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30.05.13
12:14 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Landeskinderschutzbericht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 51 – Landeskinderschutzbericht Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Frakti- Telefon: 0431 / 988 - 1503 on Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 219.13 / 30.05.2013



Hilfe ist umso effektiver, je früher sie ansetzt
Der Schutz von Kindern ist Bestandteil unserer sozialen Ordnung. Er ist als Grundrecht in Artikel sechs im Grundgesetz verankert. Auch das Land Schleswig-Holstein bekräftigt in Artikel sechs a der Landesverfassung den Schutz von Kindern als öffentliche Aufga- be. Schutz beinhaltet immer auch Hilfe und Unterstützung. Hilfe ist umso effektiver, je früher sie ansetzt. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, kommt Hilfe zu spät. Man braucht einen Kran und eine ganze Feuerwehrmannschaft, um es wieder heraus zu bekommen.
Frühe Hilfen sollen die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung, gehört die Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern unmittelbar dazu. Frühe Hilfen sichern ein gesundes Aufwachsen von Kindern. Sie schützen die Rechte der Kinder auf Unver- sehrtheit, gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe. Frühe Hilfen sparen der Ge- sellschaft auf lange Sicht sogar erhebliche Aufwendungen in den nahgelagerten Repa- ratursystemen.
„Um ein Kind aufzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf“, so sagt ein afrikanisches Sprichwort. Und von Dörfern verstehen wir in Schleswig-Holstein etwas. 2008 trat bei uns das erste Landeskinderschutzgesetz bundesweit in Kraft. Ziele waren: eine Stär- kung der frühen Hilfen, eine bessere Vernetzung der Beteiligten vor Ort und nied- rigschwellige Angebote für junge Familien. Gestärkt wurden auch bestehende Pro- gramme wie „Wel(l)come“ und „Schutzengel“. Hinzu kam die modellhafte Erprobung von Familienhebammen.
Diese Ansatzpunkte waren goldrichtig. Der erste Landeskinderschutzbericht 2010 zeichnete zwar ein gemischtes Bild in der Umsetzung. Aber aller Anfang ist schwer. Seite 1 von 2 Jetzt liegt uns der zweite Kinderschutzbericht zum Schwerpunktthema „Frühe Hilfen“ vor und der ist gut.
Eins ist klar: Familie und Gesellschaft verändern sich, ob im hohen Norden oder in Afri- ka. In Schleswig-Holstein ist die Großfamilie nahezu ein Auslaufmodell. Individualisie- rung und Mobilität nehmen zu. Eltern und Kinder leben zusammen – in der Regel. Die nächste Generation schon nicht mehr. Großeltern direkt vor Ort sind ein Luxus gewor- den. Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und die weiteren Familienkreise leben über das ganze Land verstreut. Dies ist ein Grund dafür, das die Gesellschaft bei der Unterstüt- zung von Kindern und Familien heute stärker gefordert ist als früher.
Frühe Hilfen umfassen vielfältige, aufeinander bezogene und einander ergänzende An- gebote. Grundlegend sind es Angebote, die sich an werdende und junge Eltern richten. Ebenso zielen Frühe Hilfen auf Familien in Problemlagen. Sie tragen dazu bei, dass Ri- siken für das Wohl und die Entwicklung der Kinder frühzeitig wahrgenommen und ab- gewendet werden. Wenn Frühe Hilfen eine Gefährdung des Kindeswohls nicht verhin- dern können, sorgen sie dafür, dass konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder er- griffen werden.
Anfang 2012 ist endlich das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das war mehr als überfällig. Zum Glück haben die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss den Entwurf der Bundesregierung nachbessern können. Nur so hat das Bundeskinder- schutzgesetz sinnvolle Impulse für den Schutz von Kindern setzen können. Berufsge- heimnisträger z. B. Kinderärzte, müssen in Verdachtsfällen angestimmte Verfahrens- schritte befolgen, bevor sie ihren Verdacht dem Jugendamt melden. Sie erhalten Hilfe und Beratung im Umgang mit diesen Verdachtsfällen. Auch Beratungsleistungen für Kinder, Eltern sowie für diverse weitere Berufsgruppen sind ausgebaut und Kooperati- onspflichten erweitert worden. Die Jugendämter müssen ein Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe sicherstellen. Das sind ambitionierte Vorgaben und wir befinden uns erst am Anfang ihrer Umsetzung. Trotzdem hat Schleswig-Holstein seit 2008 einen klei- nen, hausgemachten Vorsprung.
Die Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes sind zum Glück mit Geldern unterlegt. Das ist wichtig und das ist zentral. Sonst wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger gewor- den. Die Verteilung orientiert sich am Königsteiner Schlüssel. Schleswig-Holstein erhält rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr für konkrete Maßnahmen und Projekte sowie eine Ko- ordinierungsstelle auf Landesebene. Wir sind in Schleswig-Holstein also auf einem gu- ten Weg. Schreiten wir gemeinsam auf diesem Weg weiter zügig voran.
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