Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.05.13
11:10 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 12: Keine öffentlichen Aufträge für schwarze Schafe!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 30. Mai 2013


TOP 12, Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (Drucksache 18/827)



Olaf Schulze
Keine öffentlichen Aufträge für schwarze Schafe!


Nach unserem Tariftreuegesetz, das im August in Kraft tritt, und dem Mindestlohngesetz, das zurzeit in den Ausschüssen beraten wird, bringen die Koalitionsfraktionen nun ein Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs auf den Weg. Es ist der dritte Teil eines Pakets, das dafür Sorge tragen soll, dass gute Arbeit in Schleswig-Holstein unter guten Bedingungen für gute Löhne stattfindet. Das Register erfasst Firmen, die sich als vertragsuntreu erwiesen haben und soll verhindern, dass diese weiterhin öffentliche Aufträge erhalten.
Wir wollen die Korruption effektiv bekämpfen. Dies erfordert eine transparente Auflistung jener Unternehmen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Mittelfristig wollen wir ein bundesweites Korruptionsregister und die Einführung eines gesetzlich verankerten Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einführen. Korruption und Bestechlichkeit müssen in ganz Deutschland scharf geahndet werden. 2



Das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs ist ein erster Schritt. Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass der Gesetzentwurf weitgehend mit einem anderen Entwurf übereinstimmt, der zeitgleich in Hamburg im Gesetzgebungsverfahren ist. Mit dem gemeinsamen Vorgehen stärken wir die norddeutsche Kooperation. Unser Wunsch und unsere Erwartung ist, dass die Landesregierung von der gesetzlichen Ermächtigung in § 10 Abs. 2 Gebrauch macht und ein Verwaltungsabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg schließt, das die Zusammenarbeit beider Länder regelt.
Darüber hinaus möchten wir weitere Länder von der Notwendigkeit eines effektiven Schutzes vor Korruption überzeugen. Zur Zusammenarbeit für fairen Wettbewerb und gegen Korruption laden wir weitere Bundesländer herzlich ein.
In dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs werden Personen und Unternehmen erfasst, denen Korruption und ähnliche Verfehlungen anzulasten sind, die für ein geordnetes Wirtschaftsleben relevant sind. Wir wollen ausschließen, dass schwarze Schafe Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, und mit unserem Register auch ein präventives Signal setzen.
Unser Ziel ist es, die Korruption effektiv zu bekämpfen. Dies erfordert eine transparente Auflistung jener Unternehmen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Unternehmen, die korrupt oder anderweitig rechtswidrig handeln, dürfen nicht belohnt werden; stattdessen sollen sie konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das Register dient damit ausdrücklich auch dem Schutz ehrlicher Unternehmen, denn diese, davon sind wir überzeugt, sind die weit überwiegende Mehrheit in unserem Land.
Korruption und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verursachen in der Regel auch gesteigerte Kosten bei den öffentlichen Auftraggebern. Sie schädigen so die öffentlichen Haushalte. Korruption zerstört das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in Politik und Verwaltung – zu Recht! Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat dafür Sorge trägt, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Daher besteht ein öffentliches Interesse daran, dass öffentliche Aufträge, die aus Steuergeldern bezahlt werden, nur an ehrliche Unternehmen vergeben werden. Das gleiche gilt für Verstöße gegen Mindestarbeitsbedingungen und Tariftreuebestimmungen. 3



Mit dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs schaffen wir ein Instrument, um diese Unternehmen zu identifizieren und sie künftig – gewichtet nach der Schwere des Verstoßes – von öffentlichen Aufträgen ausschließen zu können. Öffentliche Auftraggeber erhalten die Möglichkeit, sich im Vergabeverfahren gezielt über mögliche schwere Verfehlungen der Unternehmen zu informieren.
Im Ausschuss wird es noch Gelegenheit geben, sich mit den Regelungen des Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs zu befassen. Wir beantragen Überweisung.