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17.06.13
14:01 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Elbehochwasser, Landes- und Raumordnungsplanung, Erhöhung des Garantievolumens der HSH Nordbank und Energiewende

76/2013 Kiel, 17. Juni 2013


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Elbehochwasser, Landes- und Raumordnungsplanung, Erhöhung des Garantievolu- mens der HSH Nordbank und Energiewende
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag am Dienstag, 18. Juni, 10 Uhr, sowie am Donnerstag und am Freitag, 20. Juni und 21. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Am Mittwoch, 19. Juni, ist wegen der Anhörung beim Landesverfassungsgericht keine Sitzung! Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Aktuelle Stunde zum Elbehochwasser, die Landes- und Raumordnungsplanung, die Erhöhung des Garantievolumens bei der HSH Nordbank, die Finanzierung der Sanierung von Landesstraßen und die Energiewende. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vor- schau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Ple- nartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Dienstag, 18. Juni, 10:00 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu den Folgen des Elbhochwassers, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten In einer Aktuellen Stunde berät der Landtag über die Folgen des Hochwassers an der Elbe, das im Land vor allem die Städte Lauenburg und Geesthacht getroffen hat. Die Landesregierung hat Mitte Juni bereits erste Schritte eingeleitet. Um den Flutopfern in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch zu helfen, wird zunächst eine Million Euro be- reitgestellt. Diese Mittel hat der Finanzausschuss des Landtages bereits einstimmig bewilligt. Der Bund legt noch einmal die gleiche Summe drauf. Pro Person werden in einem Haushalt 500 Euro Soforthilfe bewilligt. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2.500 Euro begrenzt. Ein konkreter Nachweis für den Schaden ist nicht erforder- lich, es reicht die Versicherung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind. Wohneigen- tümer erhalten für Schäden in ihrem Haus eine Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Hier müssen die Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Städte die notwendigen Reparaturen wie beispielsweise Trockenlegung, Beseitigung von Ölschäden oder Reparatur von Heizungen feststellen. Außerdem gibt es einen Härtefonds für Schleswig-Holsteiner, die durch das Hochwasser in Lauenburg oder Geesthacht in eine exis- tenzgefährdende Notlage geraten sind. Anträge sind bis zum 31. Juli 2013 direkt bei den Städten Lauenburg oder Geesthacht zu stellen. Zudem haben Bund und Länder einen Hilfsfonds von etwa acht Milliarden Euro beschlossen. Unklar ist allerdings, wie der Fonds finanziert werden soll. Die Bundesregierung will hierfür neue Schulden aufnehmen, aus der SPD wird der Ruf nach Steuererhöhungen laut. Das Pa- ket soll bis zum 5. Juli Bundestag und Bundesrat passieren. Nach der Hochwasserkatastro- phe von 2002 hatte die damalige rot-grüne Koalition einen Bund-Länder-Aufbaufonds von gut sieben Milliarden Euro beschlossen. Der Acht-Milliarden-Topf soll je zur Hälfte vom Bund und von den 16 Ländern gefüllt werden. Allerdings gibt es Medienberichten zufolge Streit darüber, wie stark sich jedes einzelne Bun- desland beteiligen muss. Rheinland-Pfalz beispielsweise wolle seine eigenen Ausgaben für den Hochwasserschutz an Rhein und Mosel von seinem Zuschuss in den Fonds abziehen, heißt es. Das schleswig-holsteinische Landeskabinett forderte zudem, dass die Vorsorge und der Schutz vor Hochwasser überprüft werden. In Deutschland habe es vier extreme Hochwasser innerhalb von elf Jahren gegeben, und es sei mit weiteren zu rechnen. Entsprechend stoße der bisherige Hochwasserschutz an seine Grenzen. Es könne nicht nur darum gehen, Deiche immer höher zu bauen. Notwendig seien mehr Überflutungsflächen und Deichrückverlegun- gen.

TOP 15 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung und In- standhaltung von Landesstraßen, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/927), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Der Landeszuschuss für das marode schleswig-holsteinische Straßennetz verzögert sich. Anders als von der Opposition angestrebt, wird der Landtag in seiner Juni-Sitzung nicht ab- schließend über das geplante Hilfspaket gegen die Schlaglöcher im Lande beraten. Das hat der Finanzausschuss beschlossen. Die CDU warf der Nord-Ampel daraufhin vor, die Stra- ßensanierung zu „blockieren“, nachdem es rechtliche Unklarheiten im Gesetzentwurf der Koalition gegeben habe. Nun ist eine erneute Ausschussberatung für den 8. August geplant. Die Union hatte die Debatte im Mai angestoßen und vorgeschlagen, Energiesparmittel aus dem PROFI-Programm in die Reparatur der Straßen umzuleiten. Das stieß bei der Koalition auf grundsätzlichen Zuspruch. SPD, Grüne und SSW legten einen eigenen Entwurf mit glei- cher Stoßrichtung vor. Da die bei PROFI lagernden Mittel für Energiesparmaßnahmen eher schleppend abgerufen würden, könnten etwa acht Millionen Euro umgeschichtet werden, hieß es. Das „Programm für vorsorgende Finanzpolitik (PROFI)“ hat die Nord-Ampel als einen Kern des Landeshaushalts 2013 aufgelegt. Inhalt: 50 Millionen Euro, mit denen öffentliche Gebäude energiesparend nachgerüstet werden sollen.



2 Unterdessen legt die FDP einen weiteren Vorschlag auf den Tisch. Die Liberalen wollen das zusätzliche Geld, das Schleswig-Holstein aufgrund der frisch vorgelegten Zensus-Daten kas- siert, in die Instandsetzung der Straßen stecken. Die „zu erwartenden Mittel von ca. 50 Millio- nen Euro für 2011 und 2012“ sollen in ein Sondervermögen fließen, das von der Investitions- bank verwaltet wird. Das Land erhält als Ergebnis der Volkszählung zusätzliche Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, weil es mehr Einwohner hat als erwartet. Mehr als ein Drittel des knapp 3600 Kilometer langen Straßennetzes in Schleswig-Holstein ist laut Verkehrsministerium dringend sanierungsbedürftig. Aktuell ist das Straßennetz laut Minis- terium auf 684 Kilometern mit 465 Verkehrsbeschränkungen versehen – also Geschwindig- keitsbeschränkungen oder Sperrungen. Der Landesrechnungshof beziffert den Sanierungs- stau auf mehr als 100 Millionen Euro. Der Straßenbau-Etat ist bereits zu Jahresbeginn um fünf auf 11,25 Millionen Euro aufgestockt worden.

