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31.05.13
10:36 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 37 - Netzneutralität stärken

Presseinformation Kiel, den 31. Mai 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 37 Netzneutralität stärken
Drs. 18/852
Downloadflatrate, Getränkeflatrate oder Heizungsflatrate. Überall spricht man heutzutage von
einer Flatrate. Das Wort Flatrate verbinden viele Verbraucher mit einem großen Coup: nämlich
viele Vorteile für meistens wenig Geld. Leider stellt sich oft heraus, dass dies meist nur ein
Wunschdenken des Verbrauchers ist. Dass ein Verbraucher für eine bestimmte
Internetgeschwindigkeit zahlt, und die dann aus irgendeinem Grund vom Anbieter gedrosselt
wird, finden wir nicht fair. Die Kunden werden hier in Schubladen sortiert und es entstehen
Kunden erster und zweiter Klasse. Die Datenautobahnen werden virtuellen
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Opfer, die willkürlich aufgestellt werden. Ein Internet der
zwei Geschwindigkeiten sollte aus Sicht des SSW nicht geben. Mehr noch, aus Sicht des SSW
darf es keine Bevorzugung bestimmter digitaler Dienste geben, die eine Diskriminierung
anderer Dienste mit sich führt. Eine digitale Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, macht
ohne Netzneutralität nur wenig Sinn. Denn es geht hier auch um die Freiheit der Medien, das
Recht auf Information, Meinungsfreiheit und für uns vom SSW ganz besonders wichtig:
Medienvielfalt. Daran müssen wir auch in anderen Bereichen arbeiten. 2
Das Problem in der ganzen Geschichte ist meiner Meinung nach, die Wettbewerbssituation der
Netzanbieter. Im Grunde genommen haben wir es hier mit einem Angebotsoligopol zu tun, wo
die großen Anbieter den Markt quasi untereinander aufteilen können. Die wirtschaftlichen
Interessen haben längst den freien und ungehinderten Zugang zum Internet umschlossen.
Denn auf diesem Markt lässt sich mittlerweile viel Geld verdienen. Die Netzneutralität gerät
dabei in Gefahr, unter die Räder wirtschaftlicher Interessen zu kommen, sehr zum Nachteil der
Nutzer. Die Netzneutralität ist ein Garant für einen ungehinderten und diskriminiserungsfreien
Zugang zum Internet. Diese Netzneutralität gilt es zu schützen. Die Europäische Union hat
dieses Thema schon vor einigen Jahren im Rahmen der Digitalen Agenda des Projektes „Europa
2020“ aufgegriffen. Noch in diesem Jahr soll eine rechtliche Empfehlung vorgelegt werden, die
den uneingeschränkten Zugang der Verbraucher zu allen Internet-Inhalten schützen soll. Was
dabei letztendlich herauskommt, werden wir dann sehen. Jedenfalls müssen wir erkennen,
dass wir in dieser Sache ohne Brüssel oder Berlin nicht sehr weit kommen werden.
Dass eine generelle Netzneutralität bei der Nutzung des Internets gewahrt werden sollte,
haben wir deutlich gemacht. Was mir nicht ganz klar ist, wie man – wie es im Antrag steht -
einerseits klarstellen will, dass kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen erfolgt und
andererseits dann aber doch Ausnahmen zulassen will. Wie will man hier die trennende Linie
gewährleisten? Ebenso ist im Antrag von einer Aufsichtsbehörde die Rede, das hört sich ja nicht
verkehrt an, aber die Frage ist, wie soll diese Behörde aussehen? Unter einer Aufsichtsbehörde
kann man sich ja vieles vorstellen. Eine andere, aber nicht weniger wichtige Frage, ist die nach
den Kosten dieser Behörde und wer diese Kosten künftig übernehmen soll. In den
Niederlanden ist eine entsprechende Regulierungsbehörde an das Wirtschaftsministerium in
Den Haag geknüpft, welches auch einen Teil der Kosten übernimmt. Dieses Vorbild sollen wir –
dem Antrag nach- berücksichtigen, wenn nicht sogar folgen. Sicherlich genügend
Ansatzpunkte über die man Nachdenken und im entsprechenden Ausschuss diskutieren kann.