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30.05.13
16:03 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte zur gesetzlichen Krankenversicherung: Geplante Neuregelung der Beitragsschulden unzureichend

68/2013 Kiel, 30. Mai 2013



Bürgerbeauftragte zur gesetzlichen Krankenversicherung: Geplan- te Neuregelung der Beitragsschulden unzureichend

Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schles- wig-Holstein Birgit Wille hält die von der Bundesregierung geplante Neuregelung von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht ausrei- chend. Den nunmehr geplanten Säumniszuschlag von 12 % pro Jahr hält die Bür- gerbeauftragte immer noch für zu hoch.

Viele Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Jahren wegen ihrer Beitragsschulden an die Bürgerbeauftragte gewandt. Anlass war zumeist die Höhe des von der Krankenversicherung erhobenen Säumniszuschlages von jährlich 60 Prozent. Wille hält dies für Wucher, worauf sie in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten im- mer wieder hingewiesen hat.

Die Bundesregierung plant, den Säumniszuschlag nunmehr auf 12 Prozent pro Jahr zu reduzieren. Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten reicht dies jedoch nicht aus, weil damit das Problem der sozialen Überforderung säumiger Beitragszahler nicht hinreichend ent- schärft wird.

Die Bürgerbeauftragte hält einen – nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der säumigen Beitragsschuldner – gestaffelten jährlichen Säumniszuschlag im unteren einstelligen Be- reich für angemessen. Darüber hinaus kritisiert Wille, dass der Gesetzentwurf eine Ver- besserung nur für zukünftige Beitragsschulden vorsieht und bereits bestehende Säumnis- zuschläge weiterhin mit 60 Prozent pro Jahr berechnet werden.

Außerdem fordert die Bürgerbeauftragte ergänzende gesetzliche Regelungen, die es den Krankenkassen ermöglichen, für Altschulden angemessene Stundungen und Ermäßigun-
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2


gen zu vereinbaren. Anders sieht sie keine Möglichkeit zu erreichen, dass die Kranken- kassen auch nur einen Teil der derzeit 2,2 Milliarden Euro an Beitragsrückständen einzie- hen können werden.

In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat die Bürgerbeauftragte darauf hingewiesen, dass sie seit der Gesundheitsreform 2007 zahlreiche Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema erhalten hat. Sie hat dem Minister ihre Ein- wände und Bedenken dargelegt und gefordert, diese im Gesetzgebungsverfahren zu be- rücksichtigen.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur An- reise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).