TOP 10 Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 18/891), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten Jedes Jahr verbringen zwischen 700 und 1.000 junge Menschen Zeit in der Jugendarrestan- stalt Moltsfelde bei Neumünster. Hier müssen Jugendliche oder junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren bis zu vier Wochen verbringen, wenn sie auf die schiefe Bahn geraten sind und vom Gericht als Warnschuss in den Arrest geschickt werden. Anlässe können zum Bei- spiel Körperverletzung, Diebstahl oder Handy-Raub sein. Wie der Arrest gestaltet wird und was er erreichen soll, will die Landesregierung nun in einem Gesetz festlegen. Der Landtag berät in Erster Lesung. Ziel soll es sein, zu „möglichst nachhaltigen Veränderungen in der Lebenswirklichkeit der jun- gen Menschen“ zu kommen, heißt es aus dem Justizministerium. Deswegen sei das Regel- werk kein „kleiner Strafvollzug“, sondern „modern und pädagogisch ausgerichtet“. So sei die Verzahnung des Arrests mit den Jugendämtern wie auch mit der Erziehungswissenschaft ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes. Das Gesetz soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Es soll die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1976 sowie die Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes zu diesem Thema ablösen. Nach der ersten Föderalismusreform 2006 ist dieser Bereich in die Hoheit der Länder übergegan- gen. Das jetzt vorgelegte Regelwerk sei eine Überarbeitung des Entwurfes der ehemaligen schwarz-gelben Regierung, der in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr in den Landtag eingebracht wurde, so das Ministerium.

TOP 13 Änderung des Spielhallengesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/918), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten Spielautomaten gelten als Süchtigmacher und Groschengrab. Deswegen will die Landesre- gierung die bestehenden Einschränkungen für Spielhallen weiter verschärfen. Das sei auch deswegen nötig, weil Schleswig-Holstein inzwischen dem Glücksspiel-Staatsvertrag der Bun-



3 desländer beigetreten ist, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Denn der Staatsvertrag ziele auf eine „gewollte starke Ausdünnung der Spielhallenlandschaft“ ab. Konkret sollen das Rauchen, das Essen und das Trinken von Alkohol im Spielsalon untersagt werden. Der Verkauf von Speisen ist bereits jetzt verboten – nun soll das auch für den Ver- zehr gelten. Denn: „Es erscheint aus Spielerschutzgründen geboten, den Spielern oder Spie- lerinnen durch Verlassen der Spielhalle zu Essenszwecken die Möglichkeit einzuräumen, über die Fortführung des Spiels nachzudenken.“ Aus dem gleichen Grund soll es auch keine Geldautomaten mehr in Spielhallen geben: Wer den Inhalt seines Portemonnaies bereits ver- zockt hat, kommt möglicherweise auf dem Weg zur Bank zur Besinnung, so die Hoffnung. Inhaber dürfen außerdem nicht im Außenbereich für ihre Einrichtungen werben, und sie dür- fen nicht die Wörter „Casino“ oder „Spielbank“ benutzen. Und: Es soll keine „Doppelkonzessi- onen“ mehr geben, also zwei Spielhallen direkt nebeneinander. Erlaubt wären dann nur noch einfache Hallen mit maximal zwölf Spielgeräten. Für größere Betriebe ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Bereits im vergangenen Jahr hat die damalige schwarz-gelbe Koalition Vorgaben für die rund 500 Spielhallen im Lande beschlossen. So sollen keine neuen Spielhallen in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden. Es müssen mindestens 300 Meter Luftlinie zwischen Schule und Daddel-Halle liegen. Aus Gründen des Spielerschutzes müssen Spielhallen zwischen 5.00 Uhr und 10.00 Uhr morgens grundsätzlich schließen.

TOP 9, 12 und 20 Gesetzentwürfe zur Landes - und Raumordnungsplanung sowie An- trag zu einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg, Gesetzentwurf der Landes- regierung (Drs. 18/885), Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/898), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/821), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/874), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten In Schleswig-Holstein soll es in Zukunft statt fünf nur noch drei Planungsräume geben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Landesregierung dem Parlament vorlegt. Weitere Vor- schläge zur Raumplanung kommen aus der Opposition: Die FDP will eine engere Zusam- menarbeit mit Hamburg, und die Piraten fordern, dass bestehende Pläne strenger eingehal- ten werden – und dass nicht nachträglich große Einkaufszentrum auf der grünen Wiese per Ausnahmegenehmigung zugelassen werden. Die Landesregierung will die Planungsräume folgendermaßen festlegen: Planungsraum I um- fasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Planungs- raum II sieht die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg- Eckernförde vor. Das weitaus größte Gebiet, Planungsraum III, umfasst Lübeck und die Krei- se Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. Innerhalb dieser Zuschnitte wird in Regionalplänen festgelegt, welche Räume wie genutzt werden sollen, beispielsweise für Wohnen und Gewerbe, Natur- und Landschafts- schutz, für Verkehrswege und Leitungen oder für Erholung und Freizeit.



4 Entgegen erster Überlegungen ist nun nicht mehr daran gedacht, den Hamburger Rand auf- zuteilen. Dennoch regt sich Widerspruch - insbesondere in Neumünster. Die Ratsversamm- lung hatte sich im vergangenen Dezember dafür ausgesprochen, die Stadt dem südlichen Planungsraum zuzuordnen, weil die Stadt auch Teil der Metropolregion Hamburg ist. Die Landesregierung hält dagegen: Neumünster soll trotz der Zugehörigkeit zur Metropolregion weiterhin der Kiel-Region zugeordnet bleiben. So kann die Stadt nach Auffassung der Lan- desregierung „als Oberzentrum am besten seine wichtige Brückenfunktion zwischen der Met- ropolregion Hamburg und der Kiel-Region erfüllen“. Die FDP drängt darauf, in diesem Bereich verstärkt mit dem Nachbarn Hamburg zusammen- zuarbeiten. Die Liberalen fordern, „mittelfristig zu einer gemeinsamen Landesplanung zu kommen, um die Chancen des norddeutschen Wirtschaftsraumes zu erhöhen und die vor- handenen Potenziale der norddeutschen Kooperation besser als bisher zu nutzen“. Die Piraten monieren, dass die Landesregierung in den letzten Jahren „Zielabweichungen“ zu den bestehenden Raumordnungsplänen „nicht mehr nur ausnahmsweise, sondern immer wieder“ genehmigt habe. Dadurch seien Einkaufszentren auf der grünen Wiese genehmigt worden, „obwohl der Landesentwicklungsplan diese zur Gewährleistung lebendiger Innen- städte und Oberzentren verhindern soll“. Per Gesetzentwurf wollen die Piraten solche Aus- nahmen stärker als bisher einschränken.

