Lars Harms zu TOP 37 - Netzneutralität stärken
Presseinformation Kiel, den 31. Mai 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 37 Netzneutralität stärken Drs. 18/852Downloadflatrate, Getränkeflatrate oder Heizungsflatrate. Überall spricht man heutzutage voneiner Flatrate. Das Wort Flatrate verbinden viele Verbraucher mit einem großen Coup: nämlichviele Vorteile für meistens wenig Geld. Leider stellt sich oft heraus, dass dies meist nur einWunschdenken des Verbrauchers ist. Dass ein Verbraucher für eine bestimmteInternetgeschwindigkeit zahlt, und die dann aus irgendeinem Grund vom Anbieter gedrosseltwird, finden wir nicht fair. Die Kunden werden hier in Schubladen sortiert und es entstehenKunden erster und zweiter Klasse. Die Datenautobahnen werden virtuellenGeschwindigkeitsbegrenzungen zum Opfer, die willkürlich aufgestellt werden. Ein Internet derzwei Geschwindigkeiten sollte aus Sicht des SSW nicht geben. Mehr noch, aus Sicht des SSWdarf es keine Bevorzugung bestimmter digitaler Dienste geben, die eine Diskriminierunganderer Dienste mit sich führt. Eine digitale Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, machtohne Netzneutralität nur wenig Sinn. Denn es geht hier auch um die Freiheit der Medien, dasRecht auf Information, Meinungsfreiheit und für uns vom SSW ganz besonders wichtig:Medienvielfalt. Daran müssen wir auch in anderen Bereichen arbeiten. 2Das Problem in der ganzen Geschichte ist meiner Meinung nach, die Wettbewerbssituation derNetzanbieter. Im Grunde genommen haben wir es hier mit einem Angebotsoligopol zu tun, wodie großen Anbieter den Markt quasi untereinander aufteilen können. Die wirtschaftlichenInteressen haben längst den freien und ungehinderten Zugang zum Internet umschlossen.Denn auf diesem Markt lässt sich mittlerweile viel Geld verdienen. Die Netzneutralität gerätdabei in Gefahr, unter die Räder wirtschaftlicher Interessen zu kommen, sehr zum Nachteil derNutzer. Die Netzneutralität ist ein Garant für einen ungehinderten und diskriminiserungsfreienZugang zum Internet. Diese Netzneutralität gilt es zu schützen. Die Europäische Union hatdieses Thema schon vor einigen Jahren im Rahmen der Digitalen Agenda des Projektes „Europa2020“ aufgegriffen. Noch in diesem Jahr soll eine rechtliche Empfehlung vorgelegt werden, dieden uneingeschränkten Zugang der Verbraucher zu allen Internet-Inhalten schützen soll. Wasdabei letztendlich herauskommt, werden wir dann sehen. Jedenfalls müssen wir erkennen,dass wir in dieser Sache ohne Brüssel oder Berlin nicht sehr weit kommen werden.Dass eine generelle Netzneutralität bei der Nutzung des Internets gewahrt werden sollte,haben wir deutlich gemacht. Was mir nicht ganz klar ist, wie man – wie es im Antrag steht -einerseits klarstellen will, dass kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen erfolgt undandererseits dann aber doch Ausnahmen zulassen will. Wie will man hier die trennende Liniegewährleisten? Ebenso ist im Antrag von einer Aufsichtsbehörde die Rede, das hört sich ja nichtverkehrt an, aber die Frage ist, wie soll diese Behörde aussehen? Unter einer Aufsichtsbehördekann man sich ja vieles vorstellen. Eine andere, aber nicht weniger wichtige Frage, ist die nachden Kosten dieser Behörde und wer diese Kosten künftig übernehmen soll. In denNiederlanden ist eine entsprechende Regulierungsbehörde an das Wirtschaftsministerium inDen Haag geknüpft, welches auch einen Teil der Kosten übernimmt. Dieses Vorbild sollen wir –dem Antrag nach- berücksichtigen, wenn nicht sogar folgen. Sicherlich genügendAnsatzpunkte über die man Nachdenken und im entsprechenden Ausschuss diskutieren kann.