den Stand der Dinge berichten. Denn in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage konnten noch keine genauen Zahlen über die Befristungen von Zeitverträgen genannt werden, weil das Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren für das neue Schuljahr noch nicht abgeschlossen ist.
Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl der schwierigen Fälle bis dahin durch Anschlussverträge entscheidend verringert hat und hier sollte ein Höchstmaß an Flexibilität genutzt werden. Das würde es auch leichter machen, finanziell umsetzbare Lösungswege zugunsten der Betroffenen zu suchen.