TOP 37 Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/926), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten 196 angestellte Lehrer wurden zum Ende des vergangenen Schuljahres 2011/12 am Beginn der Sommerferien entlassen – und viele von ihnen wurden dann zum Start des neuen Schul- jahres wieder eingestellt. Konsequenz: Das Land sparte während der schulfreien Zeit das Gehalt, stattdessen sprang die Arbeitslosenversicherung ein. Auf diesen Zusammenhang haben Mitte Mai Presseberichte verwiesen und sich dabei auf Zahlen der Agentur für Arbeit berufen. Die FDP ruft die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf, diese „Praxis zu un- terbinden“. Sie sei „unredlich“. Insgesamt 1.619 Pädagogen im Lande hatten zum Stichtag Ende Mai 2013 einen Zeitvertrag. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor (Drs. 18/846). Damit ist die Zahl der Lehrer mit Zeitvertrag in den vergangenen zwei Jahren gestie- gen – im Mai 2011 waren es noch 1.456, wie aus einer Anfrage der damals oppositionellen Grünen hervorgeht. Laut Bildungsministerium hat Ministerin Waltraud Wende (parteilos) be- tont, „dass sie ihre Möglichkeit zur Reduzierung der befristeten Beschäftigung von Lehrkräf- ten Ausschöpfen will“.
1.268 der derzeit befristet beschäftigten Lehrer haben mindestens ihren zweiten befristeten Vertrag unterschrieben. Ein großer Teil der vorübergehend Angestellten (958) nimmt eine Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung wahr.



5 TOP 33 Sachstandsbericht zur Errichtung einer Pflegekammer, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/921), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Im vergangenen Dezember hat der Schleswig-Holsteinische Landtag mit rot-grün-blauer Mehrheit als erstes Landesparlament den Weg für eine Pflegekammer geebnet. Sie soll als Interessenvertretung der Pflegeberufe fungieren und darauf hinwirken, dass der Beruf insge- samt attraktiver für Nachwuchskräfte wird. Die CDU fragt nun bei der Landesregierung nach, wie weit es mit der Einrichtung der Kammer ist, wie viel Geld es kostet und wie viel Personal dafür benötigt wird. Die Union warnt zudem davor, neue „bürokratische Strukturen“ zu schaffen und Pflegekräfte in die „Zwangsverkammerung“ zu treiben. Hintergrund: Die Mitglieder sollen die Kammer mit ihren Beiträgen finanzieren. In der vergangenen Wahlperiode war die Einrichtung der Kam- mer noch am Widerstand der damaligen schwarz-gelben Mehrheit gescheitert.

TOP 16 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts, Wahl- vorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesver- fassungsgerichts (Drs. 18/886), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minu- ten

Donnerstag, 20. Juni, 10:00 Uhr

TOP 22 Finanzierungsmöglichkeiten der westlichen Elbquerung der A 20, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/832), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten Dauerbrenner A20: Die CDU drängt erneut darauf, den Bau der Autobahn auf allen Teilab- schnitten so schnell wie möglich voranzutreiben. Die Union sieht sich durch eine aktuelle Stu- die bestätigt. Darin werden Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Elbquerung von Glück- stadt nach Niedersachsen angestellt. Das Bundesverkehrsministerium hat nach eigenen Angaben in Abstimmung mit den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine „Eignungsabschätzung“ erstellen lassen, um auszuloten, ob der geplante Elbtunnel über eine Maut finanziert werden kann. Ergebnis: Ein so genanntes F-Modell, eine Öffentlich-Private Partnerschaft, könne wirtschaftlich tragfähig sein, wenn der Bund 50 Prozent der Baukosten von geschätzten 1,3 Milliarden Euro als An- schubfinanzierung vorschießt. Ein privater Betreiber würde dann den Rest der Summe über- nehmen und könnte im Gegenzug 30 Jahre lang eine Tunnelmaut kassieren. Das Bundesverkehrsministerium und die schleswig-holsteinische CDU-Fraktion rufen die rot- grün geführten Landesregierungen in Kiel und Hannover auf, die rechtlichen Voraussetzun- gen für einen baldigen Baubeginn zu schaffen, damit mögliche Investoren besser planen können. Die Nord-CDU favorisiert eine Projektgesellschaft unter staatlichem Dach, wie es die dänische Seite beim Bau des Fehmarnbelttunnels vormacht. Ziel müsse es sein, den Tunnel bis 2025 fertig zu stellen. Die Regierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben


6 ablehnend auf die Studie aus Berlin reagiert und rufen den Bund auf, sämtliche Kosten zu tragen. Die Nord-Ampel verweist im Koalitionsvertrag darauf, dass der noch bis 2015 laufende Bun- desverkehrswegeplan „hoffnungslos unterfinanziert“ sei und dass es keine gesicherte Zeit- planung für den Bau der gesamten A20 gebe. Deswegen müsse zunächst von Osten her der „verkehrstechnisch sinnvolle“ Anschluss an die A7 bei Bad Bramstedt hergestellt werden. Mehr sei in der laufenden Wahlperiode bis 2017 nicht möglich. Die Koalitionspartner betonen aber auch ihre „grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen“ in dieser Sache - die Grünen haben wiederholt Zweifel geäußert, ob das zu erwartende Verkehrsaufkommen den Bau des Großprojekts überhaupt rechtfertigt. Unterdessen gerät der Zeitplan für den Weiterbau der A20 von Wittenborn bis zur A7 bei Bad Bramstedt ins Stocken. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfra- ge der CDU (Drs. 18/843) hervor. Grund sind verschiedene Klagen gegen das Großprojekt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Abschluss des Verfahrens rechnet das Wirtschaftsministerium mit einem Baubeginn zum Jahreswechsel 2013/14 und einer fünfjähri- gen Bauzeit. Voraussetzung: Der Bund stellt die erforderlichen Mittel von rund 126 Millionen Euro zur Verfügung.

