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30.05.13
15:53 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 18: Das Gesetz verfehlt sein Ziel

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 30. Mai 2013



TOP 18: Arzneimittelgesetz (Drucksache 18/732)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Das Gesetz verfehlt sein Ziel

Mit ihrem Antrag bittet die Fraktion der CDU um Erläuterungen, warum Schleswig-Holstein im Bundesrat das Arzneimittelgesetz abgelehnt hat. Die Antwort ist schlicht und einfach: Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes verfehlt das Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu minimieren, und bleibt an vielen Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir brauchen dringend eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Qualität der tierischen Lebensmittel ist nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu sichern. Wir brauchen Klarheit, Offenheit und Transparenz im System.
Die Agrarministerkonferenz hat sich in ihren Beschlüssen zur Erarbeitung eines verbindlichen nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts verpflichtet. Das vorgelegte Gesetz wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Also ist es doch nur folgerichtig, dass der Bundesrat dem nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Mit dem Ziel, die wesentlichen Defizite des Gesetzes zu beheben und es praxistauglich und effektiv auszugestalten.
Ein wesentlicher Grund für die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika. Es soll wichtigen verbraucherschutzpolitischen Zielen dienen: Der 2



Antibiotikaeinsatz muss in der Tierhaltung auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt werden, um das Risiko der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen.
Antibiotika zur Behandlung bakterieller Erkrankungen bei Mensch und Tier sind unverzichtbar. Dazu ist sicherzustellen, dass diese Wirkstoffe insbesondere auch in der Landwirtschaft sorgfältig, selten und in geringeren Mengen als bisher eingesetzt werden. Da reicht es auch nicht aus, sich nur um die Mastbetriebe und um Masthühner, Puten und Schweine zu kümmern. Wir müssen eine verlässliche Übersicht über alle Antibiotikaverbrauchsmengen in allen landwirtschaftlichen Nutztieranlagen erhalten: Sauen, Hühner und Fischzuchten müssen in ein novelliertes Arzneimittelgesetz mit eingebunden werden.
Damit klar wird, welche Mengen den Tieren konkret verabreicht werden, brauchen wir die Kenntnis über die eingesetzten Mengen, denn die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen ist nicht nur ein Resultat der Behandlungshäufigkeit. Daher ist das Verfahren der Ermittlung der Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz und das weitere Prozedere, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Hier fehlt dem Gesetzentwurf Kraft.
Bei zu hohen Antibiotikaanwendungen ist vorgesehen, dass sich Landwirt und Tierarzt erst einmal darüber unterhalten, ob eine Reduktion möglich ist. Unterhalten finde ich ja richtig klasse, aber es müssen absehbar, zeitnah Lösungen auf den Tisch. Hier ist aber vorgesehen, dass erst anderthalb Jahre ins Land gehen müssen, bis die Behörde bei dokumentiertem überhöhtem Verbrauch Maßnahmen ergreifen kann.
Die gesamte landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland muss sich stärker an den gesellschaftlichen Anforderungen ausrichten, wenn sie ihre Akzeptanz nicht verlieren will. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht isoliert betrachtet werden darf. Wir müssen ganzheitlich denken: Tierhaltungssysteme müssen an die Tiere angepasst werden und nicht die Tiere an die Haltungsbedingungen!
Das Tierwohl muss ein Leitgedanke für die Forschung zu tiergerechten Haltungsformen und für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung sein. Es ist doch kein Geheimnis, das weiß jeder Landwirt, jeder Bauer: Wenn es den Tieren gut geht, wenn sie artgerecht gehalten, gefüttert und behandelt werden, sind sie gesünder, brauchen sie weniger Medikamente. 3