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18.06.13
15:04 Uhr
CDU

Heiner Rickers: Dauergrünlanderhaltungsgesetz besiegelt das Ende der Milchviehwirtschaft

Agrarpolitik
Nr. 363/13 vom 18. Juni 2013
Heiner Rickers: Dauergrünlanderhaltungsgesetz besiegelt das Ende der Milchviehwirtschaft
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heiner Rickers, hat angesichts der heutigen (18. Juni 2013) Demonstration der Milchviehhalter vor den Folgen der von der Landesregierung geplanten Novelle des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) gewarnt:
„Wenn dieser Entwurf Gesetzeskraft erlangt, ist eine in Kreisläufen denkende vernünftige Milchviehhaltung wirtschaftlich nicht mehr durchführbar – es wäre ihr aus“, erklärte Rickers in Kiel.
Es sei bezeichnend, dass SPD, Grüne und SSW diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache in die Ausschüsse geben würden. „Wir debattieren in dieser Landtagssitzung über die vorrangig von EU-Recht bestimmte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, auf die wir nahezu keine Einflussmöglichkeiten haben. Die weitgehenden und schädlichen Regelungen des DGLG will diese Regierung dagegen möglichst klammheimlich beschließen“, stellte Rickers fest.
Zumindest in der Marsch würden die Pläne der Landesregierung das Ende einer wirtschaftlichen Milchviehhaltung bedeuten. Im Vergleich zum in der Verbandsanhörung bereits deutlich kritisierten Referentenentwurf seien sogar noch Verschärfungen vorgenommen worden. Dies werde besonders aus
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 den begleitenden Änderungen von Landeswassergesetz, Landesnaturschutzgesetz und der Biotopverordnung deutlich.
„Mit dem Gesetzentwurf werden enteignungsgleiche Einschränkungen bei der Bewirtschaftung festgelegt“, stellte Rickers fest.
Beispielhaft nannte er:
• Zukünftig soll nur noch Festmist in geringen Mengen ausgebracht werden dürfen. Mineraldünger, Jauche, Gülle sind nicht mehr möglich (Art. 4 Begründung). • Die Definition der Biotopverordnung „strukturreiches Dauergrünland mäßig trockener bis nasser und wechselfeuchter Standorte einschließlich grünlandartiger Brachestadien“ (Art. 4 § 1) ist so weit gefasst, dass jede Grünfläche gemeint sein kann, sofern dort auch nur ein Wiesenvogel gesichtet wird. • Offensichtlich rechnet die Landesregierung selbst damit, dass die zusätzliche gesetzlich geschützte Fläche 5.000 ha übertreffen wird. Immerhin wurde dieser Satz aus der Begründung des Gesetzestextes (Art.3) gestrichen. • Bei der Neuansaat darf der Boden nur noch maximal 10 cm tief geritzt werden. Damit wird eine effektive Neuansaat faktisch verhindert. • Dass zukünftig das Ministerium die Breite des Gewässerrandstreifens „abweichend festsetzen“ kann ist ebenso ein enteignungsgleicher Eingriff wie weitere vorgesehene Einschränkungen und Auflagen (Art. 2 § 38a )
Mit der nur scheinbar unspektakulären Überschrift „Übergangsbestimmungen“ soll darüber hinaus eine rückwirkende Veränderungssperre bzw. ein Wiederherstellungsverbot eingeführt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung im Landtag soll bereits das Datum der Zuleitung des Gesetzesentwurfes zur 1. Lesung gelten.
„Die Zuleitung eines Referentenentwurfes an den Landtag soll mit der Verabschiedung beziehungsweise der Veröffentlichung eines Gesetzes gleichgesetzt werden. Das ist nicht nur rechtlich zweifelhaft. Es zeigt, dass diese Landesregierung nichts unversucht lässt, die Landwirte so früh wie möglich unter die Knute zu nehmen“, so Rickers.
Der Landwirtschaftspolitiker betonte, gerade die Grünlandbetriebe hätten in der Vergangenheit für die vorherrschende Artenvielfalt und Gewässerreinheit in Schleswig-Holstein gesorgt. „Rot/Grün/Blau begibt sich einmal mehr auf den ideologischen Irrweg, nach dem der Staat jede Kleinigkeit besser regeln kann“, so Rickers abschließend.



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