TOP 17 Gründung einer eigenen "Eliteschule des Sports", Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/673), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Schleswig-Holstein will die Rahmenbedingungen für Spitzensportler verbessern. Eine so ge- nannte Profilquote für Top-Athleten an der Kieler Uni gibt es schon – vor allem mit Blick auf die Segler und den Olympia-Stützpunkt Kiel-Schilksee. Eine „Eliteschule des Sports“ soll hin- zukommen. Die CDU hakt nun nach, wie weit die Planungen sind. Gemäß den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind eigens einge- richtete Sportlerklassen, auf die Trainings- und Wettkampfanforderungen zugeschnittenen Stundentafeln und kurze Wege zu den Trainingsstätten wesentliche Aspekte einer „Eliteschu- le des Sports“. Die im Lande geplante Einrichtung soll nach Angaben des Innenministeriums im Verbund mit den Partnerschulen des Leistungssports entstehen. Davon gibt es derzeit zwei im Lande: Die IGS Kiel-Friedrichsort und die Lauenburgische Gelehrtenschule in Ratze- burg. Nach Angaben des DOSB gibt es in 14 deutschen Bundesländern insgesamt 39 Eliteschulen des Sports, jedoch bislang keine in Schleswig-Holstein.

TOP 18 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/807), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Auch vermeintlich fleischlose Produkte wie Kartoffelchips oder Fruchtsaft können tierische Bestandteile enthalten – und das macht es für Vegetarier und Veganer wie auch für Angehö- rige bestimmter Religionsgemeinschaften schwierig, die richtige Kaufentscheidung zu treffen. Hierauf weisen die Piraten hin und fordern eine Kennzeichnungspflicht sowie eine klare Defi-



7 nition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Die Landesregierung soll sich hierfür im Bundesrat einsetzen. Das Problem: Viele industriell hergestellte Lebensmittel enthalten Zutaten, Zusatzstoffe oder Aromen mit tierischen Bestandteilen, die derzeit nicht auf der Packung ausgewiesen werden und damit für den Verbraucher nicht ersichtlich sind. Das gelte zum Beispiel für Gelatine im Multivitaminsaft, für Aroma mit Geflügel-, Schweine oder Rindfleisch in Chips oder für Cystein aus Schweineborsten in zahlreichen Backwaren, so die Piraten. Auch freiwillige Kennzeich- nungen als „vegan“ oder „vegetarisch“ seien oft nicht zuverlässig. Das stelle Menschen vor Probleme, die bewusst fleischlos leben wollen oder die als Muslime oder Juden Schweine- fleisch grundsätzlich ablehnen. Um für Klarheit zu sorgen, wollen die Piraten alle tierischen Zutaten mitsamt Angabe der je- weiligen Tierart auf die Verpackung schreiben lassen. Und: Wer seine Produkte als „vegeta- risch“ einstuft, muss sicherstellen, dass keine tierischen Überreste enthalten sind. Ei, Milch und Honig sollen erlaubt sein. Wer „vegane“ Speisen anbietet, soll auf jegliche Zutaten tieri- schen Ursprungs verzichten müssen.

TOP 19, 31 und 32 Anträge zur Entzerrung der Sommerferientermine, zum Kreuzfahrt- und barrierefreien Tourismus, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/808), Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/909, 18/910), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Kurz vor Beginn der Urlaubssaison blickt der Landtag auf die Lage der schleswig- holsteinischen Tourismusbranche. Es geht um die Entzerrung der Ferientermine, um Kreuz- fahrtschiffe und um barrierefreien Tourismus. Thema Ferien: Um Hotels, Pensionen und Campingplätze besser auszulasten und Staus zu vermeiden, will die FDP die Sommerferien in den Bundesländern entzerren. Der Rahmen von 90 Tagen vom Ferienbeginn im ersten Land bis zum Ferienende im letzten Land müsse wie- der voll ausgeschöpft werden, heißt es bei den Liberalen. Vor allem die drei bevölkerungs- reichsten Länder NRW, Bayern und Baden-Württemberg dürften sich beim Sommerurlaub nicht gegenseitig auf den Füßen stehen. Mit diesem Appell greift die schleswig-holsteinische FDP Forderungen aus der gesamten norddeutschen Politik und Wirtschaft auf.
Auch auf der Wirtschaftsministerkonferenz Anfang Juni in Rostock herrschte in dieser Frage große Einigkeit. Die Wirtschaftsminister riefen die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, den Ferienkorridor wieder zu verbreitern. Die Entscheidung über die Ferientermine fällt in der KMK, dort können die Landesregierungen bis zum 1. Juli ihre Vorschläge einbringen. Dann wollen die Kultusminister die Schulferien für die Jahre 2018 bis 2024 festzurren. Die schles- wig-holsteinische Ressortchefin Waltraud Wende (parteilos) hat bereits ihr OK signalisiert.
Das Problem: In der derzeit laufenden Periode 2011 bis 2017 wird der 90-Tage-Korridor in der Regel nicht ausgeschöpft. So liegen im kommenden Jahr zwischen dem ersten Ferientag in den ersten Ländern und dem letzten Ferientag in den letzten Ländern sogar nur 71 Tage, 2015 sind es 76. Die geballten Ferientermine haben erhebliche Auswirkungen auf den Tou- rismus. In den Stoßzeiten sind die Hotels überbucht, während Anfang Juni oder Ende August


8 häufig Leerstand herrscht. Der Tourismusverband Schleswig-Holstein beziffert die Verluste für die Branche auf rund 15 Millionen Euro pro Tag. Thema Kreuzfahrer: Die CDU ruft die Landesregierung auf, für eine bessere Bahn-Anbindung der schleswig-holsteinischen Kreuzfahrer-Kais in Kiel und Lübeck zu sorgen. Zudem soll die Tourismusagentur (TASH) in Skandinavien eine Marketing-Kampagne für den Kreuzfahrt- Standort Schleswig-Holstein starten. Über ihre Aktivitäten soll die Landesregierung im August berichten. Im vergangenen Jahr wurde der Kieler Hafen 138 Mal von insgesamt 26 Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Die Zahl der Passagiere sank jedoch von 375.000 auf 350.000, weil weniger große Pötte dabei waren. In der laufenden Saison wird 136 Mal Station in Kiel gemacht, und es laufen wieder mehr größere Schiffe die Landeshauptstadt an. Lübeck-Travemünde ver- zeichnete im vergangenen Jahr 24 Kreuzfahrer-Stopps. Thema barrierefreier Tourismus: Die Union fordert von der Landesregierung, Leitlinien für den barrierefreien Tourismus zu erarbeiten. So sollen Verkehrsunternehmen, Restaurants und Übernachtungsanbieter für das Thema sensibilisiert werden, und es soll bundesweit einheitli- che Kriterien für barrierefreien Tourismus geben. Bei einer Fachveranstaltung zu diesem Thema, die im Juni 2012 im Landeshaus stattgefun- den hat, wurde darauf hingewiesen, dass lediglich ein Prozent der Hotelbetten im Lande be- hindertengerecht seien – obwohl mehr als zehn Prozent der Menschen in Deutschland mit einem körperlichen Handicap leben. Gefordert wurde zudem, nicht nur die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern oder von Familien mit Kinderwagen in den Blick zu nehmen, sondern auch die Interessen von hör-, seh- oder sprachbehinderten Menschen.

