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31.05.13
16:01 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 28 + 43: Transparenz ermöglicht öffentliche Kontrolle und Bewertung

Rede wurde zu Protokoll gegeben!
Kiel, 31. Mai 2013


TOP 28 + 43: Bezüge der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen veröffentlichen / Aktionärsrechte stärken – Vorstandsvergütungen durch Hauptversammlung festlegen (Drucksachen 18/824, 18/877)



Peter Eichstädt:
Transparenz ermöglicht öffentliche Kontrolle und Bewertung

Die Erwartung nach mehr Transparenz bei Managergehältern in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ist groß in der Bevölkerung. Und sie ist auch berechtigt. Sie ist Ausdruck einer aufgeklärten, durch das Internet an zunehmende Transparenz gewöhnten Gesellschaft, ist aber auch Ausdruck für die Forderung nach Gerechtigkeit und Ausgewogenheit.
Es hat in den vergangenen Jahren im Besonderen bei Gehältern, Boni und Abfindungen eine Spirale nach oben gegeben, die zu als unmoralisch empfundenen Bereicherungen geführt hat. Es waren in der Vergangenheit vor allem Fälle, die mehr zufällig oder von investigativ arbeitenden Journalisten aufgedeckt wurden, welche in der Bevölkerung das Gefühl hervorgerufen haben, dass da in unserer Gesellschaft etwas nicht richtig, nicht maßvoll, nicht gerecht läuft. Und wenn über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von Abfindungen dann auch noch der Staat – und das sind wir alle – an der Finanzierung solcher Exzesse beteiligt wird, ist das überhaupt nicht akzeptabel.
Hier mit möglichst großer Transparenz zu reagieren, als Voraussetzung für öffentliche Kontrolle und Bewertung, ist richtig. Es ist deshalb gut und notwendig, dass wir die Voraussetzung schaffen, dass zumindest die Einkommen dort, wo öffentliche Träger an Unternehmen beteiligt sind, offengelegt werden. Damit ist zwar noch keine direkte Begrenzung dieser Entwicklung erreicht, aber Transparenz schafft zumindest die Voraussetzung, solche überbordenden 2



Zahlungen kritisch zu bewerten – und das fördert vielleicht auch das Schamgefühl der Empfänger.
Wir begrüßen deshalb die Absicht der Regierung, dem Landtag ein Gesetz zuzuleiten, das die Offenlegung von Geschäftsführer- und Aufsichtsratsvergütungen und Sondervergünstigungen grundsätzlich ermöglicht. Wir wissen aber auch, dass dabei eine ganze Reihe von Aspekten z.B. datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu beachten sind. Ebenfalls muss ein Weg gefunden werden, wie eine solche Transparenzregelung auch wirksam für Kommunen gestaltet werden kann. Und ob bzw. wie es möglich ist, auch ohne Zustimmung der Empfänger solche Zahlen zu veröffentlichen, ist zu prüfen.
Nun haben wir zum einen den Antrag der Piraten auf dem Tisch, der im Kern ein relevantes Thema anspricht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Breyer hat die Finanzministerin schon wichtige Hinweise gegeben, welche Aspekte bei einem Transparenzgesetz zu beachten sind. Dass Herr Breyer in seiner Presseerklärung nun gleich behauptet, er habe die Ministerin mit seinem Antrag quasi vor sich her getrieben, ein solches Gesetz zu erarbeiten, halte ich nun aber doch für überzogen.
Zum Antrag der FDP, der sich mit der Stärkung von Aktionärsrechten befasst, ist nicht viel zu sagen. Der Ausschuss hat einstimmig seine Annahme empfohlen. Der Ausschuss hat zu dieser Thematik auch einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW – Umdruck 17/1200 (richtig wäre: 18/1200) beschlossen.
Die Forderung, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, wie steuerrechtlich für alle Unternehmensformen sichergestellt werden kann, dass Gehaltsexzesse (zugegeben, ein etwas unscharfer Begriff, aber er beschreibt das politische Grundanliegen zutreffend) künftig nicht über die Abzugsfähigkeit von extrem hohen Gehältern und Abfindungen als Betriebsausgaben von der Allgemeinheit finanziert werden, ist nur konsequent. Das ist die konsequente Weiterentwicklung des Anliegens des FDP-Antrages; schade, dass Sie nicht mitmachen und somit auf halbem Wege stehen bleiben.
Umso erstaunlicher, dass auch hier die Gemeinsamkeit endet und FDP, CDU und – für mich überraschend – auch die Piraten hier nicht mitstimmen oder im Ausschuss zumindest nicht mitgestimmt haben. Aber zum Glück ist unser Landtag durch öffentliche Protokolle und 3



öffentliche Sitzungen, Videoübertragung und Audioprotokoll ja so transparent, dass die Menschen sich leicht selbst ein Bild davon machen können, warum gerade hier nur die regierungstragenden Fraktionen zustimmen.