Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.13
13:21 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 13 (Spielhallen): Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist niemandem gedient

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn! Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 301 / 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer



Kiel, Dienstag, 18. Juni 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Innen / Spielhallen


Wolfgang Kubicki: Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist niemandem gedient
In seiner Rede zu TOP 13 (Änderung des Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Vor etwas über einem Jahr, im März 2012, hat der Landtag erstmals ein Spielhallengesetz verabschiedet. Die damals regierungstragenden Fraktio- nen von CDU und FDP haben damit eine Regelung getroffen, die die Eröff- nung von neuen Spielhallen in nächster Nähe zueinander sowie die Eröff- nung von Mehrfachkomplexen untersagt hat. Den Großteil der Ziele hätte man damals auch mit den bauplanungsrechtlichen Beschränkungen der Kommunen wirksam erreichen können, wenn nur die entsprechenden Kommunalpolitiker ihren Worten Taten hätten folgen lassen. Stattdessen hat man sich lauthals über die Zahl der Spielhallen ausgelassen, deren Steuereinnahmen – allein die Automatensteuer erbringt in Schleswig- Holstein etwa 14 Millionen Euro im Jahr - dagegen wollte man nicht mis- sen. Das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte dazu.
Wir haben damals ein Gesetz vorgelegt, welches die Spielhallen unter eine strenge Aufsicht stellt:
- Mehr als zwei Konzessionen sind seitdem nicht mehr möglich. - Zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu anderen Spielhallen muss ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten werden. - Es gibt parallele Sperrzeiten zu denen der Spielbanken. - Es gibt deutliche Beschränkungen bei der äußeren Gestaltung sowie eine Ausweispflicht.
Ich könnte noch einige weitere Punkte ergänzen.

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2

Der Landtag sollte ein Gesetz nur verabschieden, wenn die folgenden Prämissen eingehalten werden:

1. Das Gesetz darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen und darf die staatseigenen Spielbanken nicht bevorzugen, denn ansonsten hätte es vor Gericht keinen Bestand.
2. Das Gesetz muss die in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Be- rufsfreiheit schützen. – Die Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass der Betrieb einer Spielhalle in Zukunft wirtschaftlich nicht mehr möglich sein wird. Wir halten deshalb die Beschränkung auf künftig nur noch eine Kon- zession in Verbindung mit all den anderen Vorschriften als schwer verein- bar mit der in der Verfassung geschützten Berufsfreiheit.
3. Das Gesetz darf keine enteignende oder enteignungsgleiche Wirkung entfalten. Eigentum genießt im Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Wenn eine Übergangsfrist, die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung künf- tig verhindert, dann ist das Land verpflichtet, dem Betreiber der Spielhalle Schadensersatz zu leisten. Deshalb gilt bis jetzt auch eine fünfzehnjährige Frist ab Erteilung der Konzession und nicht eine etwa fünfjährige Frist ab dem Datum X. Die 15 Jahre waren nicht willkürlich gegriffen, sondern orien- tierten sich an steuerrechtlichen Abschreibungsfristen.
Gegen den im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetzesentwurf waren auch keine nennenswerten Widerstände zu erkennen. Die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, dem SSW und der Fraktion Die Linke haben sich bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs enthalten. Das dokumen- tiert, dass die von uns vorgetragenen Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen sind.
Niemandem ist mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gedient, am we- nigsten den Spielsüchtigen selbst, die ihr Spiel künftig in die Gaststätten verlagern oder noch viel schlimmer unbeaufsichtigt im Internet fortsetzen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de