TOP 52 Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2384), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/750), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/889), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Der Umstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien gestaltet sich schwierig – die Suche nach Atommülllagern stockt, und wenn vor Ort ein Windpark oder eine Stromleitung gebaut werden soll, herrscht nicht nur Begeisterung. Dennoch bringe die Energiewende bereits jetzt für Schleswig-Holstein große Vorteile, betont die Landesregierung in einem 100 Seiten star- ken Bericht. So profitiere die heimische Wirtschaft: 14.000 Jobs gibt es im Lande im Bereich der erneuer- baren Energien, darunter 6.800 in der Windkraftbranche und 5.300 bei der Biomasse. Investi- tionen in die Energiewende kommen dem Bericht zufolge insbesondere der mittelständischen Wirtschaft zugute, etwa wenn Gebäude energetisch saniert werden oder wenn Dächer mit Sonnen-Kollektoren ausgerüstet werden. Schleswig-Holstein ist zudem ein Gewinner bei der EEG-Umlage, die Stromkunden für den Ausbau der regenerativen Energien zahlen. So flossen 2011 rund 1,2 Milliarden Euro aus diesem Topf in den Norden. Rechnet man die Belastung der heimischen Verbraucher gegen, so verblieb ein Netto-Gewinn von 380 Millionen – Tendenz steigend. Und: Im gleichen Jahr


9 haben Unternehmen aus dem Energiebereich rund 50 Millionen Euro an Einkommens-, Kör- perschafts- und Gewerbesteuer an Land und Kommunen gezahlt. Das Umweltministerium tritt zudem dem Vorwurf entgegen, die Energiewende belaste die privaten Haushalte. Zwar sei aufgrund der nötigen Investitionen „ein gewisser Anstieg der Strom- und Wärmepreise nicht vermeidbar“. Zugleich gebe es aber auch eine größere Kon- kurrenz auf dem Strommarkt – und das könne die Preise drücken. Und: Rechnet man die „externen Kosten“ bei Atom und Kohle mit dazu, etwa Luftverschmutzung, Klimawandel und die Lagerung von Brennstäben, dann sei die Energie aus Wind und Wasser „schon heute kostengünstiger“.

TOP 23 und 34 Anträge zu den Lebensbedingungen von Bienen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/847), An- trag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/922), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten Giftige Pflanzenschutzmittel, Parasiten, Krankheiten und strenge Winter haben dafür gesorgt, dass die Zahl der Honigbienen in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen ist – nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern weltweit. Die Entwicklung kann katastrophale Folgen ha- ben: für die Artenvielfalt, aber auch für die Ernährung der Menschen. Denn die fleißigen In- sekten sichern durch ihren Pollen-Transport den Bestand vieler Pflanzenarten, die dann auf dem Esstisch landen. Die Politik ist alarmiert. Die EU-Kommission hat im Frühjahr den Einsatz von Nervengiften zur Schädlingsbekämpfung bei Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle für die nächsten zwei Jahre verboten. Dann soll geprüft werden, ob sich die Bienenvölker erholt haben. Die Koaliti- on und die Piraten im Landtag begrüßen diesen Schritt. Darüber hinaus fordern sie die Lan- desregierung auf, gemeinsam mit den Imkern im Lande eine Bestandsaufnahme zu erstellen, wie viele Bienenvölker es in Schleswig-Holstein gibt und wie sich ihre Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt hat.
Die Piraten regen außerdem an, im Lande eine bienenfreundlichere Umgebung zu schaffen. So sollen Forscher und Praktiker insektenfreundliche Bewirtschaftungskonzepte entwickeln, und auf landeseigenen Flächen wie auch in privaten Gärten und Beeten sollen mehr Blumen blühen.

TOP 29 und 30 Anträge zum Ausgleichsflächenkataster und zur Bundeskompensati- onsverordnung, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Ab- geordneten des SSW (Drs. 18/904), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/908), geplan- ter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Energiewende verändert die Landschaft: Der Bau von Windrädern und Stromleitungen ist ein erheblicher Eingriff in die Natur – und der muss durch Ausgleichsflächen an anderer Stelle wieder gutgemacht werden. Vor diesem Hintergrund fordert die Koalition ein landesweit ein- heitliches Kataster dieser Ausgleichsflächen. Und die CDU fragt bei der Landesregierung



10 nach, wie sie zum Vorschlag des Bundes für eine deutschlandweite Kompensationsverord- nung steht. Thema Kataster: Die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise sind zwar seit 2008 angehal- ten, die Ausgleichsflächen zu erfassen. Doch in der Praxis seien die Aufzeichnungen „lü- ckenhaft“, und die Daten lägen nicht landesweit in digitaler Form vor, so die Koalitionsfraktio- nen. Deswegen soll die Landesregierung „sicherstellen, dass eine landesweite Auswertung der Daten möglich ist“. Hingegen gibt es in Schleswig-Holstein seit Mitte Juni ein bundesweit einmaliges Kataster zum Stand des Netzausbaus. Das Internet-Portal http://sh-netz.com informiert über An- schlusspunkte für Windkraftanlagen sowie deren aktuelle und zukünftige Auslastung. In die laufend aktualisierte Datenbank fließen nach Angaben der Betreiber des Portals, der Schles- wig-Holstein Netz AG, die Planungseinschätzungen des Netzbetreibers Tennet sowie des Kieler Energieministeriums mit ein. Thema: Bundes-Verordnung: Die Bundesregierung möchte die Regeln zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft bundesweit einheitlich gestalten und hat deswegen Ende April die entsprechende Verordnung beschlossen. Ziel sei ein „effektiveres, transparenteres Ausgleichsverfahren“ sowie „qualitativ bessere Kompensationen“. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Eine bundeseinheitliche Regelung von Kompensationen sei gerade vor dem Hintergrund der Energiewende dringend geboten, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hierzu im Bundestag: „Der Ausbau von Windkraftanlagen und Hochenergie-Freileitungen hat große Auswirkungen auf Tiere und Natur, außerdem erhöht er den Druck auf bislang land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen.“ Bis um 50 Prozent werde allein der Ausbau von Windanlagen an Land in diesem Jahr zu- nehmen. Auch der Ausbau der Leitungen werde bald beginnen, so Altmaier. Daher brauche es dringend eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung, damit nicht beim Bau einer Leitung quer durch das Land viele unterschiedliche Erlässe, Normen oder Vorschriften zum Tragen kämen.

