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18.06.13
11:21 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 15: Die Regierungsfraktionen haben eine schnelle Sanierung der Straßen vermurkst

Finanzpolitik
Nr. 360/13 vom 18. Juni 2013
Tobias Koch zu TOP 15: Die Regierungsfraktionen haben eine schnelle Sanierung der Straßen vermurkst
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Es ist schon irgendwie paradox: Schleswig-Holstein ist ein Bundesland mit drohendem Haushaltsnotstand und gleichzeitig sind wir dabei, ein Sondervermögen nach dem anderen einzurichten. Gegen den von SPD, Grünen und SSW in der Mai Sitzung vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Sondervermögen Landesstraßen wurden zwischenzeitlich verfassungsrechtliche Bedenken von Seiten des wissenschaftlichen Dienstes geäußert.
Heute nun liegt uns der Gesetzentwurf der FDP zur Beratung vor, mit dem ein Sondervermögen zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen aus den erhofften Zensus-Millionen gebildet werden soll. Ich will die Gelegenheit gerne nutzen, um auch Ihnen Frau Ministerin Heinold noch einmal zu erklären, warum Sondervermögen nicht gleich Sondervermögen ist und warum Schulden für Investitionen etwas anderes sind als Schulden für laufende Ausgaben. Als CDU und FDP im Jahr 2010 das erste Sondervermögen geschaffen haben, um mit 60 Millionen Euro den Krippenausbau im Land zu beschleunigen, habe ich dazu im Landtag erklärt:
"Den Spielraum dazu hat uns die sparsame Haushaltsführung unserer
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Landesregierung eröffnet. Wir greifen dabei auf die Minderausgaben des Jahres 2010 zurück. Mit Minderausgaben an der einen Stelle lassen sich einmalige Mehrausgaben an anderer Stelle finanzieren."
Es waren somit zwei Kriterien, die wir für die Beurteilung des damaligen Sondervermögens herangezogen haben:
1. Der Spielraum für die Bildung des Sondervermögens muss zunächst durch eine sparsame Haushaltsführung erwirtschaftet worden sein.
2. Die aus dem Sondervermögen zu tätigenden Mehrausgaben müssen die Haushalte der kommenden Jahre entlasten.
Nur wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, unterstützt uns das Sondervermögen bei der Einhaltung der Schuldenbremse! 2012 haben SPD, Grüne und SSW mit den zwei Sondervermögen für Hochschulsanierung und zur Energetischen Sanierung von Schulen und KiTas dann genau das Gleiche gemacht.
Sie haben den - wohlgemerkt von der Vorgängerregierung hinterlassenen - Spielraum genutzt. Die Sondervermögen sind zudem geeignet, die folgenden Haushalte von diesen notwendigen Investitionen zu entlasten. Und deshalb hat die CDU-Fraktion auch nicht dagegen gestimmt.
Darüber hinaus hatten wir aber schon 2012 beantragt, auch ein Sondervermögen für die Landesstraßen zu bilden. Zur Wahrheit gehört dazu, dass damals keine andere Fraktion bereit war, diesem Antrag zuzustimmen. Frau Ministerin Heinold, der Antrag lag vor und die Regierungsfraktionen haben ihn abgelehnt. Mit dem Haushalt 2013 wurde stattdessen im Januar dieses Jahres das Sondervermögen PROFI zur energetischen Gebäudesanierung gebildet. Dieses Sondervermögen erfüllt keines der zwei Kriterien:
Es wurde nicht aus erwirtschafteten Minderausgaben gebildet, sondern von vornherein zu Lasten einer höheren Neuverschuldung. Und wie sich mittlerweile zeigt, entlastet PROFI auch nicht die kommenden Haushalte, sondern im Gegenteil: Die Projekte sind unwirtschaftlich, es dauert 30 Jahre bis sie sich amortisiert haben, und bis dahin wird der Landeshaushalt mit zusätzlichen Zins und Zinseszinsen belastet. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion die Bildung des Sondervermögens PROFI abgelehnt. Nun stehen wir vor der Frage, wie sich zusätzliche Millionen für die Sanierung unserer Landesstraßen mobilisieren lassen. Und jetzt sind alle Fraktionen bereit, hierfür ein Sondervermögen zu bilden, wie es die CDU schon 2012 vorgeschlagen hatte.

Seite 2/3 Allein die Wege dorthin unterscheiden sich in den Gesetzentwürfen von CDU, FDP und den Regierungsfraktionen. In der Mai Sitzung habe ich auf die terminliche Dringlichkeit hingewiesen: Nur mit einem Gesetzesbeschluss in der heutigen Juni-Tagung wäre es möglich gewesen, die Straßensanierungen im Sommer auszuschreiben, anschließend Aufträge zu vergeben und dann noch im Herbst mit den Arbeiten tatsächlich zu beginnen. Das haben die Regierungsfraktionen mit ihrem dilettantischen Vorgehen vermurkst. Schon die Einbringung des Gesetzentwurfes mitten in die laufende Parlamentsdebatte hinein war im Mai unparlamentarisch.
Mit der jetzt vorgenommenen Verschiebung der weiteren Beratungen auf den August steht fest, dass in diesem Jahr kein einziger Euro zusätzlich in die Sanierung der Landesstraßen fließen wird. Das ist auch - bei aller inhaltlichen Sympathie - das Manko des FDP-Gesetzentwurfes. Ob und wann die erhofften Millionen aus der Zensus-Rückzahlung fällig werden, ist vollkommen offen. Selbst wenn sie in diesem Jahr noch fließen, stehen die Mittel dann erst im kommenden für Sanierungsarbeiten an den Landesstraßen zur Verfügung. Es sei denn die Zensus-Mittel werden stattdessen für den Anteil Schleswig-Holsteins am Fluthilfe-Fonds benötigt.
Die CDU-Fraktion hat einen rechtssicheren Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die nicht benötigten Mittel des vorhandenen Sondervermögens PROFI zugunsten der Sanierung der Landesstraßen umwidmen. Wenn das Gesetz heute beschlossen worden wäre, hätten noch in diesem Jahr bis zu zehn Millionen Euro zusätzlich für die Beseitigung der Schlaglochpisten im Land zur Verfügung gestanden. Die Grünen hätten mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ihren Ankündigungen vor der Kommunalwahl Taten folgen lassen können, statt eine reine Ankündigungspolitik zu betreiben. Und in Richtung FDP und der Zensus-Millionen sage ich: Wir sollten das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Ich beantragte deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Finanzausschuss.



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