Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
31.05.13
12:28 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Anders als die SPD, gehen wir davon aus, dass auch Fraktionen Gesetzentwürfe erarbeiten können

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 272 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Glücksspielgesetz Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Freitag, 31. Mai 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Anders als die SPD, gehen wir davon aus, dass auch Fraktionen Gesetzentwürfe erarbeiten können
Zu den Vorwürfen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Der vom inneren Ehrgeiz zerfressene, aber im Übrigen erfolglose SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Ralf Stegner sollte zur Kenntnis neh- men, dass es auch für die SPD gelegentlich von Nutzen sein kann, anwaltlichen Sachverstand zu nutzen, um gesetzgeberischen Murks zu vermeiden. Von dieser Erkenntnis hat sich der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, offensichtlich leiten lassen, als er die Kanzlei ‚Freshfields, Bruckhaus, Deringer‘ als Bundesfinanzminister im Jahre 2008 beauftragte, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz zu entwerfen. Diese Kanzlei wird aufgrund ihrer Expertise auch von Banken in Anspruch genommen.
Anwaltliche Hilfe haben auch die Regierungen unter SPD-Beteiligung genutzt, etwa bei der Entwicklung des Glücksspielstaatsvertrages oder den Regelungen zur Stützung der HSH Nordbank.
Im Übrigen gehen wir davon aus, offenbar im Gegensatz zur SPD, dass auch Fraktionen Gesetzentwürfe erarbeiten können. Gesetzge- ber ist immer noch das Parlament und nicht die Regierung. Die FDP- Landtagsfraktion wird auch künftig Gesetzentwürfe erarbeiten und an der Entwicklung gegebenenfalls externe Sachverständige beteiligen.
Das Glücksspielgesetz ist ausführlich in drei Lesungen unter Beteili- gung aller Beteiligten beraten worden.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de