TOP 21 Sicherheit für alle Bürger - Kein Rückzug der Polizei aus der Fläche!, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/831), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Wird der Dorfpolizist in Schleswig-Holstein zum Auslaufmodell? Das Land will zahlreiche klei- ne Reviere schließen, um Geld zu sparen – für Personal, Miete oder Strom. Die CDU mahnt, hier „mit Augenmaß“ und nicht nach dem „Rasenmäherprinzip“ vorzugehen. Es dürfe keinen „Rückzug der Polizei aus der Fläche“ geben: „Schließungen und Zusammenlegungen von Polizeistationen dürfen nicht dazu führen, dass die Polizei vor Ort nicht mehr oder nur erheb- lich eingeschränkt vertreten ist und erreicht werden kann.“ Die Union ruft die Landesregierung auf, mit den betroffenen Kommunen den Dialog zu suchen.
Das Problem: Die Landesregierung will bis 2020 insgesamt 280 Stellen im Polizeidienst ein- sparen. Gleichzeitig fehlen der Landespolizei aber nach Angaben des Innenministeriums be-


11 reits jetzt 160 Stellen, um alle ihre Aufgaben zu erfüllen. Um diese „strategische Lücke“ abzu- federn, sollen unter anderem kleine Dienststellen geschlossen werden. Im Lande gibt es derzeit 128 Reviere mit fünf oder weniger Beamten. Das geht aus der Ant- wort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor (Drs. 18/767). Bei 35 dieser Mini-Stationen wird demnach über eine Schließung oder eine Zusammenlegung disku- tiert. Bei zehn weiteren gibt es bereits einen konkreten Zeitpunkt für das Aus. Dies sind Brok- stedt, Oldendorf, Wacken, Hemmingstedt, Nordhastedt, Kollmar, Beidenfleth, Sankt Maga- rethen, Friedrichskoog und Sankt Michaelisdonn. Hier sollen die Ordnungshüter spätestens Ende nächsten Jahres abrücken.



Freitag, 21. Juni, 10:00 Uhr

TOP 5 Gesetzentwürfe zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/816), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/820), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/914), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten Die Zensus-Millionen machen es möglich: Die Nord-Ampel will den Beamten jetzt doch die gleich hohe Tariferhöhung zubilligen wie den Angestellten - allerdings zeitverzögert. Das ha- ben SPD, Grüne und SSW im Finanzausschuss beschlossen. Die Opposition war geschlos- sen dagegen. CDU, FDP und Piraten hatten sich stets für eine „zeit- und wirkungsgleiche“ Übernahme des Tarifs stark gemacht. In diesem und im nächsten Jahr steigen die Beamtenbesoldungen der neuen Vorlage zufolge um insgesamt 5,2 Prozent, zusätzlich gehen 0,4 Prozent in die Versorgungsrücklagen. Hinzu kommen Einmalzahlungen für einen Teil der Beamten und bessere Zulagen. Die Angestellten kommen auf 5,6 Prozent, verteilt auf zwei Jahre. Finanziellen Spielraum gewinnt die Koalition durch den „Zensus-Bonus“. Schleswig-Holstein kann als Folge der Volkszählung mit bis zu 70 Millionen Euro jährlich an strukturellen Mehr- einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich rechnen. Das Land dürfte bis zu 60 Millionen Euro bekommen, die Kommunen zehn Millionen. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen er- höht sich die Belastung des Landeshaushalts durch die geplante Tarif-Übernahme um 3,3 Millionen Euro im laufenden Jahr und um 8,8 Millionen im nächsten Jahr – verglichen mit dem bisherigen Vorschlag der Landesregierung. Die Einigung sieht vor, dass alle Landesbeamten zum 1. Juli dieses Jahres eine lineare Er- höhung von 2,45 Prozent bekommen plus 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklagen. Dage- gen war die Erhöhung für die Landesangestellten um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Janu- ar vereinbart worden. Zum 1. Oktober 2014 sollen die Beamtenbezüge dann um 2,75 Prozent und ebenfalls 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklagen steigen. Die Angestellten erhalten bereits neun Monate früher, zum 1. Januar 2014, dann 2,95 Prozent mehr. Außerdem gibt es


12 für die Beamten Einmalzahlungen, aber nur für die niedrigeren und mittleren Besoldungs- gruppen bis A 11: zum 1. Mai 360 Euro und zum 1. Juli 2014 dann 450 Euro. Daneben wurde ein Paket an Zulagen vereinbart. So soll die Zulage für Feuerwehrleute um etwa 22 Euro auf 150 Euro steigen. Auch Justizvollzugsbeamte sollen bei den Zulagen künf- tig besser dastehen. Die Beamten müssen künftig 40 Euro im Jahr weniger an die Kranken- kassen zahlen, der sogenannte Selbstbehalt fällt weg. Und die Reisekosten-Erstattung für Referendare soll verbessert werden. Zudem wird der vor einigen Jahren abgeschaffte Jubi- läumszuschuss für Beamte wieder eingeführt.

TOP 24 Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/850), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Gibt es in Schleswig-Holstein demnächst werbefinanzierte Lokalradiosender? Aussagen aus der Landesregierung deuten darauf hin, dass es zumindest Pläne in diese Richtung gibt. Die CDU sieht hierdurch „die Medienlandschaft Schleswig-Holsteins bedroht“ und verlangt Klar- heit über die Absichten der Regierung. Auch die FDP ist skeptisch: „Sollte eine entsprechen- de Einrichtung geplant sein, dann muss die Landesregierung auch erklären, warum sie damit sowohl die werbefinanzierten Radiosender als auch die noch vorhandenen Lokalzeitungen massiv gefährden will.“ Nach den Worten des stellvertretenden Regierungssprechers Lars Bethge bei einer Presse- konferenz Mitte Mai prüft die Landesregierung die Genehmigung von privatem Lokalhörfunk im Norden. Es gebe aber keine inhaltliche Vorfestlegung, sondern eine ergebnisoffene Prü- fung. Einen für die Einführung von lokalen Radiostationen nötigen Entwurf zur Änderung des Me- dienstaatsvertrages zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg gebe es nicht, sagte Bethge. Gleichwohl habe die Arbeitsebene juristisch untersuchen lassen, wie der Staatsvertrag gege- benenfalls geändert werden müsste. Zugleich sei bei der Bundesnetzagentur angefragt wor- den, ob es freie Frequenzen gibt. Ergebnis: Es gebe 15 Standorte unterschiedlicher Qualität. Um welche es sich handelt, wollte der Sprecher nicht sagen. Der Medienrat der gemeinsa- men Medienanstalt MA HSH sei allerdings bereits über den Stand auf Arbeitsebene unterrich- tet.
Erste Reaktionen der Koalitionsfraktionen fielen unterschiedlich aus. Die Grünen zeigten sich skeptisch und befürchteten, dass die Radiosender den Tageszeitungen die Werbekunden abjagen könnten: „Der Werbekuchen wird nicht größer werden, aber die Konkurrenz auf dem Werbemarkt wird stärker werden.“ Demgegenüber gab sich die SPD aufgeschlossen: Es ge- be „keinen erkennbaren Grund, Frequenzen für ein solches Angebot nicht zur Verfügung zu stellen, wenn diese grundsätzlich vorhanden sind.“ Auch der SSW steht „der Etablierung neuer Lokalradiosender in Schleswig-Holstein grundsätzlich offen gegenüber“. Neben den landesweiten Programmen des NDR sowie von R.SH, delta radio und Radio No- ra gibt es im Lande zurzeit die Hörfunkangebote der Offenen Kanäle Kiel, Lübeck und West- küste. Einige Hamburger Lokalsender strahlen bis nach Schleswig-Holstein aus. Kleine Pro-



