Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.13
12:35 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner und Dr. Kai Dolgner: Weitere Aufklärung notwendig!

Kiel, 18. Juni 2013 Nr. 142 /2013



Dr Ralf Stegner und Dr. Kai Dolgner:
Weitere Aufklärung notwendig! Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Umfang der Beteiligung der Hamburger Anwaltskanzlei Bremer & Heller an der Erstellung von Entwürfen für Gesetze und Verordnungen zum Glücksspielrecht durch die ehemalige Landesregierung (Drucksache 18/884) erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Ralf Stegner, und der Vorsitzende des Arbeitskreises für Inneres, Recht und Kommunales, Dr. Kai Dolgner:
Politisch hat die neue Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW die Geisterfahrt Schleswig-Holsteins beim Glücksspielrecht beendet. Was das Zustandekommen des schwarz-gelben Sonderwegs angeht, gibt es weiteren Aufklärungsbedarf.
Die Antwort der Landesregierung offenbart interessante Einzelheiten zur Entstehung einer in der Bundesrepublik beispiellosen Regelung zum Glücksspielrecht. Es bleiben aber einige Fragen offen. So ist nicht abschließend geklärt, von wem und mit welchem Hintergrund die Kanzlei beauftragt wurde und welchen Einfluss die von ihr erstellten Regelungen auf die von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnungen hatten.
Es ist grundsätzlich nicht zu kritisieren, dass sich die Landesregierung oder einzelne Fraktionen des Landtages zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben externen Sachverstandes bedienen und hierfür die ihnen zweckgebunden zur Verfügung gestellten Steuergelder aufwenden. Aus der Antwort der Landesregierung ergeben sich jedoch weitere Fragen, ob diese Regeln hier von allen eingehalten wurden. Wir werden dem nach der Sommerpause nachgehen und Einsichtnahme in die einschlägigen Akten der Landesregierung beantragen.


Anlage: Drucksache 18/884 2 3 4 5 6