13 gramme wie Radio RZ.1 aus Ratzeburg oder Antenne Sylt sind über das Internet zu empfan- gen – sie haben keine dauerhaften UKW-Frequenzen.

TOP 36 Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/924), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Das Ehegattensplitting gilt auch für Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe Anfang Juni entschieden. Vor diesem Hintergrund fordern die Fraktionen im Landtag geschlossen den Bund auf, die Vorgaben so schnell wie möglich umzusetzen und das Steuerrecht zu ändern. Ein entsprechender Gesetz- entwurf ist in Berlin bereits auf dem Weg und soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung verstoße gegen den Gleichheits- satz des Grundgesetzes, so die Begründung der Richter. Mit dem Entschluss sind homo- und heterosexuelle Ehepaare im Steuerrecht gleichgestellt. Das Gericht verlangt, die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 zu ändern. Die bestehenden Regelungen zum Ehegatten- splitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Die Koalition und die FDP im Landtag begrüßen den Inhalt des Urteils, die CDU lobt, dass nun Klarheit im Steuerrecht herrsche. Zugleich setzt sich die Union für den „dauerhaften Er- halt des Ehegattensplittings“ ein. Rot-Grün-Blau sowie Piraten wollen den günstigen Ein- kommenssteuersatz für Verheiratete hingegen abschaffen, weil er überwiegend wohlhaben- de, kinderlose Paare bevorzuge. Die Liberalen heben zudem das Urteil des BVG aus dem Februar zur so genannten Sukzes- sivadoption hervor und fordern, auch diesen Richterspruch schnell umzusetzen. Karlsruhe hatte Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungs- widrig erklärt: Das bisherige Verbot der "Sukzessivadoption" verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Es geht dabei um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adop- tiert hat und der andere Partner ebenfalls Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Bei ei- nem heterosexuellen Ehepaar wäre eine solche Adoption problemlos möglich. Das Gericht entschied, dass auch schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein muss.

TOP 41 Erhöhung des Garantievolumens der HSH Nordbank, Antrag der Landesregie- rung (Drs. 18/654), Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der CDU (Drs. 18/726neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/905), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten Nach der Hamburgischen Bürgerschaft wird voraussichtlich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag der Aufstockung des Garantierahmens für die angeschlagene HSH Nordbank zu- stimmen. Bei den Beratungen im Finanzausschuss votierte die Koalition für das entsprechen-


14 de Abkommen der beiden Eigner-Länder. CDU und Piraten enthielten sich, die FDP war da- gegen. Die beiden Nord-Landesregierungen hatten sich im April darauf verständigt, die Länder- Garantie wieder von sieben auf zehn Milliarden Euro aufzustocken. Die höheren Garantien sollen helfen, die Eigenkapitalquote der Bank zu stabilisieren. Nach der Finanzkrise hatten die Länder zunächst mit bis zu zehn Milliarden Euro für Verluste der Bank jenseits von 3,2 Milliarden Euro gehaftet. Diese Garantien wurden auf sieben Milliarden Euro zurückgefahren, als die Bank in etwas ruhigeres Fahrwasser zu steuern schien. Durch die Krise in der Schiff- fahrt haben sich die Perspektiven für die HSH Nordbank aber wieder deutlich eingetrübt. Sie erfüllt derzeit nur noch knapp die verschärften internationalen Anforderungen von neun Pro- zent Eigenkapital. Die CDU legt zudem einen Entschließungsantrag vor, in dem sie die Garantie-Erhöhung als „zum jetzigen Zeitpunkt richtige Maßnahme“ lobt, im Gegenzug aber von der Nord-Ampel eine „verstärkte Haushaltskonsolidierung“ fordert. Denn: Es sei bereits jetzt absehbar, dass die HSH zwischen 2019 und 2015 rund 1,3 Milliarden Euro aus der Garantie tatsächlich in Anspruch nehmen werde. Die EU-Kommission muss der staatlichen Bankenhilfe noch zustimmen. Es wird erwartet, dass Brüssel bis Ende Juni eine vorläufige Genehmigung erteilt. Das Hauptverfahren der EU wird sich voraussichtlich bis ins Jahr 2014 erstrecken. Laut ihrer im April vorgelegten Bilanz für 2012 hat die HSH im abgelaufenen Jahr einen Kon- zernfehlbetrag in Höhe von 124 Millionen Euro eingefahren (Vorjahr: 265 Millionen). Die Kernkapitalquote lag zum Jahresende bei 9,9 Prozent (31.12.2011: 10,3 Prozent).

TOP 25 Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing", Antrag der Fraktion der PI- RATEN (Drs. 18/897), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Wenn Fraktionen des Landtages oder die Landesregierung externe Experten einschalten, um Gesetzestexte abzufassen, dann sollen die dies öffentlich machen. Das fordern die Piraten und legen einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Parla- ments vor. Wenn Gesetzestexte nicht von den Abgeordneten oder der Regierung formuliert, sondern von dritter Seite vorgeprägt werden, dann sei dies „wegen deren mangelnder demokratischer Le- gitimation und öffentlicher Kontrolle problematisch“. Es sei zu befürchten, „dass sich der Ent- wurfsverfasser nicht am Gemeinwohl, sondern an Einzel- oder Eigeninteressen orientiert ha- ben könnte“. Konsequenz: „Die Akzeptanz der Gesetze und die Legitimation staatlichen Han- delns“ könnten Schaden nehmen.



15 Ein Hintergrund des Vorstoßes sind Medienberichte, wonach die Fraktionen von CDU und FDP in der vergangenen Wahlperiode bei der Abfassung ihres umstrittenen Glücksspielge- setzes auf die Hilfe der Hamburger Anwaltskanzlei "Bremer, Grimm und Heller" zurückgegrif- fen haben. Die Kanzlei habe diese Darstellung bestätigt, heißt es. Während der Vorgang aus den Reihen der jetzigen Koalition scharf als Lobbyismus verurteilt wurde, wies die CDU die Vorwürfe zurück: Man habe sich unter anderem aufgrund der kom- plexen Thematik an eine externe Kanzlei gewandt. Die letzte Entscheidung habe aber immer das Parlament gehabt. Und aus der FDP verlautet: „Anwaltliche Hilfe haben auch die Regie- rungen unter SPD-Beteiligung genutzt, etwa bei der Entwicklung des Glücksspielstaatsvertra- ges oder den Regelungen zur Stützung der HSH Nordbank.“ Die damalige schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 den Glücksspielstaatsvertrag der Bundes- länder verlassen und ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet. Darin wurde der Markt für Sportwetten- und Online-Casinobetreiber weitgehend liberalisiert. Die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW hat diesen Sonderweg Anfang des Jahres beendet.

TOP 48 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Sozialgesetzbuch, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/511), Bericht der Landes- regierung (Drs. 18/697), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 eine Besserstellung von Hartz-IV-Kindern gefor- dert. Vor diesem Hintergrund hatte die schwarz-gelbe Koalition in Berlin das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht. Es soll deutschlandweit rund 2,5 Millionen Kindern aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern die Teilnahme an Ver- einssport, Klassenfahrten oder Musikschulen sichern. In Schleswig-Holstein haben laut Sozi- alministerium 115.000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf diese Leistungen. Jetzt zieht die Landesregierung eine positive Zwischenbilanz: „Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt inzwischen bei vielen Kindern und Jugendlichen an“, heißt es in einem Regierungsbericht. Waren es zu Beginn nur 25 bis 30 Prozent der Berechtigten, die einen Antrag auf Geld aus dem Bildungspaket gestellt haben, so ist diese Zahl im Jahr 2012 auf 60 Prozent gestiegen. 63 Prozent des bereitstehenden Geldes sei im vergangenen Jahr abgerufen worden. Verant- wortlich für die Vergabe der Mittel sind die Jobcenter sowie die Städte und Kreise. Auffällig sei, dass mehr Familien Anträge stellen, wenn sie einfach und unbürokratisch beraten werden – etwa auch in KiTas, Schulen, Frauenhäusern oder Arztpraxen: „Die Erfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass ein niedrigschwelliges Angebot zur Steigerung der Inanspruch- nahme“ führten. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet neben Zuschüssen für ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder KiTa auch finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine oder Geld für Nachhilfe. Eingeführt wurde es, nachdem das Bundesverfas- sungsgericht 2010 die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig einstufte und eine Überar- beitung der Leistungen für Erwachsene und Kinder forderte. Die Karlsruher Richter bemän- gelten unter anderem, dass der besondere Bedarf von Kindern bei Hartz-IV anfangs über- haupt nicht ermittelt wurde.



16 Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die Juni-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Montag, 17. Juni, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Ver- schiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



17 Reihenfolge der Beratung der 12. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde er- folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Dienstag, 18. Juni 2013 1 Aktuelle Stunde zu den Folgen des Elbhochwasssers 60 10:00 15 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung 35 11:00 und Instandhaltung von Landesstraßen 10 Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein 35 11:35 13 Änderung des Spielhallengesetzes 35 12:10

9 + 12 Gesetzentwürfe zur Landes - und Raumordnungsplanung sowie An- 70 15:00 + 20 trag zu einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg 37 Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen 35 16:10 33 Sachstandsbericht zur Errichtung einer Pflegekammer 35 16:45 16 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts 5 17:20 Donnerstag, 20. Juni 2013 22 Finanzierungsmöglichkeiten der westlichen Elbquerung der A 20 35 10:00 17 Gründung einer eigenen "Eliteschule des Sports" 35 10:35 18 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung 35 11:10 19 + Anträge zur Entzerrung der Sommerferientermine, zum Kreuzfahrt- und 35 11:45 31 + barrierefreien Tourismus 32

52 Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein 35 15:00 23 + Anträge zu den Lebensbedingungen von Bienen 35 15:35 34 29 + Anträge zum Ausgleichsflächenkataster und zur Bundeskompensations- 35 16:10 30 verordnung 21 Sicherheit für alle Bürger - Kein Rückzug der Polizei aus der Fläche! 35 16:45 Freitag, 21. Juni 2013 5 Gesetzentwürfe zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 40 10:00 24 Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk 35 10:40 36 Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften 35 11:15 41 Erhöhung des Garantievolumens der HSH Nordbank 40 11:50

25 Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" 35 14:00 48 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets im 35 14:35 Zweiten Sozialgesetzbuch



18 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 6 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes - 5 Anpassung des manuellen Abrufs der Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsge- setz
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/935):


TOP 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwis- senschaften und Mathematik“ 7 Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach der Zivilprozessordnung und zur Errichtung eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder 11 Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland 14 Änderung des Gefahrhundegesetzes 27 Erklärung des Reformationstages 2017 zum einmaligen gesetzlichen Feiertag 28 Berichtsantrag - Bürokratieaufwand halbieren 38 Aktionsplan Politische Jugendbildung 39 Studienplätze an den Universitäten Kiel und Flensburg 40 Kleine Grundschulstandorte in ihrer Existenz stärken 42 Vorbild sein - Steueroasen bekämpfen! 43 Ausschreibung Bahnstrecke Hamburg - Westerland/Sylt 47 Diabetes in Schleswig-Holstein 50 Lokale Bündnisse für Familie in Schleswig-Holstein 51 Kommunale Integrationsarbeit
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Energetische Sanierung" 8 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages 26 Bezahlbaren Wohnraum durch Zweckentfremdungsverbot sichern 35 Schleswig-Holstein setzt sich für mehr Transparenz im Bundesrat ein 44 Notwendigen Ausbau der A7 optimal vorbereiten 45 Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben 46 Altschuldentilgungsfonds für Land und Kommunen 49 Verfassungsschutzbericht 2012



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